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2025-094

Medikament limitiert für Adipositas

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Fallbeschreibung:

Hypoglykämie nach Medikamentenwechsel bei Diabetes

Habe Diabetes und behandle mich selbst mit Insulin Tabletten. Im Krankenhaus wollte man mich auf Insulinspritzen umstellen. Hatte sehr hohen Blutzuckerwert ohne Extraessen. Ich habe ausserdem steatosis hepatitis ohne fett (normal Gewicht), ohne Alkohol, ohne Drogen. Das wurde ignoriert und man verschrieb „Forxiga 10mg “ und 2x metformin 1000mg ich bekam totale hypoglykämie Synkope
Habe mich selbst entlassen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Ärzte haben Diagnose auf chronischen Alkoholiker mit Hirnschwäche der Krankenkasse gemeldet, mir aber nicht. Ich bin fassungslos. Es war Mitte 2023 und bin jetzt im Pflegeheim. Mein Diabetes: mir fehlt Insulin! Wurde nach fett behandelt, diät usw. Total Chaos und jetzt behandelt mich kein Arzt.

Verbesserungsvorschläge:

Wahrheit und Rechtsbewusstsein und echte Patientenaufklärung und nicht: Tablette sonst droht Tod. Die Behandlung lief Richtung Tod.

Weitere Infos:

Lieber nicht, hatte es dem RKI gemeldet und Krankenkasse, da gibt es viele Schubladen

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Bericht schildert eine Situation, die von tiefer Erschütterung und dem Gefühl des Kontrollverlusts geprägt ist – und die schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen hatte. Wenn Diagnosen, Medikamente und ärztliche Einschätzungen nicht mit der eigenen Krankengeschichte übereinstimmen, und wenn wichtige Informationen nicht offen kommuniziert werden, kann das Vertrauen in die Versorgung grundlegend beschädigt werden.

Der Fall beschreibt mehrere komplexe Probleme gleichzeitig: eine veränderte Diabetesbehandlung mit anschließender schwerer Unterzuckerung (Hypoglykämie – das ist ein gefährlicher Abfall des Blutzuckers), eine Lebererkrankung (Steatohepatitis – eine entzündliche Veränderung der Leber), die bei der Medikamentenwahl offenbar nicht berücksichtigt wurde, sowie eine Diagnose, die gegenüber der Krankenkasse gestellt wurde, ohne dass der Patient darüber informiert worden zu sein scheint. Es ist wichtig anzuerkennen: In dieser Situation – mit einer akuten Unterzuckerung, einem laufenden Krankenhausaufenthalt und der damit verbundenen Abhängigkeit von medizinischen Entscheidungen – gab es für den Betroffenen nur sehr begrenzten realen Spielraum zum Eingreifen. Das ist wichtig, klar zu benennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen in solchen Situationen tun können

  • Eine Begleitperson kann bei Aufnahmegesprächen im Krankenhaus dabei sein und darauf hinweisen, dass bestehende Diagnosen – etwa eine Lebererkrankung oder eine spezifische Form des Diabetes – vollständig in der Akte erfasst werden. Eine Formulierung wie „Bitte notieren Sie, dass er Steatohepatitis hat und kein Alkohol konsumiert – das ist für die Medikamentenwahl wichtig“ kann helfen, relevante Informationen sichtbar zu machen.
  • Bei Unklarheiten über neu verordnete Medikamente ist es möglich, gezielt nachzufragen: „Wurde bei diesem Medikament die Leberfunktion berücksichtigt?“ – auch Angehörige können diese Frage stellen.
  • Wenn der Verdacht entsteht, dass Diagnosen ohne Wissen des Patienten weitergegeben wurden, kann eine Begleitperson dabei helfen, eine Patientenakte schriftlich anzufordern. Jede Person hat gesetzlich das Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen (§ 630g BGB).
  • Bei Zweifeln an einer Behandlung ist es möglich, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen – auch aus dem Krankenhaus heraus. Eine Begleitperson kann dabei unterstützen, diesen Wunsch zu formulieren und durchzusetzen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine persönliche Medikamentenliste mit allen aktuellen Diagnosen, Vorerkrankungen und Medikamenten (inklusive Dosierung) kann bei jedem Arztbesuch und bei Krankenhausaufnahmen vorgelegt werden – das erleichtert es dem Behandlungsteam, die richtige Therapie zu wählen.
  • Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ermöglichen es, im Voraus festzuhalten, welche Behandlungen man wünscht oder ablehnt – und wer im Zweifel für einen sprechen darf.
  • Wer möchte, kann eine unabhängige Patientenberatung aufsuchen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos unter 0800 011 77 22 (Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr) zu Rechten, Akteneinsicht und dem Umgang mit Diagnosefehlern.
  • Bei dem Verdacht, dass eine Diagnose fehlerhaft oder ohne Wissen weitergegeben wurde, ist es möglich, sich an die zuständige Ärztekammer oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zu wenden – diese Stellen können Sachverhalte prüfen.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können tief verunsichern – und es ist wichtig zu wissen, dass es Anlaufstellen gibt, die unabhängig und kostenlos unterstützen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft bei Fragen zu Patientenrechten und konkreten Versorgungsproblemen. Auf mehr-patientensicherheit.de können Betroffene und Angehörige Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass andere Menschen besser geschützt werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Apotheke, Krankenhaus, Normalstation
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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