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2026-052

ungeeignete Bedarfsmedikation bei sehr schlechten Leberwerten

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Fallbeschreibung:

Paracetamol trotz Leberschaden: CIRS-Fall Medikationsfehler

Die Hausärztin wies mit Verdachtsdiagnose Mononukleose bei sehr schlechten Leberwerten und anhaltend hohem Fieber ins Krankenhaus ein. Sie wies mich darauf hin, keinesfalls leberschädigende Medikamente zu mir zu nehmen, z.B. kein Paracetamol.

Im Krankenhaus wurde mir mehrfach als Bedarfsmedikation Paracetamol angeboten. Ich wies mehrfach darauf hin, dass ich das nicht nehmen werde und es für ungeeignet halte.

Erst am Entlassungstag sprach ich nochmals in Ruhe den Assistenzart darauf hin und fragte ihn, ob das aus seiner Sicht Sinn mache, Paracetamol in meinem Fall zu verwenden. Seine klare Antwort: Nein.

Gut gelaufen:

Die Hausärztin hatte mich ausreichend sensibilisiert. Ich war noch in der Lage ausreichend mitzudenken und konnte widersprechen.

Schlecht gelaufen:

1. Bei der Verdachtsdiagnose (die im Entlassungsbericht bestätigt wird), ist es mir unverständlich, warum ein über die Leber verstoffwechseltes Schmerzmittel verabreicht werden soll. Nierenwerte waren durchgehend im Normalbereich. 2. Warum es dem Pflegepersonal nicht gelang, trotz Protest des Patienten, das recht offensichtliche Problem in der Bedarfsmedikation zu ändern.

Verbesserungsvorschläge:

1. Sorgfältigere Auswahl an Bedarfsmedikation. 2. Patientenfeedback ernst nehmen und ggf. festgesetzte Medikation hinterfragen (Zusammenarbeit Pflegepersonal und Ärzte).

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine stationäre Aufnahme bringt oft viele neue Eindrücke und Belastungen mit sich – gerade dann, wenn man sich körperlich nicht gut fühlt. Es kann vorkommen, dass wichtige Informationen, die bereits vor dem Krankenhausaufenthalt bekannt waren, im laufenden Stationsalltag nicht vollständig berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall wurde einem Patienten mit nachweislich schlechten Leberwerten – also eingeschränkter Leberfunktion – mehrfach ein Schmerzmittel angeboten, das über die Leber abgebaut wird und bei einer vorgeschädigten Leber problematisch sein kann.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer im Vorfeld wichtige medizinische Hinweise erhalten hat, kann diese aktiv in die stationäre Versorgung einbringen – und damit zur eigenen Sicherheit beitragen.

  • Wichtige Hinweise schriftlich festhalten: Informationen der einweisenden Ärztin oder des einweisenden Arztes – etwa Unverträglichkeiten oder Gegenanzeigen für bestimmte Medikamente – können auf einem Zettel notiert und beim Aufnahmegespräch übergeben werden. Das erleichtert es dem Stationspersonal, diese zu berücksichtigen.
  • Beim Aufnahmegespräch aktiv ansprechen: Es ist möglich, Bedenken zu einem geplanten Medikament direkt zu Beginn zu benennen – zum Beispiel: „Meine Hausärztin hat mir gesagt, ich soll kein Paracetamol nehmen, weil meine Leberwerte sehr erhöht sind. Kann das bitte im System vermerkt werden?“
  • Nachfragen, wenn etwas unklar erscheint: Wenn ein Medikament angeboten wird, das aus eigener Sicht ungeeignet erscheint, kann man nachfragen: „Sind meine aktuellen Leberwerte bei dieser Verordnung berücksichtigt worden?“ – das ist kein Misstrauen, sondern ein legitimer Teil der gemeinsamen Behandlung.
  • Den Widerspruch wiederholen – und eine Rückmeldung einfordern: Wenn ein Hinweis nicht zur sichtbaren Änderung führt, ist es möglich, gezielt um ein Gespräch mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt zu bitten und um eine Einschätzung zu fragen: „Ich möchte verstehen, warum dieses Medikament für mich vorgesehen ist – können wir das kurz besprechen?“

Worauf Sie achten können

  • Wichtige Vorinformationen – zum Beispiel Warnhinweise der Hausärztin oder des Hausarztes – können beim stationären Aufnahmegespräch aktiv erwähnt und schriftlich übergeben werden.
  • Bei jeder Medikamentengabe ist es möglich zu fragen, um welches Mittel es sich handelt und wozu es eingesetzt wird – das ist ein normales Recht von Patient:innen.
  • Wenn ein Einwand gegen ein Medikament nicht aufgegriffen wird, kann man ausdrücklich um eine ärztliche Rückmeldung bitten – nicht erst am Entlassungstag, sondern so früh wie möglich.
  • Wer sich in der akuten Situation zu krank oder erschöpft fühlt, um selbst zu kommunizieren, kann eine Vertrauensperson bitten, diese Aufgabe zu übernehmen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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