2024-1310
Verbotene Medikamente bei Niereninsuffizienz verabreicht – fehlende Infos in Arztbrief
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Auf allen Arztbriefen stand bis zum Vorfall : “ Toxisches Magacolon NSAR“.
Nach einer Querschnittähmund die auf Station A eintraf (nach mehrfachen Bauch OP’s auf anderer Station B, einer Niereninsuffizienz Grad 2, die uns verschwiegen wurde und einem OP-keim -Staphylococcus aureus- der schon 3 Abzesse verursachte und nach monatenlagen Rückschmerzen + Fieber, die auf Station B auftraten und auf keiner Station abgeklärt worden waren) wurde der Patient (Autist, fast blind) auf eine andere Station C zwecks Rücken OP versetzt. Da der Arzt der Station A vor allen damit beschäftigt war zu erklären wie es zur Lähmung gekommen war, vergass er auf den Arztbrief zu schreiben, dass NSAR verboten waren. Und da die Niereninsuffizienz 2 nie in den Diagnosen oder Nebendiagnosen aufgeführt wurde, verabreichten ihm die Ärzte der Station C massiv (1800 mg) und unnötig monatelang NSAR ohne von der Niereninsuffizienz zu wissen und ohne nach Medikamentenunverträglichkeiten zu fragen oder uns zu erklären was sich in dem Medikamentenriegel befand. In der Reha, in die er verlegt wurde und vom Hausarzt wurden die verbotenen Medikamente weiter verabreicht, weil sie im Medikamentenplan standen und auch nicht auf „Niereninsuffizienz 2“ oder „toxischer Megakolon“ hingewiesen worden war. Nach 2 Monaten fingen die typischen Beschwerden an, doch keiner klärte sie auf obwohl ich immer wieder darauf hinwies. Ein Apotheker wies mich auf die Gefahr des Medikaments hin und erklärte so die Beschwerden. Jetzt hat er die selbe Erkrankung wie vor den Bauch OP’s und es droht ihm eine Krebserkrankung. die er nicht überleben wird da er nach den vielen BauchOP’s nicht mehr operiert werden darf.
Wenn ein Mensch über lange Zeit in verschiedenen Einrichtungen behandelt wird, ist es eine enorme Belastung – für die betroffene Person und für die Angehörigen, die oft gleichzeitig begleiten, beobachten und für andere eintreten. In komplexen Behandlungsverläufen, an denen mehrere Stationen, Kliniken und nachsorgende Einrichtungen beteiligt sind, kann es vorkommen, dass wichtige medizinische Informationen nicht vollständig weitergegeben werden – etwa bekannte Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Medikamenten oder neu diagnostizierte Begleiterkrankungen.
In diesem Fall fehlte an der entscheidenden Stelle der Hinweis, dass bestimmte Schmerzmittel – sogenannte NSAR (nichtsteroidale Antirheumatika), also Medikamente wie Ibuprofen, Naproxen oder Diclofenac/Voltaren – für den Patienten aufgrund einer Nierenerkrankung und einer Vorerkrankung des Darms nicht gegeben werden durften. Diese Information stand in früheren Arztbriefen, fehlte aber im entscheidenden Übergabedokument. Hinzu kam, dass eine neu aufgetretene Einschränkung der Nierenfunktion (Niereninsuffizienz Grad 2 – das bedeutet: die Nieren arbeiten weniger gut als normal) weder im Arztbrief aufgeführt noch an Betroffene und Angehörige kommuniziert wurde. In den nachfolgenden Einrichtungen wurden die Medikamente deshalb weiter verabreicht, ohne dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von den Verboten wussten.
Wer einen Menschen mit einer komplexen Krankengeschichte begleitet, kann auf verschiedene Weise dazu beitragen, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen – auch dann, wenn das Gesundheitssystem an einzelnen Stellen lückenhaft arbeitet.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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