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2025-313

Deutlich verzögerte Physiotherapie nach Knie-Op

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Fallbeschreibung:

Verzögerte Physiotherapie nach Knie-OP: Versorgungslücke im System

Meine Frau hat eine Knie-TAP bekommen und anschließend eine ambulante Reha gemacht. Da schon bald klar war, dass nach der Reha Krankengymnastik erforderlich ist und die Physiotherapeuten gut ausgelastet sind, habe ich mich bemüht, rechtzeitig Termine zu bekommen. Wenn überhaupt eine Praxis noch Termine frei hatte, wurden diese nur vergeben, wenn eine Verordnung vorgelegt werden kann. Und jetzt kommts: Der Reha-Arzt darf nichts für nach der Reha verordnen, der niedergelassenes Arzt darf nichts verordnen, solange der Patient noch in der Reha ist.
Ergebnis: Als wir nach der Reha endlich eine Verordnung bekamen waren die Termine bei den Physios auf Wochen ausgebucht. Ergebnis: Nach der gelungenen OP und positiv verlaufener Rehe fehlt die Physio um das Ganze zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Wer ist schuld? Weder den Ärzten noch den Physios kann man einen Vorwurf machen. Diese berufen sich auf ein Merkblatt der GLV:
Laut einem Merkblatt der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine Verordnung durch niedergelassene Ärzte „nicht möglich“, wenn es um Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Reha-Heilbehandlungsleiden geht.

Gut gelaufen:

OP und Reha ok.

Schlecht gelaufen:

Zuständigkeit schlecht geregelt.

Verbesserungsvorschläge:

Verordnung für Reha besser regeln.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation verläuft erfolgreich, die anschließende Rehabilitation ebenfalls – und dennoch stockt die Weiterversorgung an einem bürokratischen Engpass. Für Betroffene und ihre Angehörigen kann das frustrierend sein, besonders wenn sie selbst vorausschauend gehandelt haben und trotzdem nicht weiterkommen.

In diesem Fall stieß eine Angehörige auf ein strukturelles Problem: Zwischen Reha-Einrichtung und niedergelassener Arztpraxis besteht eine Zuständigkeitslücke bei der Verordnung von Heilmitteln – also ärztlich angeordneten Therapien wie Krankengymnastik (Physiotherapie). Der Reha-Arzt darf keine Verordnungen für die Zeit nach der Reha ausstellen, der Hausarzt oder Facharzt darf während der Reha nichts verordnen. Da Physiotherapiepraxen häufig stark ausgelastet sind und Termine ohne Verordnung meist nicht vergeben werden, kann diese Lücke zu erheblichen Verzögerungen führen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich frühzeitig informiert, kann diese Versorgungslücke möglicherweise abmildern – auch wenn sie sich nicht immer vollständig vermeiden lässt.

  • Das Thema früh ansprechen: Bereits zu Beginn der Rehabilitation ist es möglich, den behandelnden Reha-Arzt gezielt zu fragen, wie die physiotherapeutische Weiterversorgung nach der Reha geregelt werden kann – und wer zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Verordnung ausstellen darf. Eine mögliche Formulierung: „Wann und von wem kann nach der Reha eine Verordnung für Krankengymnastik ausgestellt werden – und was kann ich schon jetzt vorbereiten?“
  • Den Hausarzt oder Facharzt einbeziehen: Es kann hilfreich sein, den niedergelassenen Arzt parallel über den Rehaverlauf zu informieren und gemeinsam zu besprechen, ab welchem Zeitpunkt er eine Verordnung ausstellen kann – damit dieser bereits vorbereitet ist und die Verordnung unmittelbar nach Ende der Reha vorliegt.
  • Physiotherapiepraxen vorab kontaktieren: Einige Praxen sind bereit, Termine vorläufig zu notieren oder auf eine Warteliste aufzunehmen, auch wenn die Verordnung noch aussteht. Es lohnt sich, direkt nachzufragen: „Ist es möglich, einen Termin provisorisch vorzumerken, sobald feststeht, wann die Reha endet?“
  • Krankenkasse einschalten: Die eigene Krankenkasse kann in solchen Fällen eine wichtige Anlaufstelle sein. Sie ist verpflichtet, bei der Koordination von Versorgungsleistungen zu unterstützen, und kann unter Umständen praktische Hinweise geben oder auf Ausnahmeregeln hinweisen.

Worauf Sie achten können

  • Schon zu Beginn der Reha klären, wer ab wann eine Folgeverordnung für Physiotherapie ausstellen darf
  • Den Hausarzt oder behandelnden Facharzt frühzeitig informieren, damit er unmittelbar nach der Reha handeln kann
  • Physiotherapiepraxen bereits während der Reha kontaktieren und nach Vormerkmöglichkeiten fragen
  • Bei Unklarheiten die Krankenkasse um Unterstützung bei der Koordination bitten

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, ambulant, Ambulante Praxis, Arztpraxis, Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.)
Geschlecht: weiblich

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