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2025-203

Akutpsychiatrie: Therapieplanung nicht sinnvoll gestaltet und Abteilung wird chaotisch geführt

Fallbeschreibung:

Durch eine schwere psychiatrische Erkrankung musste meine Partnerin in eine Akutpsychiatrie. Nach zwei Wochen medikamentöser Therapie versuchten die Ärzte und Pflegekräfte, dass meine Partnerin die Station verlässt. Durch diese Expositionstherapie sollte die Agoraphobie behandelt werden. Leider ist seit drei stationären Psychotherapien bekannt, dass eine Expositionstherapie bisher immer zu einer Verschlechterung geführt hat. Entlassbriefe liegen alle vor. Dies wurde nicht weiter in betracht gezogen. Meine Partnerin legt wert, dass das Personal zuverlässig ist und die Absprachen mit den Stationsärzten einhält. Leider hat die Stationsärztin die Dokumentation vergessen und auch die Kommunikation zwischen Psychiater und Pflegepersonal läuft schlecht. Denn meine Partnerin bekommt ständig gegenteilige Informationen zum selben Sachverhalt präsentiert. Das verschlimmert ihre Symptome. Bei der Auswahl der Therapien, hat meine Partnerin die Psychiaterin gefragt, welche denn für ihre Krankheit geeignet wäre. Die zuständige Psychiaterin hat nichts dazu gesagt und gefragt was ihr denn helfen würde. Leider führte das zu einer Verschlimmerung der Symptome, denn durch die fehlende Beratung führt das zu Verstärkung ihrer Hoffnungslosigkeit. Denn meine Frau hat vieles ausprobiert, was Mediziner gesagt haben und es geht ihr dadurch immer schlechter. Darauf wird leider keine Rücksicht genommen, sondern nur der bekannte Behandlungsplan der Klinik abgespult. Die Vertretung der Psychiaterin meinte sogar, dass die Therapien nur zur Beurteilung dienen. Das hilft meiner Partnerin nicht und verstärkt die Hoffnungslosigkeit. Vor allem, wenn dann auch Personal sagt, dass sie hilflos mit ihr sind. Das verstärkt die Symptome massiv. Weiterhin machen Therapeuten Urlaub und die Klinik organisiert für zwei Wochen keine Vertretung. Dadurch sitzen Patienten hilflos auf der Station, ohne adäquate psychotherapeutische Behandlung. Auch das Anzweifeln der Kombination von einer Persönlichkeitsstörung und Angsstörung (wurde in den letzten drei stationären Psychotherapien schriftlich bestätigt) hilft nicht gerade zur Besserung der Symptomatik. Weiterhin werden Absprachen in Bezug auf Therapieangebote von Seiten der Mediziner nicht eingehalten und es werden wöchentliche Behandlungspläne herausgegeben, die eindeutig sich mit anderen Therapien überschneiden. Die Patientin muss diese Überschneidung abklären, denn die Pflegekräfte sind angeblich dafür nicht zuständig. Das steigert das Stresslevel, so dass eine Reduzierung der Angstsymptomatik unwahrscheinlich ist. Weiterhin müssen Patienten sich selbst einen Termin beim stationären Psychotherapeut erfragen. Das erzeugt natürlich ein noch stärkeres Gefühl der Hilfslosigkeit. Man muss sagen, dass die akutpsychiatrische Behandlung weder geplant noch mit fachlicher Professionalität umgesetzt wird. Auch wird nicht das Stresslevel der Patientin berücksichtigt. „Viel hilft viel“ gilt hier leider nicht.

Gut gelaufen:

Das meiste Personal ist nett.

Schlecht gelaufen:

Leider nicht hilfrreich und Beratungen von medizinischer Seite mangelhaft. Selbstkritik wird anscheinend nicht durchgeführt. Rssourcen der Patienten werden nicht erkannt oder genutzt. Behandlungskonzept der Klinik wird nicht hinterfragt. Qualitätssicherungssysteme haben praktisch keinen Nutzen und dienen gefühlt nur zur Selbstbeweihräucherung. Keine Absprache zwischen dem Personal, so dass Missverständnisse, Halbwahrheiten und Verwirrung verursacht wird.

