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2024-055

Marcumar überdosiert & falscher Umgang nach Sturz

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Fallbeschreibung:

Marcumar-Überdosierung im Pflegeheim: Tödliche Folgen

Meine Mutter befand sich zur Kurzzeitpflege in einer heimisches Senioreneinrichtung.
Sie wurde dort lt. Pflegedokumention von Tag 1 an mit einer völlig überdosierten Marcumardosis falsch behandelt.

Sie erhielt ihre festgelegte Wochendosis täglich, sodass sie nach 14 Tagen im desolaten Zustand stationär behandelt werden musste. Da eine völlige Gerinnungsentgleisung durch Überdosierung stattgefunden hat, verstarb sie am Folgetag.

Zudem wurde eine frische Brustbeinfraktur festgestellt, die wohl beim Sturz entstanden ist. Nach dem Sturz wurde keine ärztliche Abklärung vorgenommen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verschlechterung des Zustands wurde nicht festgestellt oder möglicherweise auch ignoriert. Erst ein Angehöriger erkannte den kritischen Zustand und leitete die stationäre Behandlung ein.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Kontrollen, ob Qualitätssicherung eingehalten wird! Wäre, wie eigentlich im stationären Rahmen erforderlich, dass 4Augen Prinzip bei der Medikamentenstellung eingehalten worden, wäre die Überdosierung wahrscheinlich aufgefallen. Frage nach Qualifizierung des Personals.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines nahestehenden Menschen unter solchen Umständen ist ein tiefer Einschnitt – für Angehörige ist das eine außerordentlich schwere Erfahrung. In Situationen wie dieser befand sich die betroffene Person selbst in keiner Lage, in der ein eigenes Eingreifen realistisch möglich gewesen wäre: Hohes Alter, ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung und eine schleichende Verschlechterung des Gesundheitszustands ließen ihr keinen Spielraum, die Medikamentengabe eigenständig zu überprüfen oder zu korrigieren – das ist wichtig anzuerkennen.

Marcumar (Wirkstoff: Phenprocoumon) ist ein Medikament zur Hemmung der Blutgerinnung. Es wird in individuell angepassten Wochendosen verschrieben, die auf mehrere Tage verteilt eingenommen werden. Eine fehlerhafte tägliche Gabe der gesamten Wochendosis kann zu einer schweren Überdosierung führen, die lebensbedrohlich sein kann. In Pflegeeinrichtungen gibt es aus diesem Grund empfohlene Sicherheitsverfahren – darunter das sogenannte Vier-Augen-Prinzip bei der Medikamentenstellung –, die solche Fehler verhindern sollen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer einen nahestehenden Menschen in einer Kurzzeitpflege oder stationären Pflegeeinrichtung begleitet, kann aktiv dazu beitragen, frühzeitig auf Veränderungen aufmerksam zu machen:

  • Beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist es möglich, gezielt nach dem Umgang mit gerinnungshemmenden Medikamenten zu fragen – zum Beispiel: „Wie stellen Sie sicher, dass Marcumar in der richtigen Tagesdosis gegeben wird – und wer kontrolliert das?“
  • Angehörige können sich den aktuellen Medikamentenplan schriftlich aushändigen lassen und ihn mit dem verordneten Plan der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes abgleichen.
  • Regelmäßige Besuche und ein aufmerksamer Blick auf den Allgemeinzustand – Orientierung, Hautfarbe, Gangbild, Bruising (also blaue Flecken oder ungewöhnliche Blutergüsse) – können helfen, Veränderungen früh wahrzunehmen.
  • Wenn nach einem Sturz keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, ist es möglich, diese ausdrücklich einzufordern – auch dann, wenn die betroffene Person selbst keine Beschwerden äußert: „Meine Mutter ist gestürzt – ich bitte darum, dass heute noch eine ärztliche Abklärung erfolgt.“

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ermöglichen es Angehörigen, im Ernstfall rechtlich abgesichert zu handeln und medizinische Entscheidungen mitzugestalten – auch in einer Pflegeeinrichtung.
  • Eine aktuelle Medikamentenliste – mit Wirkstoff, Dosierung und Einnahmeschema – lässt sich für Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern vorbereiten und beim Einzug übergeben.
  • Bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung ist es möglich, nach dem Qualitätsprüfbericht des Medizinischen Dienstes (MD) zu fragen – dieser enthält unter anderem Hinweise zur Medikamentensicherheit.
  • Eine feste Ansprechperson im Pflegeteam zu benennen, die bei Veränderungen des Zustands proaktiv informiert, kann die Kommunikation in kritischen Momenten erleichtern.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger eine ähnliche Erfahrung gemacht haben und Unterstützung suchen, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und vertrauliche Beratung an. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu melden – damit andere von Ihren Erlebnissen lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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