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2025-313

Deutlich verzögerte Physiotherapie nach Knie-Op

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Fallbeschreibung:

Meine Frau hat eine Knie-TAP bekommen und anschließend eine ambulante Reha gemacht. Da schon bald klar war, dass nach der Reha Krankengymnastik erforderlich ist und die Physiotherapeuten gut ausgelastet sind, habe ich mich bemüht, rechtzeitig Termine zu bekommen. Wenn überhaupt eine Praxis noch Termine frei hatte, wurden diese nur vergeben, wenn eine Verordnung vorgelegt werden kann. Und jetzt kommts: Der Reha-Arzt darf nichts für nach der Reha verordnen, der niedergelassenes Arzt darf nichts verordnen, solange der Patient noch in der Reha ist. Ergebnis: Als wir nach der Reha endlich eine Verordnung bekamen waren die Termine bei den Physios auf Wochen ausgebucht. Ergebnis: Nach der gelungenen OP und positiv verlaufener Rehe fehlt die Physio um das Ganze zu einem positiven Abschluss zu bringen. Wer ist schuld? Weder den Ärzten noch den Physios kann man einen Vorwurf machen. Diese berufen sich auf ein Merkblatt der GLV: Laut einem Merkblatt der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine Verordnung durch niedergelassene Ärzte „nicht möglich“, wenn es um Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Reha-Heilbehandlungsleiden geht.

Gut gelaufen:

OP und Reha ok.

Schlecht gelaufen:

Zuständigkeit schlecht geregelt.

Verbesserungsvorschläge:

Verordnung für Reha besser regeln.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, ambulant, Ambulante Praxis, Arztpraxis, Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.)
Geschlecht: weiblich

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