Ich bin auf schneebedeckter Straße ausgerutscht und gestürzt. Unter dem Schnee befand sich eine Eisplatte. Ich bin extra nicht dort gelaufen, wo sich Fahrspuren im Schnee befanden, weil aus meiner Sicht die Gefahr auszurutschen dort noch größer ist. Es war , als würde der Unterschenkel plötzlich stoppen, während der Oberschenkel noch weiter wollte. Ich lag etwa 10 Minuten im Schnee, beim Versuch, über die Knie aufzustehen, bekam ich sofort einen Krampf im linken Oberschenkel. Ich zog mich dann die Böschung an der Straße hinauf und kam so wieder auf die Beine. Nachdem ich wieder zuhause war, wartete ich zunächst ein paar Stunden, beschloss dann aber doch den Bereitschaftsarzt aufzusuchen, dieser wies mich zur örtlichen Notaufnahme ein. nach Untersuchung und Bewegungstests erfolgte eine Röntgenuntersuchung, um auszuschließen dass Knochen betroffen waren. Diagnose der Ärztin in der Notaufnahme: Muskelprellung. Nach einem kühlenden Verband wurde ich wieder nach Hause geschickt.
Einen Tag später suchte ich meinen Hausarzt auf, der mich ohne weitere Untersuchung (ich schilderte, was passiert ist, auch welche Beschwerden ich habe). Der Hausarzt stellte lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, verordnete Ibuprofen. Als die AU ablief wurde ich wieder beim Hausarzt vorstellig, wiederum keine Untersuchung, lediglich die Verlängerung der AU. Das wiederholte sich bis Ende Januar da hatte der Hausarzt den Geistesblitz, mich zu einem Orthopäden zu überweisen. Termin dort war dann 4 Wochen später.. Der Orthopäde setzte zumindest Ultraschall und teilte mir mit, dass sich immer noch Flüssigkeit im Knie befindet. Des weiteren gab er mir eine Überweisung zum MRT. Termin für MRT war 2 Tage später. Wiederum 2 Tage später sollte die Auswertung des MRT stattfinden. Ich hatte ja die CD der Untersuchung mitbekommen, der schriftliche Befund war allerdings noch nicht beim Orthopäden eingetroffen. Der Orthopäde behandelte mich weiter auf Muskelprellung, verschrieb weiter Tabletten und verordnete Physiotherapie und äußerte sich „er könne jetzt nicht alle 200 Aufnahmen des MRT ansehen“. Sowohl die Praxis, als auch ich, versuchten noch Anfang März in der Radiologie anzurufen, um den Befund anzufordern. telefonisch war niemand zu erreichen. Ich schrieb eine E-Mail an die Radiologie, um den Befund anzufordern. Zusätzlich telefonierte ich außerdem, nach dem Anruf in der Telefonzentrale in dem Krankenhaus, in dem das MRT gemacht wurde, erreichte ich auch die zuständige Stelle und ich bekam gegen Mittag den Befund des MRT als E-Mail. Diagnose laut MRT: Ruptur des mittleren Anteils der Quadrizepssehne 3cm proximal des patellaren Ansatzes, deutlicher retropatellarer Erguss. Eine Ruptur hat nur wenig mit einer Muskelprellung zu tun. Ich brachte den Befund noch am selben Tag zum Orthopäden, der Brief wurde als Posteingang abgestempelt und in die Ablage für den Arzt gelegt. Im Zeitraum zwischen Überweisung zum Orthopäden und der Diagnose vom MRT war ich immer wieder beim Hausarzt, der nach wie vor die AU verlängert, eine Untersuchung seinerseits des Knies (auch er hat ein Ultraschallgerät in seiner Praxis) erfolgte bis zum heutigen Tag nicht. Nach meinem letzten Besuch bei ihm am suchte ich nochmals die Praxis des Orthopäden auf. Ich fragte nach, ob der Orthopäde sich den Arztbrief (MRT) durchgelesen habe und ob er an der Art der Behandlung etwas ändern möchte. Die Sprechstundenhilfe teilte mir mit, dass der Arzt den Brief gelesen habe, aber keinerlei Änderungen der Behandlung in der Akte vermerkt habe- der nächste Kontrolltermin soll in einigen Wochen sein. Nach der ersten Anwendung Physiotherapie (Krankengymnastik und Ultraschall/Wärmebehandlung) habe ich nun wieder Schmerzen im Knie. Die aktuelle AU läuft weiter, das heißt, ich bin mittlerweile über 9 Wochen krankgeschrieben. es sind mindestens 4 Wochen vergangen, in denen nichts getan wurde.
Hausarzt untätig, Terminvergabe zu Spezialärzten/ Untersuchungen (wobei ein Termin für deutsche Verhältnisse recht schnell verfügbar war, allerdings in einer Entfernung von 60km vom Wohnort)
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, Krankenhaus, Bereitschaftsdienstpraxen, Notaufnahme