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2026-039

Stigmatisierung, Behandlungsverweigerung und Verletzung der Schweigepflicht

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Fallbeschreibung:

Schweigepflicht verletzt: Folgen für Behandlung und Alltag

Therapiebeginn aufgrund Trennung und starken Selbstzweifeln. Im Verlauf der Therapie kam es zu persönlichen Behaftungen und diskriminierenden Aussagen. Es wurden vom Therapeuten mit außenstehenden Personen datenschutzrelevante Inhalte aus der Therapie geteilt. Dies ließ sich auf Aussagen
zurückführen die ausschließlich mit dem Therapeuten bis dato so aus den gemeinsamen Gesprächen im Lauf der Therapie besprochen wurden. Diverse Details waren niemand anderem bekannt. Es bestand zum Therapeuten schriftlicher Kontakt über die App „Whatsapp“. Hier wurden Themen aus den Therapiestunden aufgegriffen oder nach besprochen als auch bei neu auftretenden Problemen Kontakt gehalten. Diese nach außen getragenen Informationen haben bis heute gravierende Folgen für mein Berufs- als auch Privatleben nach sich gezogen. In diesem Bereich herrscht seit etwa der Mitte der Therapiezeit/Jahren stetes Mobbing und dauerhaft instabile Arbeitsverhältnisse, die nun meinem psychischen Zustand zugeschrieben werden. Arbeitskollegen nutzen gezielt Details aus Gesprächen, sperren Toilettentür von außen auf usw. Beschimpfungen sowie vollständige Isolation sind an der Tagesordnung. Seither wird dies meiner psychischen Verfassung zugeschrieben und als „andere Wahrnehmung“ dargelegt. In der Klinik wurde innerhalb des Personals über einen Narzissmus gesprochen und genau so wurde man auch behandelt, dennoch ohne Diagnosestellung. Vorfälle aus dem häuslichen Umfeld wurden als psychiotisches Erleben dargestellt, obwohl im Nachgang im Arztbrief von keinem psychiotischen Erleben ausgegangen wird. Die betreffende Klinik bescheinigte mir beim 2. Aufenthalt wiederholt psychotisches Erleben, ging aber zu keiner Zeit auf die genannten Punkte ein. Die Fragebögen für Diagnostik wurden nicht ausgewertet, nachweislich. Man erstellte ein Foto von mir für die Patientenakte und behandelte mich 10 Tage ausschließlich auf geschlossener Station medikamentös. Anschließend wurde eine ambulant
weiterführende Behandlung trotz medikamentöser Einstellung in dieser Ambulanz sogar verweigert.
Zudem bat ich schriftlich um Wiederaufnahme der Therapie, worauf ich keine Rückmeldung mehr erhielt. Aktuell verweigern sämtliche Praxen aufgrund weiter getragener interner Details eine Behandlung.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Offenbar Behandlung auf Narzissmus. Beschreibung im Arztbrief sowie die Behandlung lässt kaum Abweichungen zu. Dennoch keine Diagnose in diesem Bereich. Vollständige Ablehnung durch alle Ärzte und Krankenhäuser. Eingriffe ins Privatleben bis zur Arbeitsstelle. Bei körperlichen Beschwerden kein Arztbesuch mehr möglich. Stigmatisierung aufgrund der Annahme einer Persönlichkeitsstörung und der Vermutung der Simulation.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Wenn medizinische Versorgung nicht mehr gewährt wird und man bei Beschwerden keinen Arzt mehr aufsuchen kann, besteht dringend Änderungsbedarf.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt eine außerordentlich belastende Situation: Eine Person, die professionelle Unterstützung in einer verletzlichen Lebensphase gesucht hat, berichtet von massiven Vertrauensbrüchen, Diskriminierung und dem schrittweisen Verlust des Zugangs zu medizinischer Versorgung. Es ist wichtig anzuerkennen, dass die Betroffene in weiten Teilen dieser Situation keinen realistischen Spielraum hatte, das Geschehen zu verhindern – insbesondere dann nicht, wenn Informationen ohne ihr Wissen weitergegeben wurden und sich Folgen in Bereichen entfalteten, die sie nicht kontrollieren konnte.

Der Fall zeigt, wie sich Stigmatisierung – also die Abwertung eines Menschen aufgrund zugeschriebener Merkmale oder Diagnosen – auf nahezu alle Lebensbereiche auswirken kann. Wenn vertrauliche Inhalte aus einer Psychotherapie nach außen gelangen, kann das weitreichende soziale und berufliche Konsequenzen haben. Hinzu kommt das Risiko, dass spätere Symptome oder Berichte Betroffener pauschal einer psychischen Erkrankung zugeschrieben werden – auch dann, wenn die geschilderten Erlebnisse real und belegbar sind. Der Verlust des Zugangs zu Behandlung stellt in einem solchen Verlauf ein ernstes Versorgungsproblem dar.

Was Betroffene und Angehörige in einer solchen Situation tun können

Wenn das Vertrauen in die Behandlung erschüttert ist oder Rechte verletzt wurden, gibt es Stellen, an die man sich wenden kann – auch ohne juristische Vorkenntnisse.

  • Datenschutzverletzungen melden: Die Weitergabe vertraulicher Therapieinhalte an Dritte ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Schweigepflicht (gesetzlich geregelt in § 203 StGB) und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Beschwerde ist möglich bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Bundeslandes sowie bei der Psychotherapeutenkammer, die für die Berufsaufsicht zuständig ist.
  • Akteneinsicht beantragen: Patient:innen haben ein gesetzliches Recht auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen, einschließlich aller Arztbriefe und Befundberichte. Es ist möglich, diese schriftlich anzufordern – zum Beispiel mit dem Satz: „Ich beantrage gemäß § 630g BGB vollständige Einsicht in meine Patientenakte sowie Kopien aller vorliegenden Befunde und Arztbriefe.“
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, vertrauliche Beratung zu Patientenrechten – auch bei Behandlungsabbruch, Ablehnung durch Praxen oder vermuteten Verstößen gegen die Schweigepflicht. Erreichbar unter: 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).
  • Dokumentation sichern: Schriftliche Kommunikation – etwa über Messenger-Dienste – kann als Nachweis für den Behandlungsverlauf und für die Art des Kontakts relevant sein. Es ist möglich, solche Verläufe zu sichern und ggf. bei einer Beratungsstelle vorzulegen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vertrauensperson – etwa eine Angehörige oder ein Angehöriger – kann zu Arzt- oder Therapiegesprächen begleiten und als zusätzliche Stütze dienen, wenn eigene Aussagen nicht gehört werden.
  • Bei neu beginnenden Behandlungen ist es möglich, vorab schriftlich festzuhalten, welche Informationen unter keinen Umständen weitergegeben werden dürfen – auch innerhalb einer Einrichtung.
  • Wenn eine Praxis oder Klinik die Behandlung ablehnt, ist eine schriftliche Begründung anforderbar. Eine ungerechtfertigte Ablehnung kann bei der zuständigen Ärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung gemeldet werden.
  • Eine Patientenverfügung (Dokument zur Festlegung eigener Behandlungswünsche) und eine Vorsorgevollmacht (Befugnis für eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen) können in kritischen Situationen zusätzlichen Schutz bieten.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Erfahrungen wie die beschriebenen gemacht haben, können Sie sich jederzeit vertraulich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen anonym zu melden und damit dazu beizutragen, dass solche Situationen erkannt und verbessert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich, Ambulante Praxis, Psychotherapiepraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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