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2026-138

Ultraschall-Narbenbehandlung trotz implantiertem Herzschrittmacher

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Fallbeschreibung:

Ultraschall-Narbenbehandlung mit Herzschrittmacher: CIRS-Fall

Bei meinem Aufenthalt in der Reha-Klinik wurde mir eine Ultraschall-Narbenbehandlung meiner großen OP-Narbe am Bauch nach einem gynäkologischen Eingriff verordnet.

Erst bei der 4. Behandlung wurde mir erklärt das diese Therapie bei Patienten mit implantiertem Herzschrittmacher kontraindiziert sei und sogar gefährlich werden könnte.

Die Therapie wurde umgehend abgebrochen. Ich war allerdings fix und fertig, nachdem ich mir der Gefahr für meine Gesundheit und mein Leben bewusst wurde.

Bei der Aufnahme in der Reha-Klinik und im Gespräch mit den Therapeuten habe ich explizit auf meinen Herzschrittmacher hingewiesen und dies auch mit dem Herzschrittmacher-Ausweis belegt.

Nach dem Vorfall habe ich direkt einen Termin mit der Klinikleitung vereinbart um meine Beschwerden loszuwerden. Überwiegend wurde von der Klinikleitung argumentiert, es wäre ja nichts passiert. Auch mein Kardiologe ist der Meinung, dass mein Schrittmacher wahrscheinlich keinen Schaden genommen hat und kein direkter Handlungsbedarf besteht, weil ich keine Beschwerden hatte.

Gut gelaufen:

Ich habe umgehend einen Termin bei der Klinikleitung bekommen um den Vorfall zu melden und meine Beschwerde los zu werden.

Schlecht gelaufen:

Leider war im Therapieplan und in der Patientenakte der Hinweis auf meinen Herzschrittmacher nicht deutlich genug markiert. Den Therapeuten fehlt die Zeit solche wichtige Informationen aus dem Therapieplan oder der Patientenakte herauszulesen. Die zuständige Ärztin stellte ausschließlich meine gesundheitlichen Probleme nach der gynäkologischen OP in den Vordergrund. Eine ganzheitliche Betrachtung meines Gesundheitszustands, samt aller anderen Erkrankungen, fand nicht statt.

Verbesserungsvorschläge:

Risiken, wie in meinem Fall der Herzschrittmacher, sollten deutlich erkennbar dargestellt werden. Die organisatorischen Abläufe in der Reha-Klinik sind verbesserungswürdig. Die Gesundheit der Patienten sollte ganzheitlich und nicht auf eine bestimmte Fachrichtung bezogen betrachtet werden.

Weitere Infos:

Der Vorfall hat meine bisherigen Reha-Erfolge nach zwei Wochen nahezu zu Nichte gemacht. Ich wurde durch Vorfall stark psychisch belastet und es ging mir schlechter als zum Aufnahmezeitpunkt in der Reha-Klinik.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Reha-Behandlung soll Kraft zurückbringen – wenn dabei unerwartet die eigene Sicherheit in Frage gestellt wird, ist das zutiefst erschütternd. Der Schreck, erst während einer laufenden Behandlung von einem möglichen Risiko zu erfahren, kann das Vertrauen in die Versorgung stark belasten und – wie in diesem Fall – den bisherigen Genesungsverlauf erheblich zurückwerfen.

In diesem Fall hatte die Patientin ihren Herzschrittmacher – ein implantiertes Gerät, das den Herzrhythmus reguliert – bei der Aufnahme aktiv benannt und durch einen Ausweis belegt. Dennoch wurde diese Information bei der Planung der Ultraschalltherapie, die bei Herzschrittmacherträger:innen kontraindiziert (d. h. nicht anwendbar) sein kann, nicht berücksichtigt. Solche Situationen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern häufig durch Lücken in der Informationsweitergabe innerhalb eines Behandlungsteams.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit einem Implantat oder einer Vorerkrankung in eine Reha-Behandlung geht, kann auf verschiedene Wege dazu beitragen, dass diese Information im gesamten Behandlungsverlauf sichtbar bleibt.

  • Implantate und relevante Vorerkrankungen bei jeder neuen Behandlung aktiv ansprechen: Es ist möglich, vor jeder einzelnen Therapieeinheit – nicht nur bei der Aufnahme – auf den Herzschrittmacher oder andere wichtige Diagnosen hinzuweisen. Eine kurze Nachfrage wie „Ist meinem heutigen Therapeuten bekannt, dass ich einen Herzschrittmacher trage?“ kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
  • Gezielt nach möglichen Einschränkungen fragen: Vor Beginn einer neuen Behandlungsform ist es möglich zu fragen, ob diese Therapie mit allen bekannten Diagnosen und Implantaten vereinbar ist – zum Beispiel: „Ist diese Behandlung auch für Menschen mit einem Herzschrittmacher geeignet?“
  • Den Schrittmacherausweis stets dabei haben: Der Herzschrittmacher-Ausweis enthält wichtige technische Angaben zum Gerät. Es empfiehlt sich, ihn nicht nur bei der Aufnahme vorzulegen, sondern ihn in der Reha stets griffbereit zu halten.
  • Bei Beschwerden den Weg zur Klinikleitung nutzen: Wie in diesem Fall gezeigt, ist es möglich, einen Gesprächstermin mit der Klinikleitung oder dem Beschwerdemanagement zu suchen, um Vorfälle zu melden – auch dann, wenn körperlich kein Schaden eingetreten ist. Solche Rückmeldungen können dazu beitragen, Abläufe zu verbessern.

Worauf Sie achten können

  • Alle Implantate (z. B. Herzschrittmacher, Metallprothesen) und relevanten Dauerdiagnosen sind bei der Aufnahme schriftlich dokumentiert und dem gesamten Behandlungsteam bekannt.
  • Vor jeder neuen Therapieform ist es möglich nachzufragen, ob diese mit dem eigenen Gesundheitszustand – einschließlich aller Vorerkrankungen – vereinbar ist.
  • Der zuständige Arzt oder die zuständige Ärztin kennt nicht nur den aktuellen Behandlungsanlass, sondern auch die weiteren relevanten Diagnosen und Implantate.
  • In der Einrichtung gibt es eine Anlaufstelle für Beschwerden und Rückmeldungen – zum Beispiel ein Beschwerdemanagement oder eine Patientenfürsprecherin bzw. einen Patientenfürsprecher.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, stationär
Geschlecht: weiblich

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