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2024-1532

Nachteile der digitalen Patientenakte

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Fallbeschreibung:

Fehler in digitaler Patientenakte: Risiken im Praxisalltag

Mal wieder bei meinem HNO, den ich sehr schätze. Ich muß warten und mit mir 5 Mitbürger. Einer ist mit seinem kleinen Sohn da, der offensichtlich taubstumm ist. Die 5 Mitbürger sind mit einer angeregten Unterhaltung abgelenkt und beachten nicht, daß der Kleine aus dem Wartezimmer und in eines der leerstehenden Behandlungszimmer läuft. Auch die Angestellten bemerken es nicht.

Wenn der Kleine jetzt unbeaufsichtigt irgendwelche Gerätschaften begrapscht, die eigentlich steril sein sollten, ergibt sich ein Problem. Ich verzichte darauf, die 5 Mitbürger auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen, um keine Weiterungen zu riskieren.

Einige Wochen später wird bei mir ein Infekt am Ohr re diagnostiziert, der sehr unangenehm juckt. Abstrich ins Labor. Auf Amoxicillin reagiere ich mit Resistenz, also bekomme ich ein starkes Kortisonhaltiges Mittel, das ich länger als im Beipackzettel empfohlen, ins Ohr träufeln soll.

Mein Folgerezept holt meine Frau mit meiner Krankenkassenkarte für mich ab. Eine Angestellte, offenbar noch in der Ausbildung, verbucht im Praxissystem das Rezept kurzerhand auf meine Frau, was sie erst zuhause anhand der Quittung von der Apotheke bemerkt.

Wir grübeln, wie man den Fehler bereinigen kann. Wir beschließen, zunächst der digitalen Patientenakte zu widersprechen. Sonst würden andere Behandler meiner Frau irrtümlich eine Amoxicillin-Resistenz und Probleme am Ohr unterstellen, was beides nicht zutrifft. Fazit: die Patientenakte ist eine gute Idee, aber, wo Menschen werkeln, passieren Fehler, die gegebenenfalls krasse Auswirkungen haben können.

Gut gelaufen:

Gottseidank rechnen wir unsere Ausgaben etwas kleinlich täglich ab und haben so den Fehler bei dem Rezept bemerkt. Was auch unsere Abneigung gegen allzu oberflächliche Zahlungswege, z.B. per Handy, nur bestätigt.

Schlecht gelaufen:

Ärztliche Angestellte in der Anlernphase sollten nicht ohne Aufsicht Tätigkeiten ausüben, die zu tatsächlichen Problemen führen können. Daß das Folgerezept auf meine Frau ausgestellt wurde, obwohl sie meine Kassenkarte an der Rezeption vorlegte und der Vorgang telefonisch angekündigt war, ist schon krass.

Verbesserungsvorschläge:

Ich sehe nicht, wie man solche grundlegenden Probleme vermeiden könnte – leider, auch wenn die Patientenakte auf den ersten Blick eine große Erleichterung im Notfall sein kann.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn jemand ein Rezept für eine andere Person abholt, ist das im Alltag eine praktische Lösung – und doch kann dabei ein folgenreicher Fehler entstehen. In diesem Fall wurde ein Rezept versehentlich auf die falsche Person gebucht, was bei der digitalen Patientenakte (einer elektronischen Gesundheitsakte, in der Befunde und Medikamente gespeichert werden) zu falschen Einträgen hätte führen können – mit möglichen Konsequenzen für künftige Behandlungen.

Solche Verwechslungen können in Praxen entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam an einem Vorgang beteiligt sind – etwa wenn eine Begleitperson mit der Versichertenkarte einer anderen Person vorstellig wird. Das ist kein Einzelfall, und die Konsequenzen – wie eine fälschlich vermerkte Unverträglichkeit oder Resistenz – können bei späteren Behandlungen zu Missverständnissen führen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer Rezepte oder Unterlagen für andere abholt, kann mit einigen einfachen Schritten dazu beitragen, Verwechslungen früh zu erkennen.

  • Es ist möglich, beim Abholen eines Rezepts ausdrücklich darauf hinzuweisen, für wen das Dokument bestimmt ist – auch wenn dies telefonisch bereits angekündigt wurde. Eine Formulierung wie „Das Rezept ist für meinen Mann, ich hole es nur in seinem Auftrag ab“ kann helfen, den Vorgang eindeutig zuzuordnen.
  • Die Quittung aus der Apotheke kann direkt vor Ort kurz geprüft werden – Name und Medikament lassen sich so sofort abgleichen, bevor man die Praxis verlässt.
  • Wird ein Fehler bemerkt, ist es möglich, die Praxis zeitnah zu kontaktieren und um eine Korrektur im Praxissystem zu bitten – das ist ein üblicher Vorgang und kein ungewöhnliches Anliegen.
  • Wer eine digitale Patientenakte nutzt oder nutzen möchte, kann bei der eigenen Krankenkasse erfragen, wie Einträge eingesehen, korrigiert oder – wie in diesem Fall – vorübergehend widersprochen werden kann.

Worauf Sie achten können

  • Name auf dem Rezept und auf der Apothekenquittung stimmen mit der tatsächlich behandelten Person überein.
  • Bei Abholung durch eine dritte Person ist es hilfreich, den Namen der Person, für die das Rezept ausgestellt ist, aktiv zu nennen – auch wenn die Versichertenkarte vorliegt.
  • Falsche Einträge in der digitalen Patientenakte können der ausstellenden Praxis gemeldet und dort korrigiert werden – die Krankenkasse kann dabei unterstützen.
  • Wer die digitale Patientenakte nutzt, kann regelmäßig prüfen, welche Einträge gespeichert sind – viele Krankenkassen bieten dafür eine App oder ein Online-Portal an.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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