Als Zuständige für unsere Webseite streben wir danach, diese in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes für die Gleichstellung von Behinderten (BGG) und der Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV 2.0) zu gestalten. Damit unterstützen wir die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 und ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?
- Manche Stellen in der Screenreader-gesteuerten Navigation über Strukturelemente und logische Seitenbereiche sind noch verbesserungsbedürftig.
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (Die im PDF enthaltenen Informationen werden auch in Textform auf unserer Website angeboten.)
Bericht erstatten über Barrieren: Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner
Haben Sie Barrieren auf unserer Webseite festgestellt oder benötigen Sie Informationen zur Barrierefreiheit? Nutzen Sie bitte das angegebene Formular, um uns zu informieren:
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit der Lösung, die nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt geboten wurde, nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG zu wenden. Die Aufgabe der BGG-Schlichtungsstelle besteht darin, eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten bezüglich der Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und den öffentlichen Institutionen des Bundes zu fördern. Das Verfahren zur Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand. Weitere Informationen zu diesem Verfahren und wie Sie einen Antrag stellen können, finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die BGG-Schlichtungsstelle direkt per E-Mail unter info@schlichtungsstelle-bgg.de kontaktieren.