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2024-235

Zyste im Oberkiefer falsch behandelt

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Fallbeschreibung:

Kieferzyste jahrelang verkannt – Behandlungsfehler beim Zahnarzt

Mir wurden bei einem Zahnarzt / einer Zahnärztin vor 12 Jahren Implantate gesetzt. Nach ca. Zwei Jahren verspürte ich einen Druck im Oberkiefer den ich dann in Folge 8 Jahre lang angesprochen hatte. Der Zahnarzt / die Zahnärztin meinte aber jedesmal es sei alles in Ordnung und legte mir nahe meine Zähne gründlicher zu reinigen obwohl ich schon seit jeher immer eine gründliche Reinigung mit Zahnseide, Munddusche und Interdentalbürsten getätigt hatte. Vor zwei Jahren begann sich an der Druckstelle eine Wölbung zu bilden und es kamen Schmerzen und Entzündung hinzu. Wieder fand der Zahnarzt / die Zahnärztin keinerlei Grund dafür und reinigen die Stelle und schmiert eine Salbe drauf.

Die Abstände der Zahnarztbesuche verkürzten sich und der Zahnarzt / die Zahnärztin probierte nun verschiedene Salben aus und drückte die mittlerweile eifrige Stelle aus. Ausserdem gab er / sie mir eine Probe von einer Kamillenzahncreme und meinte ich soll mit Kamillentee spülen. Nachdem ich mich nicht mehr ernst genommen gefühlt hatte habe ich den Zahnarzt / die Zahnärztin gewechselt. Der neue Zahnarzt / die neue Zahnärztin hat festgestellt das ich eine Zyste im Oberkiefer habe und diese umgehend operativ entfernt.

Um diese Operation durchführen zu können musste er / sie zuvor die Kronen von den Implantaten brechen um an die Stelle ran zu kommen. Seit daher lebe ich mit einem Provisorium im Oberkiefer und kann dadurch nicht richtig kauen. Ich habe mir einen Anwalt genommen und kämpfe seit daher um eine Kostenerstattung für ein neues Gebiss im Oberkiefer . Ich habe ein Gutachten bei meiner Krankenkasse erstellen lassen, welches in meinen Augen und denen des neuen Zahnarzt / der neuen Zahnärztin zu Gunsten des vorherigen Zahnarztes / der vorherigen Zahnärztin erstellt wurde.

Mein neuer Zahnarzt / meine neue Zahnärztin hat meiner Krankenkasse einen ausführlichen Bericht geschrieben und die Mängel der Behandlung des Zahnarztes / der Zahnärztin ausführlich dargelegt. Die Krankenkasse verweigert jedoch ein zweites. Gutachten. Ich besitze zwar eine Zusatzversicherung, die übernimmt jedoch nur 50% der anfallenden Kosten. Die Krankenkasse noch weniger sodass ich einen Eigenanteil von ca. 7000,-€ bringen müsste um ein vernünftiges Gebiss zu bekommen. Das Geld habe ich leider nicht. Der Zahnarzt / die Zahnärztin ignoriert sämtlichen Aufforderungen den Fall seiner / ihrer Versicherung zu melden und ignoriert auch sonstige schriftliche Anfragen an ihn / sie.

Gut gelaufen:

Wenn ich nicht den Zahnarzt gewechselt hätte wäre die zyste eventuell noch größer geworden als sie war( ca.2cm)

Schlecht gelaufen:

Die Behandlungmethode der Zahnärztin. Jeder guter Arzt der vielleicht nicht weiter weiß oder einen Verdacht hat schickt seine Patienten in ein CT oder MRT. Er bittet andere Fachärzte um mitbehandlung etc. Oder überweist seine Patienten in eine Klinik…

Verbesserungsvorschläge:

Die Neutralität der Krankenkasse

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Anhaltende Beschwerden über viele Jahre hinweg nicht ausreichend abgeklärt zu bekommen – und dabei immer wieder das Gefühl zu haben, nicht ernst genommen zu werden – ist eine belastende Erfahrung. Fälle wie dieser zeigen, dass auch scheinbar unspezifische Symptome wie ein anhaltender Druckschmerz im Kiefer auf eine behandlungsbedürftige Ursache hinweisen können, die bildgebende Verfahren (zum Beispiel ein Röntgenbild, ein CT oder ein MRT) erfordern würde.

