Wir wollen, dass unsere Internet-Seite barrierefrei ist.
Dafür halten wir uns an Gesetze zur Barriere-Freiheit.
Die Gesetze stehen:
- im Bundes-Gesetz für die Gleichstellung von Behinderten, kurz BGG
- in der Verordnung für barrierefreie Informations-Technik, kurz BITV 2.0
Damit schaffen wir einen barriere-freien Zugang zu unserer Internet-Seite.
Was ist vielleicht noch nicht barriere-frei?
- Manche Stellen sind mit dem Screen-Reader noch nicht gut zu bedienen.
Ein Screen-Reader ist ein Lese-Gerät für Menschen mit Seh-Behinderung.
- Auf manchen Seiten wollen wir den Aufbau der Seite noch verbessern.
- PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei.
Die Infos aus den PDFs stehen als Text auf unser Internet-Seite.
Barrieren melden
Sie haben Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden?
Oder Sie brauchen noch Infos zur Barriere-Freiheit?
Schreiben Sie uns das in diesem Formular:
Schlichtungs-Stelle
Wir finden keine gute Lösung für Ihr Problem?
Oder Sie sind mit unserer Lösung nicht einverstanden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle BGG wenden.
Die Schlichtungs-Stelle BGG ist die:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
beim Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen.
Die Schlichtungs-Stelle versucht, eine gute Lösung zu finden.
Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Sie brauchen dafür keinen Anwalt.
Weitere Infos zur Schlichtungs-Stelle und zum Antrag finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können auch eine E-Mail schreiben an:
info@schlichtungsstelle-bgg.de