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2024-1261

Absetzen von Prolia ohne Ersatztherapie

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Fallbeschreibung:

Prolia absetzen: Risiken ohne Ersatztherapie bei Osteoporose

Behandlung mit Prolia (2mal jährlich in Spritzenform) gegen Osteoporose wurde vom Orthopäden abgesetzt, jedoch dafür keine Ersatztherapie durchgeführt. Angeblich müsse die Proliabehandlung nach drei Jahren abgesetzt werden und eine Behandlungspause stattfinden. Bei Einholung einer Zweitmeinung bei einem 2. Orthopäden erhielt meine Frau jedoch die Info, dass dies erstens erst nach 10-jähriger Behandlung ratsam ist und zweitens während der dann folgenden Pause unbedingt eine Ersatztherapie zu erfolgen hat.
Der erstgenannte Arzt hat seinen Fehler nachträglich eingestanden, als wir ihn dahingehend noch einmal ansprachen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Fachärzte immer aktuell informieren.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn eine langjährig eingenommene Medikation abrupt beendet wird, kann das ernsthafte gesundheitliche Folgen haben – auch wenn die Entscheidung gut gemeint war. Gerade bei Prolia (Wirkstoff: Denosumab), einem Medikament zur Behandlung von Osteoporose (Knochenschwund), ist bekannt, dass ein abruptes Absetzen ohne Anschlussbehandlung das Risiko von Knochenbrüchen deutlich erhöhen kann.

In dem vorliegenden Fall wurde die Behandlung nach drei Jahren beendet, ohne dass eine sogenannte Sequenztherapie – also eine nachfolgende Behandlung zum Schutz der Knochen – eingeleitet wurde. Medizinische Leitlinien, also Empfehlungen für die ärztliche Praxis, beschreiben konkrete Vorgehensweisen für einen solchen Übergang. Dass unterschiedliche Ärztinnen und Ärzte hier zu abweichenden Einschätzungen kommen können, zeigt, wie wichtig es ist, bei Unklarheiten nachzufragen oder eine zweite Meinung einzuholen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit einer Therapieentscheidung unsicher ist oder mehr Klarheit möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.

  • Bei jeder Änderung einer Langzeitmedikation – also eines Medikaments, das über Monate oder Jahre eingenommen wird – ist es möglich, gezielt nachzufragen, warum die Änderung jetzt erfolgt und welche nächsten Schritte geplant sind. Eine Frage wie „Ist nach dem Absetzen eine Anschlussbehandlung notwendig, und wenn nicht, warum nicht?“ kann dabei helfen, wichtige Informationen zu erhalten.
  • Das Einholen einer Zweitmeinung bei einer anderen Fachärztin oder einem anderen Facharzt ist jederzeit möglich und ein anerkanntes Recht von Patient:innen – besonders bei Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.
  • Angehörige können Fragen und Bedenken aktiv einbringen, wenn sie die betroffene Person zu Arztterminen begleiten. Manchmal fällt es einer Begleitperson leichter, gezielt nachzuhaken.
  • Informationen zu Medikamenten – etwa zu Besonderheiten beim Absetzen – finden sich in der Packungsbeilage oder auf seriösen Patienteninformationsseiten wie der der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) oder dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Worauf Sie achten können

  • Wird eine Langzeittherapie beendet, empfiehlt es sich zu fragen, ob eine Übergangs- oder Anschlussbehandlung erforderlich ist.
  • Bei Unsicherheit über eine ärztliche Empfehlung ist eine Zweitmeinung eine sinnvolle und legitime Option – auch wenn der erste Arzt oder die erste Ärztin kompetent und vertrauenswürdig wirkt.
  • Es kann hilfreich sein, Fragen und Antworten aus Arztgesprächen schriftlich festzuhalten – zum Beispiel in einem kleinen Notizbuch oder auf dem Smartphone.
  • Wenn ein Arzt oder eine Ärztin nach einer Rückmeldung einen Fehler eingesteht und das Gespräch weiterhin offen und konstruktiv bleibt, ist das ein Zeichen guter Kommunikationskultur – und kann den Anlass geben, gemeinsam das weitere Vorgehen neu abzustimmen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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