2026-138
Ultraschall-Narbenbehandlung trotz implantiertem Herzschrittmacher
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Bei meinem Aufenthalt in der Reha-Klinik wurde mir eine Ultraschall-Narbenbehandlung meiner großen OP-Narbe am Bauch nach einem gynäkologischen Eingriff verordnet.
Erst bei der 4. Behandlung wurde mir erklärt das diese Therapie bei Patienten mit implantiertem Herzschrittmacher kontraindiziert sei und sogar gefährlich werden könnte.
Die Therapie wurde umgehend abgebrochen. Ich war allerdings fix und fertig, nachdem ich mir der Gefahr für meine Gesundheit und mein Leben bewusst wurde.
Bei der Aufnahme in der Reha-Klinik und im Gespräch mit den Therapeuten habe ich explizit auf meinen Herzschrittmacher hingewiesen und dies auch mit dem Herzschrittmacher-Ausweis belegt.
Nach dem Vorfall habe ich direkt einen Termin mit der Klinikleitung vereinbart um meine Beschwerden loszuwerden. Überwiegend wurde von der Klinikleitung argumentiert, es wäre ja nichts passiert. Auch mein Kardiologe ist der Meinung, dass mein Schrittmacher wahrscheinlich keinen Schaden genommen hat und kein direkter Handlungsbedarf besteht, weil ich keine Beschwerden hatte.
Eine Reha-Behandlung soll Kraft zurückbringen – wenn dabei unerwartet die eigene Sicherheit in Frage gestellt wird, ist das zutiefst erschütternd. Der Schreck, erst während einer laufenden Behandlung von einem möglichen Risiko zu erfahren, kann das Vertrauen in die Versorgung stark belasten und – wie in diesem Fall – den bisherigen Genesungsverlauf erheblich zurückwerfen.
In diesem Fall hatte die Patientin ihren Herzschrittmacher – ein implantiertes Gerät, das den Herzrhythmus reguliert – bei der Aufnahme aktiv benannt und durch einen Ausweis belegt. Dennoch wurde diese Information bei der Planung der Ultraschalltherapie, die bei Herzschrittmacherträger:innen kontraindiziert (d. h. nicht anwendbar) sein kann, nicht berücksichtigt. Solche Situationen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern häufig durch Lücken in der Informationsweitergabe innerhalb eines Behandlungsteams.
Wer mit einem Implantat oder einer Vorerkrankung in eine Reha-Behandlung geht, kann auf verschiedene Wege dazu beitragen, dass diese Information im gesamten Behandlungsverlauf sichtbar bleibt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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