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2024-854

Zahnarzt/-ärztin ignorierte Schmerzen, Schwellungen, Blutungen

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Fallbeschreibung:

Zahnprothese schlecht angepasst: Schmerzen und Folgeschäden

Zahnarzt/-ärztin fertigte eine Teleskopprothese mit 4 Pfeilerzähnen an. Hier wünschte ich eine Geschiebearbeit; dies sei im Unterkiefer nicht üblich. Es wurde präpariert; nun gab es für mich kein Zurück mehr. Bereits bei Abdrücken usw. gab es Probleme; das Zahnfleisch unter einem gesunden Zahn wurde extrem nach unten gedrückt.; mit offenem Mund kann man wenig ausrichten.
Die Wachsaufstellung wies einen viel zu hohen Zahn auf; das sei so.
Einprobe: laut Zahnarzt/-ärztin passend, meines Erachtens eine Seite viel zu hoch. Eingliederung: Eines der Innenteleskope, das des zu hohen Zahnes, war zu kurz zum Kiefer hin; Zahnarzt/-ärztin trug eine Substanz auf, die mit der Polymerisationslampe aushärtetet wurde.
Zahnersatz viel zu hoch, drückt in den Mundboden, ein Seite des Kiefergelenks hebelt bei jedem Zubeißen schmerzhaft auseinander. Subluxierte also, vom Zahnarzt/-ärztin mit – ach es drückt – bagatellisiert. In weiteren Konsultationen wurde alles weitere bagatellisiert; ich wurde beschuldigt und fertig gemacht. Ein Glasfaserwurzelstift fiel aus einer Wurzel; die Röntgenaufnahme hierzu, die ich selbst gesehen hatte, wurde beseitigt!
Nach dem Verlust von Zähnen und einer Zahnkrone der zuvor völlig gesunden Zähne habe ich zum Teil stärkste Schmerzen, die einseitig ins Auge, zur Nase und in den Nacken schießen. Seitdem auch schmerzhafte Lymphknotenschwellunge, zum Teil walnussgroß, unter dem Kinn, unter und neben dem Ohr. Die Schmerzen behandele ich mit manueller Triggerpunktbehandlung wie vom Physiotherapeuten gezeigt sowie mit lokalen Injektionen.
Erst durch Recherche, die ich dank meiner früheren Tätigkeiten vornehmen konnte, wurde mir bekannt, dass alle Schmerzen, Ausfälle, Sehstörungen usw. ihre Ursache in der nicht passenden Prothetik und der falschen Behandlung haben.
Als diese Probleme vor Jahren aufgetreten waren, dachte ich zunächst an eine neurologische Erkrankung wie Tumor, MS oder anderes, was zum Glück ausgeschlossen wurde. Also suchte ich die Ursachen.

Gut gelaufen:

Nichts, bei diesem Zahnarzt/-ärztin und den Gutachtern! Eine Zahnarztpraxis im Ausland hat die Geschiebearbeit gefertigt; die Zähne wurden nur geringfügig präpariert.

Schlecht gelaufen:

Zahnarzt/ärztin ignorierte sämtliche Schmerzangaben und berechtigte Einwände. In der Akte stand und wurde so auch den Gutachtern der Krankenkasse übermittelt: Pat. hat psychische Probleme. Selbst Schwellungen des Zahnfleisches und Blutungen wurden als nicht zu sehen abgetan. Folge: Kronenfraktur von mehreren Zähnen, Extraktion zunächst eines Zahnes, später Extraktion einer weiteren Wurzel; matschendes Zahnfleisch, Speicheldrüsenentzündung unterhalb des Prothesenbügels – alles mit unerträglichen Schmerzen. Einhergehend mit doppelten Kosten, Neuanfertigung im Ausland, da mehrere Zahnärzt*innen in Deutschland trotz hochakuter Schmerzen keine Behandlung durchführten.

Verbesserungsvorschläge:

Gutachter*innen hörten mich nicht an, nur den Zahnarzt/-ärztin. Diese sollten ihres Amtes enthoben und bestraft werden. Den Pat. anhören und nicht der Lüge bezichtigen. Zahnärzt*innen bieten unnötige „Behandlungen“ an. Dies sollte unterbunden werden. Es wird der teuerste Zahnersatz empfohlen! In meinem Fall wurde ich belogen – Geschiebearbeiten seien im Unterkiefer nicht üblich.

