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2024-1525

Leugnung von Existenz einer evidenzbasierten, im ICD-11 anerkannten Krankheit

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Fallbeschreibung:

Dissoziative Identitätsstörung: Diagnose nicht anerkannt

Meine Freundin hat eine Dissoziative Identitätsstörung, da sie bereits ihr ganzes Leben lang extreme Gewalt, unter anderem durch ihre Familie, erfahren hat.
Die Diagnose wurde von mehreren, voneinander unabhängigen Fachleuten gestellt.
Aktuell wird sie in der Psychiatrie des sektorzugehörigen Krankenhauses behandelt, da sie in Folge der vielen, extrem belasteten Symptomatiken eine Benzodiazepin-Abhängigkeit entwickelt hat.
Auf der Station, wo sie behandelt wird, wird ihr immer wieder von den Pflegemitarbeitenden Simulation der Symptome (z.B. dissoziative Krampfanfälle, Persönlichkeitswechsel) vorgeworfen. Auch die zuständige Oberärztin weigert sich, die Diagnose anzuerkennen. Stattdessen wurde meiner Freundin von Beginn an, ohne jegliche Diagnostik, eine Borderline Persönlichkeitsstörung zugeschrieben. Der zuständige Oberarzt sagte zu meiner Freundin in der Visite, sie solle nicht von Persönlichkeits-Anteilen sprechen, da es die Dissoziative Identitätsstörung nicht gebe.

Gut gelaufen:

Eine Psychotherapeutin in dieser Psychiatrie, bei der meine Freundin ein paar wenige Gespräche wahrnehmen konnte, schien meiner Freundin zunächst zu glauben. Sie war geschockt, als sie von den vielen Bagatellisierungen und Simulations-Vorwürfen seitens ihrer Kolleg:innen hörte. Sie versprach, sich an ihre:n Vorgesetze:n zu wenden. Außerdem wandte sich meine Freundin an einen Arzt, welcher an einem Wochenende Bereitschaftsdienst in der Klinik hatte. Auch er sagte zu, dies nicht unkommentiert zu lassen. Leider hatten diese Gespräche keine Wirkung- meiner Freundin wird weiterhin Simulation der Symptome vorgeworfen.

Schlecht gelaufen:

Neben den Vorwürfen der Simulation und der ständigen Infragestellung ihrer extrem traumatischen Vergangenheit, wurde meine Freundin von zwei Pflegerinnen zum Essen gezwungen. Diese Situation ereignete sich bei einem Abendessen auf der Station und kann von anderen Patient:innen bezeugt werden. Die Pflegerinnen setzten meine Freundin extrem unter Druck, jetzt das vorgegebene Essen zu essen, was sie aus berechtigten Gründen kaum schaffte. Somit hatte sie wieder einen Krampfanfall und nachvollziehbar noch mehr Angst vor der Pflege. Ein anderer Pfleger erpresste meine Freundin in einer anderen Situation. Er sagte, dass er nicht an die Existenz der Dissoziativen Identitätsstörung glaube und sie nun zwei Optionen habe: Entweder sie gebe zu, alles zu simulieren und würde daraufhin alles bekommen, was sie wolle. Oder aber sie bleibe dabei, an einer DIS zu leiden, was eine Fixierung auf der geschlossenen Station zur Folge hätte. An einem anderen Tag dissoziierte meine Freundin und eine Kind-Persönlichkeit fragte die Pflege nach Hilfe und Orientierung, da sie anscheinend nicht wusste, wo sie sich befindet. Die Pflegerin schickte sie daraufhin nach draußen, aufs Klinikgelände. Das ist aus meine Sicht nicht nur unmenschlich, sondern auch gefährdend.

Verbesserungsvorschläge:

Regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen für alle Behander:innen der Psychiatrie zu Traumafolgestörungen, wie die Dissoziative Identitätsstörung. Im Hinblick auf die aktuelle Forschungslage ist es aus meiner Sicht ein Skandal, dass in einem Krankenhaus, welches Maximalversorger in einer Stadt mit fast 300 000 Einwohner:innen ist, die Fachleute nicht auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft zu sein scheinen.

