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2024-1054

Falsch behandelt und weitere Behandlung verweigert

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Fallbeschreibung:

Fehldiagnose beim Hautarzt: Ekzem als Allergie verkannt

Ein Hautausschlag führte mich in meine Hautarztpraxis, in der ich aber von der angestellten Kollegin immer behandelt worde war, die nun nicht mehr in der Praxis war. Der Hautarzt und Praxisinhaber erklärte mir als erstes, er habe nur 8 Minuten Zeit, das habe er sich ausgerechnet nach der Fallpauschale. Er werde die Konsulation nach 8 Minuten beenden, auch wenn die Behandlung noch nicht beendet sei. Für die weitere Behandlung müsse ich mir eine andere Praxis suchen, bei ihm kann ich erst im nächsten Quartal einen neuen Termin bekommen. Ich solle deshalb die Zeit nicht mir unnötigen Problembeschreibungen vergeuden. Ein kurzer Blick auf meinen Arm und er behauptete, dass sei Nesselsucht, eine Allergie. Dann verbrachte er die restlichen Minuten damit, meine Medikamente zu googeln. Ich solle zwei davon sofort absetzen (was gar nicht geht) , dann verordnete er Antihistaminika, die müsse ich hochdorsiert einnehmen und eine Salbe. In der Apotheke musste ich alles selbst bezahlen, fast hundert Euro. Die Salbe habe ich sofot nicht vertragen, sie war gegen Juckreiz, den hatte ich nicht. Die Antihistaminika führten zu Müdigkeit, Erschöpfung, gleichzeitig Schlaflosigkeit. Nach zwei Wochen ordnete meine Hausärztin an sie abzusetzen. Ein andere Hausarzt machte später eine Biopsie und es war ein Ekzem, keine Allergie und keine Nesselsucht. Ich schrieb eine schriftliche Beschwerde an den Arzt und an die Kassenärztliche Vereinigung und an meine Krankenkasse. Die KV prüfte tatsächlich den Fall, der Hautarzt bestritt alles, die KV sagte, es stehe Aussage gegen Aussage, sie könne nichts tun. Offenbar muss man selbst bei einem Ausschlag einen Zeugen mit zu Arzt nehmen.

Gut gelaufen:

Nichts positives.

Schlecht gelaufen:

Der Arzt redete selbst pausenlos und schnitt mir das Wort ab. Er hatte mir nicht richtig zugehört. Seine Diagnose stand fest, ohne mich zu hören. Dann verweigerte er mir direkt jeden weiteren Termin, selbst bei nicht Wirken seiner Behandlung oder Verschlechterung der Erkrankung. Selbst meine Hausärztin hatte sofort Zweifel an der Diagnose Nesselsucht.

Verbesserungsvorschläge:

Kassenärzte werden nicht gut bezahlt. Daran kann ich als Patientin nichts ändern, also darf es nicht mir angelastet werden. Der Ärger des Arztes über sein schlechtes Honorar darf nicht meine Behandlung beeinflussen, er muss mich anhören und dann eine bessere Diagnose stellen. Ich wünsche mir, dass zunächst Medikamente eingesetzt werden, die meine Krankenkasse auch bezahlt. Ich musste die fast 100,– Euro teuren Medikamente schließlich entsorgen.

Weitere Infos:

Wenn ich mich schriftlich bei einem Arzt beschwere, sollte er zumindest auch antworten. Das hat er nicht getan. Erst gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung hat er sich geäußert, aber meine Aussagen alle als falsch deklariert. Das ist kein guter Umgang mit Patientenkritik.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Arztpraxis aufzusuchen und das Gefühl zu haben, nicht gehört zu werden – das ist eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die medizinische Versorgung erschüttern kann. In diesem Fall führte eine Fehldiagnose zu einer Behandlung, die nicht nur wirkungslos war, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachte und erhebliche Kosten mit sich brachte.

Solche Situationen entstehen, wenn das Gespräch zwischen Arzt oder Ärztin und Patient:in nicht gelingt – aus welchen Gründen auch immer. Eine Diagnose, die ohne ausreichende Anamnese (das Gespräch zur Krankengeschichte) gestellt wird, kann falsch sein. Das zeigt dieser Fall deutlich: Was zunächst als Nesselsucht eingestuft wurde, stellte sich nach einer Gewebeprobe (Biopsie) als Ekzem heraus – zwei Erkrankungen mit unterschiedlichen Behandlungsansätzen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Es gibt einige Möglichkeiten, die helfen können, in ähnlichen Situationen die eigene Versorgung aktiv mitzugestalten.

  • Wer das Gefühl hat, nicht ausreichend gehört zu werden, kann das direkt und ruhig ansprechen – zum Beispiel: „Ich habe noch einige wichtige Informationen zu meinen Beschwerden – darf ich die kurz nennen?“ Das ist kein Angriff, sondern ein legitimer Beitrag zur Diagnose.
  • Bei einer neuen oder unklaren Diagnose ist es möglich, nach der Begründung zu fragen: „Wie sicher ist diese Diagnose, und woran erkennen wir, ob die Behandlung wirkt?“ Das schafft Klarheit über das weitere Vorgehen.
  • Wenn eine Behandlung nicht anschlägt oder sich der Zustand verschlechtert, kann die Hausarztpraxis frühzeitig einbezogen werden – sie kennt die Krankengeschichte und kann eine Brückenfunktion übernehmen oder eine Überweisung in eine andere Fachpraxis ausstellen.
  • Wer sich über Kosten Gedanken macht, kann in der Praxis oder in der Apotheke fragen, ob es erstattungsfähige Alternativen gibt – also Mittel, die die Krankenkasse übernimmt: „Gibt es ein gleichwertiges Präparat, das meine Krankenkasse bezahlt?“

Worauf Sie achten können

  • Beschwerden vor dem Arztgespräch kurz schriftlich notieren – das hilft, auch unter Zeitdruck die wesentlichen Punkte anzusprechen, und schafft eine persönliche Dokumentation.
  • Bei Unsicherheit über eine Diagnose ist eine Zweitmeinung – zum Beispiel bei einer anderen Fachpraxis oder der Hausarztpraxis – jederzeit möglich und legitim.
  • Unerwünschte Wirkungen von Medikamenten (also Nebenwirkungen) immer zeitnah mit einer Arztpraxis besprechen, bevor Medikamente auf eigene Initiative abgesetzt oder verändert werden.
  • Beschwerden über eine Behandlung können schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes oder an die Patientenberatung (UPD) gerichtet werden – auch wenn das Ergebnis solcher Prüfverfahren offen ist.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung bei Fragen rund um Behandlung, Rechte und Beschwerdemöglichkeiten – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie eigene Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass solche Situationen sichtbar werden und sich Versorgung verbessert.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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