2024-1577
Abrechnungsbetrug Krankengymnastik
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Es kann verunsichernd und belastend sein, wenn man im Nachhinein feststellt, dass die erhaltene Behandlung nicht der verordneten entsprach. In solchen Situationen stehen Betroffene vor der Frage, wie sie mit dem Erlebten umgehen und welche Möglichkeiten ihnen offenstehen.
In diesem Fall wurden laut Rezept vier verschiedene Therapieformen verordnet – darunter Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Massagetherapie und Wärmetherapie. Tatsächlich angewendet wurde stattdessen eine andere Methode namens Rolfing, eine Form der Bindegewebsbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet wird. Die Praxis nutzte die verordneten Leistungen offenbar, um Rolfing gegenüber der Krankenkasse abrechnen zu können. Dies ist kein Einzelphänomen und kann Patient:innen in eine schwierige Lage bringen – auch dann, wenn sie von der Abweichung zunächst nichts wissen.
Wer eine ähnliche Situation erlebt oder vermutet, dass verordnete Leistungen nicht erbracht wurden, hat verschiedene Möglichkeiten.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
Nach Knie-OP und Reha fehlte die Anschluss-Physiotherapie – weil kein Arzt rechtzeitig verordnen durfte. Ein Fall über Lücken im Versorgungssystem.
Fall lesen →30 Jahre Migräne, 12 Attacken pro Monat – erst ein Neurologe fand die Ursache. Ein CIRS-Fall über übersehene Diagnosen und die Kraft gezielter Therapie.
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Die Betriebskrankenkassen:
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