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2025-338

Falsche Medikation erhalten trotz Kontraindikation

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Fallbeschreibung:

Medikamentenfehler trotz Kontraindikation nach OP

Nach einer ambulanten Operation am Knie erhielt ich Ibuprofen 600, Novalgin und Tilidin als Schmerzmittel. Meinen Hinweis, dass ich dies aufgrund der regelmäßigen Einnahme von Escitalopram nicht nehmen dürfe (meine Medikation hatte ich vorab angegeben), tat der Arzt mit einem Achselzucken und einem „dann müsse ich halt schauen“ ab und beendete das Gespräch.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist belastend, wenn man das Gefühl hat, mit einem wichtigen Hinweis zur eigenen Gesundheit nicht gehört zu werden – besonders in einer Situation, in der man gerade einen Eingriff hinter sich hat. Wenn Medikamente verordnet werden, die mit einer bestehenden Dauermedikation in Wechselwirkung treten können, ist es verständlich, dass das Unsicherheit und Sorge auslöst.

Wechselwirkungen zwischen Medikamenten – also unerwünschte gegenseitige Beeinflussungen – können die Wirksamkeit eines Mittels verändern oder unerwünschte Nebenwirkungen verstärken. Dauermedikationen wie Escitalopram (ein Mittel, das häufig bei Depressionen oder Angsterkrankungen eingesetzt wird) können mit bestimmten Schmerzmitteln in Wechselwirkung treten. Damit ärztliches Personal diese Zusammenhänge berücksichtigen kann, ist die vollständige Angabe aller Medikamente vor einem Eingriff ein wichtiger Schritt – der in diesem Fall offenbar bereits erfolgt ist.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Sicherheit in solchen Momenten aktiv zu unterstützen.

  • Ein aktueller Medikamentenplan – am besten vom Hausarzt oder der Hausärztin ausgestellt und stets griffbereit – kann helfen, die eigene Dauermedikation vollständig und übersichtlich zu dokumentieren. So lässt sich das Gespräch mit neuem Behandlungspersonal erleichtern.
  • Wenn eine Verordnung Bedenken auslöst, ist es möglich, um eine kurze Erklärung zu bitten – zum Beispiel: „Ich nehme regelmäßig Escitalopram. Kann ich diese Mittel trotzdem nehmen, oder gibt es eine Alternative?“ Eine solche Frage bringt das Anliegen klar auf den Punkt, ohne konfrontativ zu wirken.
  • Wenn ein Gespräch in der Situation nicht befriedigend verläuft, kann es helfen, vor der Einnahme eines neuen Medikaments eine weitere Fachperson zu befragen – etwa die Apotheke. Apothekerinnen und Apotheker sind geschult darin, Wechselwirkungen zu prüfen, und können das kostenlos und unkompliziert tun.
  • Es ist auch möglich, sich auf einer Station oder in einer Einrichtung an die Pflege oder eine andere ärztliche Person zu wenden, wenn das Gespräch mit der erstverantwortlichen Person nicht weiterführt.

Worauf Sie achten können

  • Liegt ein vollständiger, aktueller Medikamentenplan vor – mit Wirkstoffnamen, Dosierung und Einnahmegrund?
  • Wurde die Dauermedikation vor dem Eingriff aktiv erfragt und dokumentiert?
  • Besteht die Möglichkeit, neu verordnete Medikamente vor der Einnahme in der Apotheke auf Wechselwirkungen prüfen zu lassen?
  • Ist bekannt, an wen man sich in der Einrichtung wenden kann, wenn ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin keine Klärung bringt – etwa eine Pflegefachperson, eine Stationsleitung oder einen ärztlichen Dienst?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

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