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2024-1198

Freiheitsentzug und keine Information über Sturz/Verletzung

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Fallbeschreibung:

Würde & Sicherheit bei Demenz: Freiheitsentzug im Krankenhaus

Zum eine wurde mein Vater auf Grund von Dehydration und Halluzinationen im Verlauf seiner Demenzerkrankung mit dem durch die Nachbarn verständigten Notarztwagen ins Krankenhaus eingeliefert.

Im Tagesverlauf war ich mehrfach in Kontakt mit den Ärzten und fragte nach, ob ich vorbeikommen soll und ob mein Vater etwas braucht, das ich vorbeibringen soll. Das wurde verneint. Als wir abends meinen Vater abholen sollten, dass er mit durchnässten Kleidern mit einer Urinpfütze unter seinem Stuhl. Er versuchte die Frischhaltefolie des Brötchens zu essen, dass man ihm gegeben hatte. Außerdem versuchte er verzweifelt, sich aus dem Krankentransportstuhl zu befreien in dem er durch ein angebrachtes Tischchen wie bei Kinderstühlen eingesperrt war. Ich war zutiefst betroffen und maximal entsetzt.

Außerdem ist mein Vater in der Demenz WG in der er lebte gestürzt. Er hatte eine Verletzung oberhalb des Auges mit einer Wunde die geblutet hatte und seine Brille war total verbogen. Niemand vor Ort konnte mir sagen, was passiert war.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Es ist für mich sehr schlimm gewesen, dass mein Vater so menschenunwürdig im Krankenhaus behandelt wurde. Ich wusste nicht, dass es überhaupt erlaubt ist, dass freiheitsentziehende Maßnahmen von Krankenhauspersonal einfach vorgenommen werden dürfen.

Verbesserungsvorschläge:

Besser wäre gewesen, wenn mein Vater menschenwürdig behandelt worden wäre. Er war durch seine Erkrankung hilfsbedürftig. Diese erforderliche Hilfe hätte er bekommen müssen. Auch Notaufnahmen müssten für solche Situationen geschult sein.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein nahestehender Mensch mit Demenz plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert wird, ist das für alle Beteiligten eine belastende Ausnahmesituation. Angehörige, die in diesem Moment nicht vor Ort sind, können sich ohnmächtig und ausgeliefert fühlen – besonders dann, wenn sie im Nachhinein erfahren, unter welchen Umständen ihr Familienmitglied versorgt wurde.

Menschen mit Demenz sind in ungewohnten Umgebungen wie einer Notaufnahme besonders verletzlich. Orientierungslosigkeit, Unruhe und Angst können sich verstärken. Gleichzeitig sind Notaufnahmen auf hohe Patientenzahlen und schnelle medizinische Entscheidungen ausgerichtet – was dazu führen kann, dass die besondere Betreuung, die Menschen mit Demenz benötigen, nicht immer gewährleistet ist. In diesem Fall gab es für den Betroffenen selbst keinen realistischen Spielraum, auf seine Situation aufmerksam zu machen oder Einfluss zu nehmen – das ist wichtig anzuerkennen.

Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen – also Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken, wie zum Beispiel ein Tischaufsatz am Stuhl – ist zu wissen: Im Krankenhaus gelten dafür gesetzliche Regelungen. Ohne richterliche Genehmigung oder eine entsprechende Vollmacht dürfen solche Maßnahmen in der Regel nur in akuten Notsituationen und nur kurzfristig angewendet werden. Angehörige können verlangen, darüber informiert und einbezogen zu werden.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Es ist möglich, beim Erstkontakt mit dem medizinischen Personal aktiv darauf hinzuweisen, dass der Patient an Demenz erkrankt ist und besondere Unterstützung benötigt – zum Beispiel: „Mein Vater hat eine fortgeschrittene Demenz. Er kann seinen Bedarf nicht selbst äußern. Ich möchte informiert werden, wenn sich etwas verändert oder Maßnahmen geplant sind.“
  • Angehörige können ausdrücklich darum bitten, bei der Versorgung anwesend sein zu dürfen – auch tagsüber und auch in der Notaufnahme. Das Recht auf Begleitung ist in vielen Bundesländern gesetzlich verankert.
  • Wenn freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet wurden oder werden sollen, ist es möglich, konkret nachzufragen: welche Maßnahme, aus welchem Grund, und ob eine richterliche Genehmigung vorliegt oder beantragt wird.
  • Nach einem Sturz oder einer Verletzung in einer Pflegeeinrichtung kann man als Angehörige oder Angehöriger schriftlich um einen Bericht bitten – wann der Vorfall stattfand, wie er dokumentiert wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Eine solche Dokumentationspflicht besteht für Pflegeeinrichtungen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht erteilt einer Vertrauensperson das Recht, im medizinischen und pflegerischen Bereich Entscheidungen zu treffen und Auskunft zu verlangen – auch gegenüber Krankenhaus und Pflegeeinrichtung.
  • Ein Notfallblatt oder eine Informationskarte mit wichtigen Angaben zur Person – Diagnose, Medikamente, Kommunikationsbesonderheiten, Kontaktperson – kann dem medizinischen Personal sofort zur Verfügung gestellt werden und hilft, eine angemessene Versorgung zu ermöglichen.
  • Die Betreuungsverfügung ermöglicht es, im Voraus festzuhalten, wer im Bedarfsfall als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll – das erleichtert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit von Angehörigen.
  • Es ist möglich, sich vorab bei der Pflegeeinrichtung zu erkundigen, welches Protokoll bei Stürzen oder Verletzungen gilt – und zu vereinbaren, dass Angehörige unmittelbar informiert werden.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige – auch zu Fragen rund um Rechte im Krankenhaus und in der Pflege. Wenn Sie eigene Erfahrungen teilen möchten, die anderen helfen können, ist das auf mehr-patientensicherheit.de möglich – anonym und ohne bürokratischen Aufwand.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Notaufnahme, Krankenhaus, Häusliche Pflege (ambulanter Pflegedienst)
Geschlecht: männlich

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