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2024-1453

Wirbelanbruch übersehen

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Fallbeschreibung:

Wirbelbruch übersehen: Querschnittslähmung nach verspäteter Diagnose

Hallo,
Ich wurde in ein Krankenhaus eingeliefert wegen starken Wasseransammlungen in den Beinen. Hatte zu der Zeit aber auch schon sehr starke Rückenschmerzen. Ich habe die Ärzte darauf hingewiesen. Es wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und neurologische Untersuchungen (etwa 5 Minuten) wurden durchgeführt. In der Nacht hatte ich so starke Schmerzen, das ich immer wieder nach einem Pfleger klingelte. Der telefonierte mit einem Arzt und es wurden 3 oder 4 Schmerzmittel probiert. Einen Arzt habe ich nicht gesehen. Am nächsten Tag, waren die Schmerzen etwas besser und ich wurde entlassen. Was ich da noch nicht wusste, mein Wirbel war gebrochen. Je nachdem wie er voreinander stand, waren die Schmerzen stärker oder schwächer. Ein paar Tage später ist der Wirbel dann komplett gebrochen und ich bin seit dem inkomplett Querschnittsgelähmt. Ich habe ein Verfahren über die Krankenkasse und Ärztekammer eingeleitet. Wie schon vorher klar ohne Ergebnis.
Der verantwortliche Arzt hat mittlerweile sie Klinik gewechselt und man soll es nicht glauben, der letzte Gutachter ist vor kurzem in dieser Klinik pensioniert worden!

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Alles, sitze im Rollstuhl, muss mein Haus verkaufen, meine Ehe ist in die Brüche gegangen, mein Job ist weg

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt eine Situation, die das Leben eines Menschen grundlegend verändert hat – gesundheitlich, beruflich und persönlich. Wenn anhaltende Schmerzen im Krankenhaus gemeldet werden und trotzdem keine ausreichende Abklärung erfolgt, können schwerwiegende Verletzungen wie ein Wirbelbruch unerkannt bleiben – mit Folgen, die sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen lassen.

Ein Wirbelbruch (Fraktur eines Wirbelkörpers) ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Je nach Lage und Art des Bruchs kann eine einzelne Röntgenaufnahme unter Umständen nicht ausreichen, um eine vollständige Einschätzung zu ermöglichen. Starke, anhaltende Rückenschmerzen in Verbindung mit neurologischen Symptomen gelten in der Medizin als mögliche Warnsignale, die eine weiterführende Bildgebung – etwa eine Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) – nahelegen können.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer als Patient oder Angehöriger das Gefühl hat, dass Schmerzen nicht ernst genommen werden, kann verschiedene Möglichkeiten nutzen, um auf die eigene Situation aufmerksam zu machen.

  • Schmerzen konkret beschreiben: Es kann hilfreich sein, Schmerzen möglichst genau zu schildern – Ort, Intensität auf einer Skala von 1 bis 10, Ausstrahlung in andere Körperbereiche sowie Veränderungen im Zeitverlauf. Ein Beispiel: „Der Schmerz strahlt in mein linkes Bein aus und wird stärker, wenn ich mich bewege – das ist neu seit heute Nacht.“
  • Nachfragen zu weiteren Untersuchungen: Es ist möglich, das Behandlungsteam direkt zu fragen, ob weiterführende bildgebende Verfahren wie CT oder MRT in Betracht kommen – besonders dann, wenn Schmerzen trotz Behandlung anhalten oder sich verändern.
  • Den Wunsch nach einem Arztgespräch äußern: Gerade in der Nacht werden Entscheidungen häufig telefonisch getroffen. Wer sich nicht ausreichend untersucht fühlt, kann ausdrücklich darum bitten, von einem Arzt oder einer Ärztin persönlich gesehen zu werden: „Ich möchte bitte direkt von jemandem untersucht werden, die Schmerzen haben sich verändert.“
  • Angehörige einbeziehen: Eine Begleit- oder Vertrauensperson kann dabei helfen, Beschwerden zu dokumentieren, Fragen zu formulieren und sicherzustellen, dass wichtige Informationen wahrgenommen werden.

Worauf Sie achten können

  • Schmerzen, die sich im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts verändern oder verschlimmern, lassen sich dem Pflegepersonal oder dem ärztlichen Dienst gezielt melden – auch mehrfach.
  • Vor einer Entlassung ist es möglich zu fragen: „Welche Beschwerden sind ein Zeichen dafür, dass ich sofort zurückkommen sollte?“ – eine solche Notfallvereinbarung gibt Orientierung.
  • Wer das Gefühl hat, dass eine Diagnose nicht vollständig ist, kann um eine zweite ärztliche Meinung bitten – das ist ein anerkanntes Patientenrecht in Deutschland.
  • Bei Beschwerden über eine Behandlung stehen neben der Ärztekammer auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und Patientenfürsprecher:innen in Krankenhäusern als unabhängige Anlaufstellen zur Verfügung.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben oder Unterstützung bei der Einschätzung einer Behandlungssituation suchen, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und neutrale Beratung an. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihren Fall anonym melden und damit dazu beitragen, dass andere von solchen Situationen erfahren und sich besser vorbereiten können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

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