Verbesserungsvorschläge:

– Verpflichtende Einführung von Supervisionen und Balint-Gruppen für alle an der Behandlung beteiligten Personen (Mediziner, Therapeuten und Pflegekräfte). Diese Gruppen sollten auch Psychiater und Pflegekräfte andere Einrichtungen verpflichtend einladen/entsenden. Durch den verpflichtenden fachlichen Austausch zwischen verschiedenen Einrichtungen mit anonymisierten Fallberichten können andere Herangehensweisen geprüft und umgesetzt werden. Die Termine müssen angezeigt werden, dokumentiert und Gutachter des medizinischen Dienstes sollten dazu stoßen dürfen. – Selbstkritisches Verhalten des Personals fördern. -Patienten bei denen nachweislich eine Verschlechterung der Symptomatik bei der standardmäßigen Vorgehensweise eintritt, sollten im Rahmen eines koordinierten Qualitätssicherungssystems begutachtet und unverzüglich die Behandlung dahingehend optimiert werden. – Behandlungspläne sollten durch Verwaltungsfachkräfte erstellt und geprüft werden nach Maßgabe der behandelnden Ärzte. Die haben gelernt, wie man Pläne plant und erstellt. – Falls eine Klinik fachlich die Komplexität des Falles nicht qualitativ hochwertig behandeln können, dann sollten diese Kliniken die Patienten mit deren Zustimmung in ein Forschungskrankenhaus nahtlos einweisen. Die Klinik muss die Zuweisung zu einer Klinik planen und bei Bedarf auch der Transport organisieren. – Vereinfachte und automatisch erstellte befristete Kassenzulassung von Privatpraxen, um Belastungsspitzen abzufedern. Dasselbe gilt für Privatkliniken. – Die Auslastung der Einrichtungen müssen ausgewertet und für die Zukunft geplant werden, so dass eine Leitlinie getreue Behandlung umgesetzt werden kann. Besonders im Bezug auf die Wartezeit bis auf einen Behandlungsplatzes. Die Koordinierung sollte die 116117 im ambulanten Bereichen übernehmen. Ein ähnliches Angebot wie Doctolib, sollte die 116117 auf die Beine stellen.

Weitere Infos:

Die psychiatrische Behandlungen von komplexen Fällen ist leider extrem verbesserungswürdig. Fehlende Supervisionen, Balint-Gruppen und die Überheblichkeit einiger Mediziner oder Therapeuten hindert eine effiziente Behandlung komplexer Fälle. Mit Freiwilligkeit wird man das nicht in den Griff bekommen. Auch die Überlastung des gesamten Personals spielt eine wichtige Rolle. Denn ein Tracking der Auslastung mithilfe der Gematik und statistischen Methoden führt nicht dazu, dass zum richtigen Zeitpunkt ausreichend stationäre und ambulante Angebote eingeplant werden. Leider wird durch diese Situation junge Menschen, die gerne Arbeiten gehen würden, durch die Krankheit und (!) fehlende qualifizierte Behandlung in die Erwerbsunfähigkeit gedrängt. Das schaden allen: Staat, Einrichtung und der Patientin selbst. Auch die fachliche Überwachung der Einrichtungen muss verbessert werden. Nicht nur durch die Landesärztekammern(LÄK), sondern auch durch den Medizinischen Dienst der Sozialversicheurngsträger sollten Überprüfungen und Verbesserungen in die Einrichtung eingebracht werden. Denn die LÄK ist nur ihren Mitgliedern (der Ärzteschaft) verpflichtet. Das führt zu Interessenskonflikten und mangelendem Interesse neue Ideen einzubringen und umsetzen zu lassen. Auch stört, dass dem Vertrauen in die Überwachungstätigkeit.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten

Alter:

19-29 Jahre

Art der EInrichtung:

Normalstation, Krankenhaus

Geschlecht:

weiblich

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