Fallbeschreibung:
Hallo erst mal,
In meinem Anliegen geht es um einen Zahnarzt, den ich aufsuchte für einen neuen Zahnersatz!
Anhand einer Röntgenaufnahme stellte der Zahnarzt Wurzelentzündungen an zwei Zähne fest und eine Kieferrückbildung! Seine Aussage ,, Das müsste man demnächst mal behandeln“!
Es erfolgte keine Aufklärung vom Zahnarzt über die Wurzelentzündungen.die auch in der Patientenakte nicht dokumentiert sind!
Die notwendigen Wurzelbehandlungen hat der Zahnarzt nie durchgeführt und setzte mir einen neuen Zahnersatz ein! Der neue Zahnersatz ist funktionell und ästhetisch mangelhaft und die Qualität ist eher minderwertig! Mängel: Schlechte Passform,OK Zähne zu klein und außen nicht sichtbar sowie ein falscher ,,Biss“. Wiederholt herausgefallene Kronen und ein überkronter abgebrochener Zahn der extrahiert werden muß.
Einige Zeit später befand ich mich bei einem durch die Krankenkasse bestellten Gutachter von der KZV! Dieser hat ebenfalls die Wurzelentzündungen und Kieferrückbildung anhand der Röntgenaufnahme festgestellt! Daraufhin genehmigte die Krankenkasse einen Zahnarztwechsel für die notwendigen Behandlungen und einen neuen Zahnersatz!
Sodann befand ich mich bei einem Nachbehandler! Die Diagnose:erhebliche Wurzelentzündungen an 4 Zähne mit Kieferrückbildung. An einem Zahn wurde bei einer Wurzelrevision ein zweiter bisher unbehandelter Kanal entdeckt. Ende 2023 wurden alle notwendigen Wurzelbehandlungen abgeschlossen! Trage derzeit die angefallenen Nachbehandlungskosten von ca. 800 €,welche ich in Raten begleiche!
Eine letzte aktuelle schockierende Diagnose von 2 Zahnärzte:
Eine Teleskopzahnprothese wie bisher ist nicht mehr möglich, wegen der fortgeschrittenen Kieferrückbildung und da meine Zähne so weit beschliffen sind, dass sie nun zu klein sind um eine Prothese halten zu können. Es wurde eine Vollprothese im OK empfohlen, wobei meine letzen 3 Zähne extrahiert werden müssen! Der ehemalige Zahnarzt hat meiner Gesundheit bewußt geschadet.Er verursachte einen materiellen sowie immateriellen Schaden. Habe an Lebensqualität verloren und meide verunsichert sowie aus Scham wegen der Optik (verzerrter Gesichtsausdruck,, Speichelaustritt beim Sprechen) seit einem Jahr die Gesellschaft!
Bin sehr unglücklich über den Zustand und mit meinem Fall längst überfordert! Daher benötige ich einen rechtlichen Beistand um zumindest meine Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen! Aufgeben ist definitiv keine Option! Beste Grüße!
Gut gelaufen:
Seit 1 1/2 Jahren läuft es durchweg negativ! Das dauerhafte weitertragen des mangelhaften defekten Zahnersatz mit Abplatzungen und Risse/Brüche an der Prothese wobei auch der Biss bereits seit Eingliederung nicht stimmt, hat längst eine Verschlimmerung meiner Zahnsituation verursacht!
Die Wurzelbehandlungen wurden zwar von einem Nachbehandler im 12/23 abgeschlossen!
Doch mehrere aufgesuchte Zahnärzte für einen notwendigen neuen Zahnersatz haben bisher abgelehnt!
Die Suche nach einem Anwalt blieb tatsächlich bisher erfolglos. Grund,derzeit keine Kapazität mehr.
Schlecht gelaufen:
Schlecht gelaufen ist eine Verschlimmerung meiner Zahnsituation wie über Grund abgebrochene Zahn, regelmäßig herausgefallene Kronen, defekte brüchige Zahnprothesen sowie von Anfang an der Biss nicht.
Außerdem lief es schleppend voran bezüglich Nachbehandlung meiner Zahnwurzelentzündungen!
Tragisch ist, muss auch die Nachbehandlungskosten von ca. 800 € tragen, die ich als Bezieherin von Grundsicherung (ca. 560 €) in Raten begleiche!
Empfehlung der KK, die Summe beim Zahnarzt (Verantwortlicher) später einzuklagen!
Verbesserungsvorschläge:
Einzige Möglichkeit und Im Hinblick aller Patientenopfer, die Gerichte müssen wieder nach Recht und Gesetz entscheiden!
Weitere Infos:
Auch wenn schon viel Lebenszeit und Lebensqualität verloren gegangen ist, ich kämpfe weiter, wie auch immer mein Fall endet! Aufgeben ist keine Option für mich, das könnte ich irgendwann bereuen!!
Infos zum Fall:
Perspektive:
Patientin oder Patient
Alter:
50-69 Jahre
Art der EInrichtung:
Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht:
weiblich