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2025-131

Wenig aktive Hilfe der Krankenkasse

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Fallbeschreibung:

Krankenkasse verweigert Rollstuhl bei Tumor und Lähmung

Ich bin aus einstiger Freelancer pflichtversichert und Schulden bei der Krankenkasse. Als medizinischer Akut-/Notfall wird die Akutbehandlung übernommen, und auch die Fahrdienste zur Onkologie und zurück – inkl Rollstuhl. Ein Transport zum Zahnarzt (entzündete Wurzel und Zahnextraktion) wurde verweigert. Von der Onkologie erhielt nur ich zwei Mal einen Rollstuhl verordnet, der beide Male von der KrankenKasse abgelehnt wurde. Ich selbst erhielt keinen Ablehnungsbescheid, da das über das Sanitätshaus lief.

Aufgrund meines Tumors und/oder der Behandlung sowie eingetretenen, lebensbedrohlichen Nebenwirkungen wiege ich nur noch knapp 45 kg bei 168 cm Körpergröße und habe laut ärztlichen Berichten aktuell schwere Mangelerscheinungen, starkes Untergewicht sowie einen Muskelschwund. Laut ärztlicher Rollstuhl-Verordnung eine fortschreitende Lähmung.

Als Patient habe ich keine Ahnung, wie eine Verordnung formuliert sein muss, um anerkannt zu werden. Jedenfalls kann ich mich nicht einmal in der eigenen Wohnung ohne Hilfsmittel ins Bad oder die Küche begeben. Da ich neuerdings nicht einmal Antworten auf E-Mail-Anfragen erhalte, auch nicht nachdem ich der KK nun, da ich Rente und Grundsicherung erhalte, Beiträge überwiesen und wegen eines Ratenplans zur Tilgung meiner Außenstände angefragt habe, höre ich nichts und fühle mich sehr allein gelassen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Ich war bis jetzt immer gesund und habe keine Erfahrung mit solchen Dingen. Daher kann ich nicht einschätzen, ob mein Arzt das Rezept nach bürokratischen Maßstäben eventuell nicht „richtig“ ausgefüllt hat. Wenn mir jedoch Patiententransporte mit Rollstuhl bewilligt werden, erschließt sich mir die Logik der Ablehnung eines Leihrollstuhls nicht.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine schwere Erkrankung bringt bereits enorme körperliche und emotionale Belastungen mit sich – wenn dann bürokratische Hürden hinzukommen und dringend benötigte Hilfsmittel nicht bewilligt werden, kann das zusätzlich erschöpfend und demoralisierend sein. Situationen wie diese, in denen Betroffene trotz ärztlicher Verordnung keinen Rollstuhl erhalten und gleichzeitig kaum in der Lage sind, selbstständig für ihre Rechte einzutreten, kommen im deutschen Gesundheitssystem vor – und sie sind nicht hinnehmbar.

In diesem Fall gab es für die betroffene Person aufgrund von schwerem Untergewicht, Muskelschwund und fortschreitender Lähmung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Angehörige oder Vertrauenspersonen können stellvertretend Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen – vorausgesetzt, die betroffene Person hat ihnen dies ausdrücklich erlaubt oder eine Vollmacht (schriftliche Ermächtigung zur Vertretung) ausgestellt. Eine solche Vollmacht lässt sich formlos schriftlich erteilen.
  • Es ist möglich, beim Sanitätshaus direkt nachzufragen, ob und welchen Ablehnungsbescheid die Krankenkasse ausgestellt hat – und eine Kopie dieses Bescheids für die betroffene Person anzufordern. Ohne Kenntnis des genauen Ablehnungsgrunds ist ein Widerspruch kaum möglich.
  • Angehörige können gemeinsam mit der betroffenen Person die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kontaktieren. Die UPD berät kostenlos und vertraulich zu Fragen rund um Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse – telefonisch unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).
  • Wenn die Krankenkasse trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht antwortet, kann eine Beschwerde beim GKV-Spitzenverband oder der zuständigen Aufsichtsbehörde (je nach Kassenart das Bundesamt für Soziale Sicherung oder das jeweilige Landesministerium) eingereicht werden. Hierbei können Angehörige unterstützen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ermöglichen es einer Vertrauensperson, im Bedarfsfall auch gegenüber Behörden und Krankenkassen zu handeln. Vorlagen und Beratung bieten unter anderem die Verbraucherzentralen kostenlos an.
  • Es empfiehlt sich, alle Verordnungen, Ablehnungen und Schriftverkehr mit der Krankenkasse sorgfältig aufzubewahren – auch wenn Ablehnungsbescheide zunächst nur an das Sanitätshaus oder die Praxis gehen, kann man ausdrücklich darum bitten, selbst eine Kopie zu erhalten.
  • Bei Leistungsablehnungen durch die Krankenkasse besteht das Recht auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung sowie auf Widerspruch (in der Regel innerhalb eines Monats). Dieser Anspruch kann schriftlich und per Einschreiben eingefordert werden – zum Beispiel mit dem Satz: „Ich bitte um Übersendung des vollständigen Ablehnungsbescheids mit Rechtsmittelbelehrung.“
  • Sozialberatungsstellen – etwa der Caritas, der Diakonie oder des VdK (Sozialverband für Menschen mit Erkrankung oder Behinderung) – können dabei helfen, Ansprüche gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen, auch wenn eigene Kräfte dafür nicht ausreichen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Leistungsansprüchen und Beschwerdemöglichkeiten – erreichbar unter www.patientenberatung.de oder telefonisch unter 0800 011 77 22. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym gemeldet werden – damit ähnliche Situationen sichtbar werden und zur Verbesserung der Versorgung beitragen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich, anderer Bereich
Geschlecht: weiblich

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