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2024-135

Manipulation bei Bandscheibenvorfall/Spinalkanalstenose

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Fallbeschreibung:

Bandscheibenvorfall: Manipulation ohne Einwilligung im Krankenhaus

Nach einem Hexenschuss bei bekanntem Bandscheibenvorfall mit Kanalspinalstenose musste ich spätabends mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht werden weil ich nicht mal mehr auf Toilette kam. In den RTW kam ich nur auf einer Trage, auf die die Sanitäter mich heben mussten, da ich nicht mal mehr aufstehen konnte.

Es war vorher klar kommuniziert dass nicht eingerenkt oder ähnliches wird, trotzdem bekam ich, nachdem ich sehr grob auf den Bauch liegend auf ein Krankenhausbett gehievt wurde, ein Betäubungsmittel in den Rücken gespritzt, und ohne dass auch nur fünf Minuten gewartet wurde, wurde an meinem unteren Rücken rum manipuliert, gedrückt, geschoben und gezerrt.

Fast schon hysterisch heulend vor Schmerzen musste ich flehen dass aufgehört wird und wurde dann noch ins lächerliche gezogen, dass ich doch wieder fit werden wolle. Über Nacht wurde ich mit einem Opiat ruhig gestellt, musste dann ein MRT über mich ergehen lassen bei dem niemand Rücksicht darauf nahm dass ich mich kaum bewegen konnte und mich auch niemand unterstützen wollte durch eine helfende Hand.

Nach 14 Stunden und dem dritten Versuch, endlich Wasser zu lassen, lief die Bettpfanne aus und ich musste mich unter großen Schmerzen und Kreislaufproblemen irgendwie aus dem Bett hieven während ich durchgängig das Gefühl hatte, ein Störfaktor zu sein.

Gut gelaufen:

Kompetente Ärzte kamen später dazu und haben mich endlich an eine Fachklinik überwiesen, wo mir gezielt und endlich längerfristig geholfen werden konnte. Für die Zukunft weiß ich, wo ich mich hinwenden muss.

Schlecht gelaufen:

Absolut nicht ernst genommen zu werden, „Sie müssen doch jetzt mal aufstehen können!“, nicht geholfen zu bekommen und wenn dann nur unter genervtem Stöhnen, Augenrollen und bösen Blicken.

Verbesserungsvorschläge:

Den Patienten ernst zu nehmen und sich selbst nicht als Gott in weiß zu sehen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine akute Schmerzeskalation bei einem bekannten Rückenleiden kann innerhalb kürzester Zeit dazu führen, dass man vollständig auf fremde Hilfe angewiesen ist – körperlich und in der Kommunikation mit dem medizinischen Personal. Dass in einer solchen Ausnahmesituation eigene Wünsche und zuvor getroffene Absprachen nicht immer gehört oder respektiert werden, ist eine Erfahrung, die tief belastet und das Vertrauen in die medizinische Versorgung erschüttern kann.

In Fällen wie diesem befand sich die betroffene Person in einem Zustand extremer körperlicher Einschränkung und starker Schmerzen – das begrenzte die Möglichkeit, aktiv auf das Geschehen einzuwirken, erheblich. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Eine Begleitperson kann zuvor besprochene Behandlungswünsche – etwa der ausdrückliche Verzicht auf bestimmte Maßnahmen – gegenüber dem Personal aktiv wiederholen und einfordern: „Es wurde vorab besprochen, dass keine Manipulationen am Rücken vorgenommen werden – bitte halten Sie das fest.“
  • Wenn eine Behandlungsmaßnahme ohne ausreichende Aufklärung oder trotz geäußerter Ablehnung beginnt, ist es möglich, klar und ruhig zu unterbrechen: „Bitte stoppen Sie kurz – wir möchten zuerst wissen, was genau gemacht wird und warum.“ Das ist ein legitimes Recht.
  • Begleitpersonen können die Rolle einer aktiven Kommunikationsbrücke übernehmen: Symptome und Einschränkungen der betroffenen Person klar benennen, etwa wenn diese selbst vor Schmerzen kaum sprechen kann.
  • Wird das Anliegen im direkten Gespräch nicht gehört, ist es möglich, nach einer Pflegedienstleitung, einem diensthabenden Oberarzt oder einer Oberärztin zu fragen – das ist keine Eskalation, sondern ein normaler Weg innerhalb des Krankenhaussystems.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Wer an einer bekannten Erkrankung wie einem Bandscheibenvorfall oder einer Spinalkanalstenose (Verengung des Wirbelkanals) leidet, kann vorab mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt schriftlich festhalten, welche Maßnahmen im Notfall gewünscht oder ausdrücklich abgelehnt werden – ähnlich wie eine Notfallkarte.
  • Wichtige Befunde – etwa MRT-Bilder oder Arztbriefe – lassen sich digital oder auf Papier griffbereit aufbewahren, damit im Notfall schnell eine fundierte Versorgung möglich ist, ohne dass alles neu erhoben werden muss.
  • Eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung gibt Vertrauenspersonen die rechtliche Möglichkeit, in einer Notfallsituation Entscheidungen mitzutragen und Wünsche der betroffenen Person zu vertreten.
  • Es kann hilfreich sein, im Vorfeld – zum Beispiel gemeinsam mit der Hausarztpraxis – zu klären, welche Fachkliniken oder -ambulanzen bei einem erneuten akuten Schub die geeignete erste Anlaufstelle wären, um unnötige Umwege zu vermeiden.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können nachhaltig belasten – sowohl körperlich als auch emotional. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und vertrauliche Beratung an, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten oder zu einer erlebten Behandlung haben. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu melden – damit andere von dem profitieren können, was Sie erlebt haben.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Geschlecht: weiblich

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