Eine Zyste (eine mit Flüssigkeit oder Gewebe gefüllte Hohlraumbildung im Knochen oder Weichgewebe) kann sich über Jahre langsam vergrößern, ohne dass sie von außen sichtbar ist. Wenn sie nicht erkannt wird, kann sie umliegendes Gewebe und bereits vorhandene Versorgungen – wie Implantate – beeinträchtigen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn Beschwerden trotz wiederholter Arztbesuche nicht besser werden oder keine klare Erklärung gefunden wird, gibt es Möglichkeiten, die eigene Situation aktiv zu begleiten.

  • Beschwerden schriftlich festhalten: Ein kurzes persönliches Beschwerdetagebuch – mit Datum, Art des Symptoms und der Reaktion der behandelnden Person – kann helfen, Verläufe nachvollziehbar zu machen. Diese Aufzeichnungen sind auch bei einem späteren Arztwechsel oder einem Gutachtenverfahren hilfreich.
  • Aktiv nach weiterführender Diagnostik fragen: Es ist möglich, im Gespräch direkt nachzufragen, ob eine bildgebende Untersuchung sinnvoll sein könnte. Eine Formulierung wie: „Könnte ein Röntgenbild oder ein CT helfen, die Ursache des Drucks zu finden?“ ermöglicht eine sachliche Diskussion über nächste Schritte.
  • Eine zweite Meinung einholen: Das Aufsuchen einer anderen Zahnarztpraxis oder einer zahnärztlichen Universitätsklinik ist jederzeit möglich – auch ohne Überweisung. Eine zweite Einschätzung ist kein Vertrauensbruch, sondern eine anerkannte Möglichkeit zur Absicherung.
  • Behandlungsunterlagen anfordern: Patient:innen haben das Recht, Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen zu verlangen und Kopien zu erhalten. Diese können bei einem Arztwechsel, für ein Gutachten oder für rechtliche Schritte wichtig sein.

Wenn es zu einem Behandlungsfehler-Verdacht kommt

Entsteht der Eindruck, dass eine Behandlung fehlerhaft war, gibt es mehrere unabhängige Anlaufstellen.

  • Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern: Diese Stellen prüfen kostenfrei, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – unabhängig von der Krankenkasse. Eine solche Prüfung ist parallel zu rechtlichen Schritten möglich.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Die UPD bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Patientenrechten, Gutachterverfahren und Kostenerstattung. Sie ist unter 0800 011 77 22 (kostenlos) erreichbar.
  • Zweites Gutachten einfordern oder selbst beauftragen: Verweigert die Krankenkasse ein zweites Gutachten, ist es möglich, ein unabhängiges Privatgutachten in Auftrag zu geben oder über eine Rechtsschutzversicherung zu finanzieren. Auch die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer kann eine gutachterliche Stellungnahme erstellen.
  • Sozialrechtliche Beratung bei finanzieller Belastung: Bei hohen Eigenanteilen, die nicht tragbar sind, kann eine Sozialberatung – etwa über Wohlfahrtsverbände oder die UPD – helfen, weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.

Worauf Sie achten können

  • Anhaltende oder wiederkehrende Beschwerden an einer bestimmten Stelle im Mund- oder Kieferbereich, die sich nicht erklären lassen, können Anlass für eine weiterführende bildgebende Diagnostik sein.
  • Behandlungsunterlagen, Rechnungen und schriftliche Mitteilungen an und von Zahnarztpraxen gut aufbewahren – sie können im Nachhinein wichtig werden.
  • Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist die Gutachterkommission der zuständigen Zahnärztekammer eine kostenfreie erste Anlaufstelle – unabhängig von Krankenkasse oder Gericht.
  • Die UPD und Verbraucherzentralen beraten kostenlos zu Patientenrechten und können helfen, die nächsten Schritte einzuschätzen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützt kostenlos bei Fragen zu Patientenrechten, Gutachterverfahren und möglichen weiteren Schritten – erreichbar unter 0800 011 77 22. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte anderer Betroffener finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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