Icon Mehr-Patientensicherheit
2024-1577

Abrechnungsbetrug Krankengymnastik

Dieser Fall hilft die Patientensicherheit für alle zu verbessern. Sie möchten ebenfalls einen Fall melden? Zum Meldeformular

Fallbeschreibung:

Abrechnungsfehler Physiotherapie – Patientensicherheit

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Im Rezept werden folgende Leistungen verschrieben: Manuelle Therapie (MT) Krankengymnastik (KG) Klassische Massagetherapie (KMT) Wärmetherapie (WT) Die im Rezept verordnete Therapie wird von Praxis nicht durchgeführt. Stattdessen wird Rolfing angewendet. Praxis weist die Patienten darauf hin, sich solche Leistungen vom Arzt verschreiben zu lassen, da sie Rolfing nur auf diese Weise abrechnen kann. Dies stellt einen Abrechnungsbetrug dar.

Verbesserungsvorschläge:

Praxis zur Verantwortung bringen

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann verunsichernd und belastend sein, wenn man im Nachhinein feststellt, dass die erhaltene Behandlung nicht der verordneten entsprach. In solchen Situationen stehen Betroffene vor der Frage, wie sie mit dem Erlebten umgehen und welche Möglichkeiten ihnen offenstehen.

In diesem Fall wurden laut Rezept vier verschiedene Therapieformen verordnet – darunter Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Massagetherapie und Wärmetherapie. Tatsächlich angewendet wurde stattdessen eine andere Methode namens Rolfing, eine Form der Bindegewebsbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet wird. Die Praxis nutzte die verordneten Leistungen offenbar, um Rolfing gegenüber der Krankenkasse abrechnen zu können. Dies ist kein Einzelphänomen und kann Patient:innen in eine schwierige Lage bringen – auch dann, wenn sie von der Abweichung zunächst nichts wissen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine ähnliche Situation erlebt oder vermutet, dass verordnete Leistungen nicht erbracht wurden, hat verschiedene Möglichkeiten.

  • Es ist möglich, zu Beginn einer Behandlung nachzufragen, welche Therapieformen konkret durchgeführt werden – zum Beispiel: „Auf meinem Rezept steht Krankengymnastik und Manuelle Therapie – was werden Sie bei mir genau anwenden?“ So lässt sich von Anfang an Klarheit schaffen.
  • Die eigene Krankenkasse kann kontaktiert werden, wenn Zweifel bestehen, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Krankenkassen sind verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.
  • Eine Meldung beim Medizinischen Dienst (MD) oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich. Der MD prüft im Auftrag der Krankenkassen, ob Leistungen korrekt erbracht und abgerechnet werden.
  • Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Landesbehörde oder der Berufsgenossenschaft der Heilmittelerbringer kann eingereicht werden – dies ist oft auch anonym möglich.

Worauf Sie achten können

  • Das Rezept aufbewahren und mit den tatsächlich durchgeführten Behandlungen abgleichen – Abweichungen können so leichter festgestellt werden.
  • Wenn eine Praxis empfiehlt, sich bestimmte Leistungen verschreiben zu lassen, die nicht dem üblichen Behandlungsplan entsprechen, kann es sich lohnen, beim verschreibenden Arzt oder der verschreibenden Ärztin nachzufragen, ob diese Empfehlung sinnvoll ist.
  • Der Kostenerstattungsbeleg, den Krankenkassen auf Wunsch zusenden können, gibt Auskunft darüber, welche Leistungen offiziell abgerechnet wurden – dieser lässt sich mit der tatsächlichen Behandlung vergleichen.
  • Bei Unsicherheit kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und neutral beraten – telefonisch, online oder persönlich.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: Keine Angabe
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Psychotherapiepraxis
Geschlecht: keine Angabe

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

Icon Pfeil nach unten

Wählen Sie eines der anderen Themen

Wählen Sie das Thema aus, das zu Ihrem Fall am besten passt oder über welches Sie weitere Informationen und berteits veröffentlichte Fälle lesen möchten. Alternativ können Sie Ihren Fall auch direkt über das Meldeformular berichten.
Ersatzkassen des vdek

Die Betriebskrankenkassen:

Wichtige Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team