Weitere Infos:

Absolut zutreffen ist wohl die Aussage verschiedener Personen, unter anderem von Zahnärzt*innen im Ausland, die in Deutschland studiert hatten: „Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!“ Die Gutachter erhalten vermutlich für ihr „Gutachten“ sehr viel Geld. Doch keiner dieser Gutachter steht zum/zur Pat. Obwohl meine Berichterstattung sehr ausführlich war, wurde alles dementiert, völlig falsch bewertet und entsprechend formuliert. Zudem hieß es immer wieder, Kronenfrakturen können passieren. Dabei entstehen Kronenfrakturen nur wenn etwas falsch gemacht wurde; meine Zähne wurden sehr klein geschliffen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Anhaltende Schmerzen nach einer zahnärztlichen Behandlung können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen – körperlich, aber auch emotional. Wenn Beschwerden wiederholt geäußert werden und das Gefühl entsteht, nicht gehört zu werden, ist das eine besonders belastende Erfahrung.

Zahnprothetische Versorgungen – insbesondere herausnehmbarer Zahnersatz wie eine Teleskopprothese, bei der künstliche Zähne auf verbleibenden eigenen Zähnen verankert werden – sind technisch anspruchsvoll. Wenn Passform oder Bisshöhe nicht stimmen, kann das weitreichende Folgen haben: Schmerzen im Kiefergelenk, Verspannungen, ausstrahlende Beschwerden in Kopf, Nacken oder Augen sind bekannte mögliche Folgen einer nicht optimal sitzenden Prothese. Solche Zusammenhänge sind für Betroffene ohne medizinisches Vorwissen oft schwer zu erkennen – das ist keine Schwäche, sondern liegt in der Natur dieser komplexen Versorgungen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich bei Schmerzen oder Zweifeln nach einer prothetischen Behandlung nicht ausreichend gehört fühlt, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation aktiv zu gestalten.

  • Beschwerden schriftlich dokumentieren: Es ist möglich, Schmerzen, Schwellungen, Blutungen und andere Auffälligkeiten mit Datum in einem einfachen Tagebuch festzuhalten – auch Fotos können hilfreich sein. Diese Aufzeichnungen können später bei weiteren Behandler:innen oder in Gutachtenverfahren von Bedeutung sein.
  • Eine zweite Meinung einholen: Bei anhaltendem Verdacht, dass etwas mit dem Zahnersatz nicht stimmt, ist es möglich, eine unabhängige zahnärztliche Zweitmeinung zu suchen – auch bei Spezialist:innen für Prothetik oder Kiefergelenksbeschwerden (sogenannte Funktionsdiagnostik). Ein möglicher Einstieg in das Gespräch: „Ich möchte eine zweite Einschätzung zu meiner aktuellen Versorgung einholen – können Sie sich das bitte ansehen?“
  • Behandlungsunterlagen anfordern: Patient:innen haben das Recht, ihre vollständige Behandlungsakte einschließlich Röntgenaufnahmen zu erhalten. Dieses Recht ist gesetzlich verankert (§ 630g BGB). Eine schriftliche Anfrage an die Praxis ist dafür möglich.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Behandlungsfragen und Rechten von Patient:innen an – telefonisch, online und in regionalen Beratungsstellen. Auch Patientenbeauftragte der Krankenkassen können eine erste Anlaufstelle sein.

Worauf Sie achten können

  • Neue oder zunehmende Schmerzen nach einer prothetischen Versorgung – besonders wenn sie in den Kopf, Nacken oder das Gesicht ausstrahlen – können auf eine fehlerhafte Passform hinweisen und verdienen ernsthafte zahnärztliche Abklärung.
  • Sichtbare Schwellungen der Lymphknoten (die Lymphknoten sind kleine Immunstationen im Körper, zum Beispiel unter dem Kinn oder am Hals) können ein Zeichen sein, dass der Körper auf eine Entzündung reagiert – das lässt sich ärztlich abklären.
  • Wer das Gefühl hat, in einer Praxis nicht ernst genommen zu werden, kann die Behandlung dort beenden und eine andere Praxis aufsuchen – auch mitten in einer laufenden Behandlung, sofern dies medizinisch vertretbar ist.
  • Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist eine Beschwerde bei der zuständigen Zahnärztekammer möglich. Kammern sind verpflichtet, Beschwerden nachzugehen. Auch ein Gutachtenverfahren über die Kammer oder die Krankenkasse kann beantragt werden – hier empfiehlt sich vorherige Beratung, etwa durch die UPD oder eine Verbraucherzentrale.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

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