Weitere Infos:

Für alle Betroffenen, welche aktuell oder in Zukunft noch in dieser Psychiatrie aufgrund einer Dissoziativen Identitätsstörung behandelt werden, sehe ich keine Chance auf Hilfe, wenn keine Änderungen stattfinden. Stattdessen wird den Betroffenen wohl weiterhin das verweigert, was ihnen bereits ihr ganzes Leben verweigert wird: Hilfe, Unterstützung, Sicherheit, Halt, Menschlichkeit und vor allem Glauben, an das, was Ihnen widerfahren ist. Ich bin selbst examinierte Pflegefachkraft und arbeite auch in einer anderen Psychiatrie.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Menschen mit einer Dissoziativen Identitätsstörung (kurz: DIS – eine Erkrankung, bei der das Bewusstsein, die Identität oder das Gedächtnis einer Person in voneinander getrennten Zuständen erlebt werden kann) stationär behandelt werden, ist das eine vulnerable Situation, die großes Vertrauen erfordert. Dass eine bestehende, fachärztlich mehrfach bestätigte Diagnose im Behandlungsteam nicht anerkannt wird und Betroffene mit dem Vorwurf der Simulation konfrontiert werden, kann das Vertrauen in die Versorgung erheblich erschüttern und bestehende Beschwerden verstärken.

In einem solchen Fall gibt es für die betroffene Person selbst oft nur sehr begrenzten Handlungsspielraum – insbesondere dann, wenn sie sich in einer psychiatrischen Einrichtung im stationären Rahmen befindet, an schweren Symptomen leidet und auf die Versorgung durch eben jene Personen angewiesen ist, deren Verhalten belastend wirkt. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Als Angehörige oder nahestehende Person gibt es Möglichkeiten, die betroffene Person zu unterstützen und auf die Situation aufmerksam zu machen.

  • Beschwerden schriftlich einreichen: Jedes Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, eine interne Beschwerdestelle vorzuhalten. Eine schriftliche Beschwerde – möglichst mit konkreten Schilderungen, Datum und wenn möglich Zeugenangaben – kann die Situation dokumentieren und einen offiziellen Klärungsprozess anstoßen. Eine mögliche Formulierung: „Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme zur Behandlung von Frau [Name] in der Zeit vom … bis … sowie um Auskunft, welche Maßnahmen ergriffen werden.“
  • Patientenfürsprechende kontaktieren: Viele Kliniken haben Patientenfürsprecher:innen – das sind unabhängige Personen, die Interessen von Patient:innen gegenüber der Einrichtung vertreten. Ihr Kontakt ist in der Regel über die Klinikleitung oder den Aushang auf der Station erfragbar.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde einschalten: Die Heimaufsicht oder die zuständige Landesbehörde für Krankenhauswesen kann bei schwerwiegenden Versorgungsmängeln eine externe Überprüfung einleiten. Welche Behörde zuständig ist, lässt sich über das jeweilige Landesministerium für Gesundheit herausfinden.
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Wenn der Verdacht besteht, dass das Vorgehen des Personals die körperliche oder psychische Unversehrtheit der betroffenen Person verletzt hat, ist eine Beratung durch eine auf Medizinrecht spezialisierte Stelle möglich – etwa über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können festhalten, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden – und wer im Zweifelsfall die Interessen der Person vertritt. Diese Dokumente sind auch im psychiatrischen Kontext rechtlich bedeutsam.
  • Alle vorliegenden Diagnosen, Befundberichte und Arztbriefe lassen sich gesammelt aufbewahren und bei jeder neuen Behandlung aktiv vorlegen – das kann dazu beitragen, dass eine bereits gesicherte Diagnose nicht übergangen wird.
  • Es ist möglich, vor einem stationären Aufenthalt gezielt nach Einrichtungen zu suchen, die über ausgewiesene Erfahrung mit Traumafolgestörungen verfügen. Spezialisierte Trauma-Ambulanzen oder -Stationen können über die behandelnde niedergelassene Fachärztin oder den niedergelassenen Facharzt erfragt werden.
  • Eine Vertrauensperson, die während des Aufenthalts regelmäßig Kontakt hält, Gespräche dokumentiert und bei Bedarf als Fürsprecherin oder Fürsprecher auftritt, kann eine wichtige Unterstützung darstellen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie und vertrauliche Beratung für Patient:innen und Angehörige – telefonisch, online und in regionalen Beratungsstellen. Weitere Informationen zu Patientenrechten, Beschwerdemöglichkeiten und ähnlichen Fällen finden Sie auch auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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