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2024-1589

Nichteinhaltung der Leitlinien bei Wirbelsäulenverletzung mit schweren Folgen

Fallbeschreibung:

Nach einem Leitersturz im Haushalt bin ich, ü60-weiblich, in die chirurgische Rettungsstelle eingeliefert worden. Es wurden Röntgenbilder der Lendenwirbelsäule gemacht. Man hat keine Fraktur gesehen und mich ohne Zielaufnahme und ohne CT entlassen. Nach 10 Tagen, die ohne Schmerzmittel nicht auszuhalten waren, habe ich mich mangels Besserung der Beschwerden gewundert und mir ein MRT machen lassen. Dort wurde ein massiver Deckplatteneinbruch am 12. Brustwirbelkörper diagnostiziert. Auf dieser Fraktur bin ich also unversorgt 10 Tage aufrecht gegangen, ohne daß ich versorgt war. Der Wirbelkörper ist um einen weiteren Zentimeter eingesackt mit Absplitterung in den Wirbelkanal. Am Unfalltag wurde die Fraktur nicht erkannt. Der Wirbelkörper war durch den Unfall bereits um 1 cm eingesackt. Das wurde später in einem anderen Krankenhaus ausgemessen und erkannt.

Gut gelaufen:

Die Rettung hat mich mit einer klappbaren Wirbelsäulen-Schaufeltrage vorsichtig transportiert und gut mit Schmerzmitteln versorgt

Schlecht gelaufen:

Es wurde in der Rettungsstelle die Leitlinie nicht eingehalten Bei so einem Trauma bei weiblich und über 60 Jahre alt hätte zwingend ein CT erfolgen müssen. Dann wäre ich am nächsten Tag orthopädisch mit einer Wirbelsäulenorthese versorgt werden können. Dann wäre der Wirbelkörper jetzt kein Keilwirbel und ich noch in meinem Beruf als Röntgenassistentin tätig. Ich bekomme die Berufsunfähigkeitsrente.

Verbesserungsvorschläge:

Bitte immer die Leitlinien einhalten!

Weitere Infos:

Ich habe das Krankenhaus wegen des Behandlungsfehlers verklagt. Die erste Verhandlung steht in Kürze an.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

Krankenhaus

Geschlecht:

weiblich

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