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2024-1205

Zu starke Medikation verschrieben und verabreicht mit Folgen für ältere Patientin

Fallbeschreibung:

Sehr geehrte Damen und Herrn Meiner Mutter wurde von Ihrem Hausarzt laut Medikamenten-Blatt für zwei Wochen 5mg Benzodiazepine in der Früh und am 5mg Benzodiazepine am Abend verschrieben und verabreicht. Angeblich, so sagt die Nachbarin, um meine Mutter ruhig zu stellen. Weil meine Mutter immer wieder telefonisch verlangt hat, dass Sie einen Rollator für die Wohnung bekommt, wie vom Krankenhaus verschrieben. Weil meine Mutter war jetzt ca. 2 Monate im Krankenhaus und 2 Monate im Pflegeheim. Wegen Knochenbrüchen, die bei Stürzen in der eigenen Wohnung passiert sind. Diese Menge Benzodiazepine bringt meine Mutter um. Ihr geht es sehr schlecht, seitdem. Ich verlange, dass es Konsequenzen hat. Weil dies dem Ansehen der Ärzte schadet und unnötig Kosten für das Gesundheitswesen erzeugt. Hausarzt ist auch alt genug, um freiwillig in Pension zu gehen. Im Krankenhaus wurde mir auch gesagt, dass es ein Unding ist, dass dieser noch als Arzt arbeiten darf. Viele Bekannte sagen, dass der Arzt gefährlich sei. Wenn, dieser Brief nicht zeitnah eine befriedigende Lösung bringt, sehe ich mich gezwungen, Anzeige zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen

Gut gelaufen:

Nachbarin hat mit dem Pflegedienst zusammen, meiner Mutter das Leben gerettet.

Schlecht gelaufen:

Diese starken Medikament sollten strenger kontrolliert werden.

Verbesserungsvorschläge:

Verbot dieser starken Medikamente, wie in der Schweiz.

Weitere Infos:

Können Sie nicht dafür sorgen das diese Medikamente verboten werden und oder das es Kontroll Mechanismen gibt, bei überhöhten Medikamenten Mengen. Eigentlich ist doch heutzutage alles digital gespeichert. Wenn in einem Bezirk besonders hohe Mengen dieses Medikamentes verordnet werden, sollte eine Kontrolle gemacht werden.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

Ambulante Praxis, Arztpraxis

Geschlecht:

weiblich

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