2024-1198
Freiheitsentzug und keine Information über Sturz/Verletzung
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Zum eine wurde mein Vater auf Grund von Dehydration und Halluzinationen im Verlauf seiner Demenzerkrankung mit dem durch die Nachbarn verständigten Notarztwagen ins Krankenhaus eingeliefert.
Im Tagesverlauf war ich mehrfach in Kontakt mit den Ärzten und fragte nach, ob ich vorbeikommen soll und ob mein Vater etwas braucht, das ich vorbeibringen soll. Das wurde verneint. Als wir abends meinen Vater abholen sollten, dass er mit durchnässten Kleidern mit einer Urinpfütze unter seinem Stuhl. Er versuchte die Frischhaltefolie des Brötchens zu essen, dass man ihm gegeben hatte. Außerdem versuchte er verzweifelt, sich aus dem Krankentransportstuhl zu befreien in dem er durch ein angebrachtes Tischchen wie bei Kinderstühlen eingesperrt war. Ich war zutiefst betroffen und maximal entsetzt.
Außerdem ist mein Vater in der Demenz WG in der er lebte gestürzt. Er hatte eine Verletzung oberhalb des Auges mit einer Wunde die geblutet hatte und seine Brille war total verbogen. Niemand vor Ort konnte mir sagen, was passiert war.
Wenn ein nahestehender Mensch mit Demenz plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert wird, ist das für alle Beteiligten eine belastende Ausnahmesituation. Angehörige, die in diesem Moment nicht vor Ort sind, können sich ohnmächtig und ausgeliefert fühlen – besonders dann, wenn sie im Nachhinein erfahren, unter welchen Umständen ihr Familienmitglied versorgt wurde.
Menschen mit Demenz sind in ungewohnten Umgebungen wie einer Notaufnahme besonders verletzlich. Orientierungslosigkeit, Unruhe und Angst können sich verstärken. Gleichzeitig sind Notaufnahmen auf hohe Patientenzahlen und schnelle medizinische Entscheidungen ausgerichtet – was dazu führen kann, dass die besondere Betreuung, die Menschen mit Demenz benötigen, nicht immer gewährleistet ist. In diesem Fall gab es für den Betroffenen selbst keinen realistischen Spielraum, auf seine Situation aufmerksam zu machen oder Einfluss zu nehmen – das ist wichtig anzuerkennen.
Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen – also Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken, wie zum Beispiel ein Tischaufsatz am Stuhl – ist zu wissen: Im Krankenhaus gelten dafür gesetzliche Regelungen. Ohne richterliche Genehmigung oder eine entsprechende Vollmacht dürfen solche Maßnahmen in der Regel nur in akuten Notsituationen und nur kurzfristig angewendet werden. Angehörige können verlangen, darüber informiert und einbezogen zu werden.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige – auch zu Fragen rund um Rechte im Krankenhaus und in der Pflege. Wenn Sie eigene Erfahrungen teilen möchten, die anderen helfen können, ist das auf mehr-patientensicherheit.de möglich – anonym und ohne bürokratischen Aufwand.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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