2024-1054
Falsch behandelt und weitere Behandlung verweigert
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Ein Hautausschlag führte mich in meine Hautarztpraxis, in der ich aber von der angestellten Kollegin immer behandelt worde war, die nun nicht mehr in der Praxis war. Der Hautarzt und Praxisinhaber erklärte mir als erstes, er habe nur 8 Minuten Zeit, das habe er sich ausgerechnet nach der Fallpauschale. Er werde die Konsulation nach 8 Minuten beenden, auch wenn die Behandlung noch nicht beendet sei. Für die weitere Behandlung müsse ich mir eine andere Praxis suchen, bei ihm kann ich erst im nächsten Quartal einen neuen Termin bekommen. Ich solle deshalb die Zeit nicht mir unnötigen Problembeschreibungen vergeuden. Ein kurzer Blick auf meinen Arm und er behauptete, dass sei Nesselsucht, eine Allergie. Dann verbrachte er die restlichen Minuten damit, meine Medikamente zu googeln. Ich solle zwei davon sofort absetzen (was gar nicht geht) , dann verordnete er Antihistaminika, die müsse ich hochdorsiert einnehmen und eine Salbe. In der Apotheke musste ich alles selbst bezahlen, fast hundert Euro. Die Salbe habe ich sofot nicht vertragen, sie war gegen Juckreiz, den hatte ich nicht. Die Antihistaminika führten zu Müdigkeit, Erschöpfung, gleichzeitig Schlaflosigkeit. Nach zwei Wochen ordnete meine Hausärztin an sie abzusetzen. Ein andere Hausarzt machte später eine Biopsie und es war ein Ekzem, keine Allergie und keine Nesselsucht. Ich schrieb eine schriftliche Beschwerde an den Arzt und an die Kassenärztliche Vereinigung und an meine Krankenkasse. Die KV prüfte tatsächlich den Fall, der Hautarzt bestritt alles, die KV sagte, es stehe Aussage gegen Aussage, sie könne nichts tun. Offenbar muss man selbst bei einem Ausschlag einen Zeugen mit zu Arzt nehmen.
Eine Arztpraxis aufzusuchen und das Gefühl zu haben, nicht gehört zu werden – das ist eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die medizinische Versorgung erschüttern kann. In diesem Fall führte eine Fehldiagnose zu einer Behandlung, die nicht nur wirkungslos war, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachte und erhebliche Kosten mit sich brachte.
Solche Situationen entstehen, wenn das Gespräch zwischen Arzt oder Ärztin und Patient:in nicht gelingt – aus welchen Gründen auch immer. Eine Diagnose, die ohne ausreichende Anamnese (das Gespräch zur Krankengeschichte) gestellt wird, kann falsch sein. Das zeigt dieser Fall deutlich: Was zunächst als Nesselsucht eingestuft wurde, stellte sich nach einer Gewebeprobe (Biopsie) als Ekzem heraus – zwei Erkrankungen mit unterschiedlichen Behandlungsansätzen.
Es gibt einige Möglichkeiten, die helfen können, in ähnlichen Situationen die eigene Versorgung aktiv mitzugestalten.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung bei Fragen rund um Behandlung, Rechte und Beschwerdemöglichkeiten – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie eigene Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass solche Situationen sichtbar werden und sich Versorgung verbessert.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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