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2024-1310

Verbotene Medikamente bei Niereninsuffizienz verabreicht – fehlende Infos in Arztbrief

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Fallbeschreibung:

Auf allen Arztbriefen stand bis zum Vorfall : “ Toxisches Magacolon NSAR“. Nach einer Querschnittähmund die auf Station A eintraf (nach mehrfachen Bauch OP’s auf anderer Station B, einer Niereninsuffizienz Grad 2, die uns verschwiegen wurde und einem OP-keim -Staphylococcus aureus- der schon 3 Abzesse verursachte und nach monatenlagen Rückschmerzen + Fieber, die auf Station B auftraten und auf keiner Station abgeklärt worden waren) wurde der Patient (Autist, fast blind) auf eine andere Station C zwecks Rücken OP versetzt. Da der Arzt der Station A vor allen damit beschäftigt war zu erklären wie es zur Lähmung gekommen war, vergass er auf den Arztbrief zu schreiben, dass NSAR verboten waren. Und da die Niereninsuffizienz 2 nie in den Diagnosen oder Nebendiagnosen aufgeführt wurde, verabreichten ihm die Ärzte der Station C massiv (1800 mg) und unnötig monatelang NSAR ohne von der Niereninsuffizienz zu wissen und ohne nach Medikamentenunverträglichkeiten zu fragen oder uns zu erklären was sich in dem Medikamentenriegel befand. In der Reha, in die er verlegt wurde und vom Hausarzt wurden die verbotenen Medikamente weiter verabreicht, weil sie im Medikamentenplan standen und auch nicht auf „Niereninsuffizienz 2“ oder „toxischer Megakolon“ hingewiesen worden war. Nach 2 Monaten fingen die typischen Beschwerden an, doch keiner klärte sie auf obwohl ich immer wieder darauf hinwies. Ein Apotheker wies mich auf die Gefahr des Medikaments hin und erklärte so die Beschwerden. Jetzt hat er die selbe Erkrankung wie vor den Bauch OP’s und es droht ihm eine Krebserkrankung. die er nicht überleben wird da er nach den vielen BauchOP’s nicht mehr operiert werden darf.

Gut gelaufen:

Nach der Querschnittlähmung und dem MRT des Rückens stellte man eine Halswirbelsäule Stenose fest. Leider stand die Information in keinem Entlassungstbrief und wir bekamen sie auch nicht weiter. Erst nachdem der Patient 2 Jahre später erneut Rückschmerzen und eine neue aufgetretene Unfähigkeit therapiert zu werden meldete (und nach massivem Insistieren meinerseits damit nicht ein CT sondern ein MRT gemacht wird) zeigte ein neues MRT eine absolute Halswirbelsäulestenose. „Positiv“ ist, dass ohne die Vorgeschichte der Querschnittlähmung, niemals ein MRT der HWS gemacht worden wäre und er jetzt eine Tetraplegie erleiden würde.

Schlecht gelaufen:

Schlecht ist gelaufen, dass man uns auf Station A und B eine Harmlosigkeit des OPkeimes vorgetäuscht hat, uns auch nicht erklärt hat, dass es sich um den MRSA handelt, dass man uns nicht erklärt hat woher die 3 Abszesse kamen, und dass wir auf Schmerzen und Fieber achten sollten, dass dieses einen neuen Abszess bedeuten könnte. Wir hätten Zeit gehabt das MRT des Rückens ambulant sogar auf unsere Kosten machen zu lassen. Schlecht ist gelaufen, dass die Niereninsuffizienz 2, die auf Station erschien, uns verschwiegen wurde und auch nicht in den Arztbriefen stand. Schlecht ist gelaufen, dass bei den BauchOP’s nicht der ganze Dickdarm entfernt wurde obwohl wir immer unterstrichen, dass wir keine Wiederherrstellung wollten. So blieb der Recktum und die Gefahr einer neuen Erkrankung. Schlecht ist gelaufen, dass man uns nie erklärt hat, was ein NSAR ist, wie die verbotenen Medikamente heissen. Schlecht ist gelaufen, dass man nicht gefragt hat, ob Medikamente verboten sind, dass man nicht informiert hat was sich im Medikamentenriegel befand.

Verbesserungsvorschläge:

Aus unserer Sicht kann nichts verbessert werden um die gewesene Lähmung zu vermeiden, dafür müssten die Ärzte nicht eingeschränkt werden bezüglich mancher Untersuchungen, wie z. B. MRT’s. Aber man könnte verhindern, dass verbotene Medikamente verabreicht werden : eventuell mit einem Medikamenten Pass, den man dem Patienten überreicht und wo auf die Gefärlichkeit der Medikation hingewiesen wird, und wo die Liste der Medikamente steht die verboten sind (nicht nur NSAR, ein Leie weiss nicht was das ist, sondern Ibuprofen, Naproxen, Ibuhexal, Voltaren u.s.w.). So könnte der Patient diesen Pass neuen Ärzten zeigen und über die Unverträglichkeit informieren. Man müsste die Patienten und Angehörige immer über das Verabreichen neuer Medikamente informieren, und was sich im Medikamentenriegel befindet. Auch auf Station erschienene Niereninsuffizienzen müssten aufgeführt werden, da diese wie das „toxische Megakolon NSAR“ die erwähnten Medikamente verbieten.

Weitere Infos:

Patienten und Angehörige machen vielleicht wie wir den Fehler zu meinen, der Arzt weiss alles, er macht alles richtig, man braucht und soll sich als Laie um nichts kümmern. Diese Haltung ist unverantwortlich vor allen Dingen in einem Gesundheitssystem in dem an manchen Posten gespart wird. Sie ist auch unverantwortlich weil der Patient und die Angehörige die Krankheit leben, also zum Teil auch kennen. Die Patienten und Angehörige müssen alles hinterfragen, alle Informationen bereit halten und weiter reichen, sich eventuell bei ärztlichen Kollegen oder gegebenfalls Online über die Krankheiten und Vorfälle informieren. Bei langem Krankenhausaufenthalten, vielen OP’s, ist es ratsam die Akte des Patienten zu erfragen und zu durchforsten. So kommen Informationen ans Licht die verborgen blieben.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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