2025-313
Deutlich verzögerte Physiotherapie nach Knie-Op
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Meine Frau hat eine Knie-TAP bekommen und anschließend eine ambulante Reha gemacht. Da schon bald klar war, dass nach der Reha Krankengymnastik erforderlich ist und die Physiotherapeuten gut ausgelastet sind, habe ich mich bemüht, rechtzeitig Termine zu bekommen. Wenn überhaupt eine Praxis noch Termine frei hatte, wurden diese nur vergeben, wenn eine Verordnung vorgelegt werden kann. Und jetzt kommts: Der Reha-Arzt darf nichts für nach der Reha verordnen, der niedergelassenes Arzt darf nichts verordnen, solange der Patient noch in der Reha ist.
Ergebnis: Als wir nach der Reha endlich eine Verordnung bekamen waren die Termine bei den Physios auf Wochen ausgebucht. Ergebnis: Nach der gelungenen OP und positiv verlaufener Rehe fehlt die Physio um das Ganze zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Wer ist schuld? Weder den Ärzten noch den Physios kann man einen Vorwurf machen. Diese berufen sich auf ein Merkblatt der GLV:
Laut einem Merkblatt der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine Verordnung durch niedergelassene Ärzte „nicht möglich“, wenn es um Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Reha-Heilbehandlungsleiden geht.
Eine Operation verläuft erfolgreich, die anschließende Rehabilitation ebenfalls – und dennoch stockt die Weiterversorgung an einem bürokratischen Engpass. Für Betroffene und ihre Angehörigen kann das frustrierend sein, besonders wenn sie selbst vorausschauend gehandelt haben und trotzdem nicht weiterkommen.
In diesem Fall stieß eine Angehörige auf ein strukturelles Problem: Zwischen Reha-Einrichtung und niedergelassener Arztpraxis besteht eine Zuständigkeitslücke bei der Verordnung von Heilmitteln – also ärztlich angeordneten Therapien wie Krankengymnastik (Physiotherapie). Der Reha-Arzt darf keine Verordnungen für die Zeit nach der Reha ausstellen, der Hausarzt oder Facharzt darf während der Reha nichts verordnen. Da Physiotherapiepraxen häufig stark ausgelastet sind und Termine ohne Verordnung meist nicht vergeben werden, kann diese Lücke zu erheblichen Verzögerungen führen.
Wer sich frühzeitig informiert, kann diese Versorgungslücke möglicherweise abmildern – auch wenn sie sich nicht immer vollständig vermeiden lässt.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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