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2025-176

Retraumatisierende Begutachtung durch Gutachter – rücksichtsloses Verhalten

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Fallbeschreibung:

Retraumatisierung bei psychiatrischer Begutachtung – PTBS

Im Zusammenhang mit meiner Berufung vor dem Sozialgericht um eine EM-Rente schickte mich das Sozialgericht zu einem Gutachter, FA für Neurologie und Psychiatrie, schätzungsweise über 70 Jahre..

Ich bin seit Jahren wegen einer PTBS und schwerer, behandlungsresistenter Schlafstörungen krank geschrieben.
Sowohl dem Gericht als auch dem Gutachter lagen umfangreiche Schreiben meiner behandelnden Psychiaterin, meines behandelnden Psychotherapeuten vor, ebenso Unterlagen der Schlafmedizin, wo ich in Behandlung war und die Unterlagen der Forschungsabteilung, in der ich an einer Medikamenten- Studie zur PTBS teilgenommen hatte und wo eine sehr umfangreiche, die Diagnose bestätigende Diagnostik stattgefunden hatte.

All diese Befundberichte spielten für den Gutachter keine Rolle. (Für das Gericht ebenfalls nicht).
Der Gutachter stellte keinerlei Fragen zu Beschwerden, Symptomen, Einschränkungen.
Er fragte zu Beginn: „was soll ich denn mit Ihnen? Warum arbeiten Sie nicht?“
Meine Versuche, mich zu erklären, wurden weggewischt.

Ich zitiere aus meinem Gedächtnisprotokoll:
„Schlafstörungen? Sie haben keine Schlafstörungen. Das erzählen Sie nur. Schlafstörungen kann man behandeln.“
Als ich ihm die Liste mit all den Medikamenten hinhielt, die ich ohne Verbesserung ausprobiert habe: „Haben Sie es mal mit Rohhypnol versucht?“ Ich: „Nein“. Er.: „Na, Michael Jackson ist daran ja auch gestorben.“

Vergewaltigt als 10jährige.: „Das muss man auch mal hinter sich lassen.“
„Sie habens doch jahrzehntelang nicht gemerkt. Warum jetzt?“

Schläge im Elternhaus: „Sie machen Ihren Eltern Vorwürfe?“

Wochenlang allein als Kleinkind im Krankenhaus: „Das war damals so.“

Die Übergriffigkeit von Männern als blutjunge Berufsanfängerin in den 80er Jahren: „Sie waren die einzige Frau? Na, da haben Sie doch für andere Frauen eine Lanze gebrochen.“
Er befand: „Die Vergangenheit lässt man hinter sich. Oder der Therapeut arbeitet nicht gut.“

So ging es 2 Stunden.
Ich geriet immer mehr in Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck. Er hörte nicht zu, ließ nichts von dem gelten, was ich sagte,, wischte alles weg und meinte nur immer wieder: „Sie haben doch einen tollen Job, warum arbeiten Sie nicht?“
Dabei hing er lässig hinter seinem Schreibtisch.
Ich erlebte wieder eine Ohnmachtserfahrung vor einem älteren Mann.
Es war entwürdigend, demütigend und schwer auszuhalten, dass ich keinerlei Bereitschaft erkennen konnte, mir zuzuhören, mich mit meinem Krankheitserleben überhaupt gelten zu lassen.

Das Gutachten ist entsprechend ausgefallen: faktisch sehr viel falsch, keinerlei Berücksichtigung von Symptomen oder Beschwerden, Schlussfolgerungen, ohne dass er die Grundlagen dafür erfragt hätte, und als Fazit: „8 Stunden vollschichtig arbeitsfähig, einschließlich Nachtschicht“.

Ich bin retraumatisiert aus dieser Begutachtung gegangen.

Es war nicht meine erste desaströse Erfahrung mit Gutachtern. Leider haben diese Gutachter alle Macht. In 2 Stunden entscheiden sie über Existenzen. Alles andere, die behandelnden Ärzte und Therapeuten, das eigene Krankheitserleben zählen nicht. Auch die Gerichte folgen nur den Gutachtern.

Die abgelehnte EM-Rente ist nur das eine.
Schlimmer ist die Erfahrung, wie er mit mir umgesprungen ist. Und dass dieser Gutachter weitermacht und weitermachen kann und dafür auch noch gut bezahlt wird, auch wenn er ersichtlich zumindest nicht auf dem Stand der Forschung zum Thema Traumafolgestörungen ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Die herablassende, demütigende Art des Gutachters, seine Nichtbereitschaft, sich an den vorliegenden Befunden zu orientieren.

Verbesserungsvorschläge:

Kontrolle der Gutachter. Keine Gutachter, die nicht auf dem Stand der Forschung sind, Altersbeschränkung der Gutachter

Weitere Infos:

Wo ist eine Ombudsstelle, wo ich mich – nicht anonym- über diesen Gutachter beschweren kann?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Begutachtung im Rahmen eines Sozialgerichtsverfahrens ist für viele Menschen eine belastende Situation – besonders dann, wenn die eigene Krankengeschichte bereits viel Erschöpfung und Schmerz mit sich gebracht hat. Wenn Betroffene in einer solchen Begutachtung das Gefühl haben, nicht gehört zu werden und sich stattdessen rechtfertigen zu müssen, kann das tief verletzen – und bei Menschen mit einer Traumafolgestörung wie einer PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) dazu führen, dass frühere traumatische Erlebnisse wieder spürbar werden.

In einer Situation wie dieser – unter erheblichem psychischem Druck, in einem fremden Raum, gegenüber einer Person mit formaler Entscheidungsgewalt – gibt es für Betroffene keinen realistischen Spielraum, die Dynamik grundlegend zu verändern. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Begleitpersonen oder Vertrauenspersonen tun können

  • Eine Vertrauensperson kann darum gebeten werden, zur Begutachtung mitzukommen – zumindest bis ins Wartezimmer. Allein das Wissen, dass jemand wartet, kann stabilisierend wirken. Es ist möglich, vorab beim Gericht oder beim Gutachter nachzufragen, ob eine Begleitung während des Gesprächs erlaubt ist.
  • Eine Begleitperson kann helfen, direkt nach dem Termin ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen – also eine möglichst genaue schriftliche Aufzeichnung dessen, was gesagt wurde. Dieses Protokoll kann später wichtig werden, etwa für eine Beschwerde oder für das weitere Verfahren.
  • Vertrauenspersonen können im Anschluss daran erinnern, Unterstützung anzunehmen – etwa beim behandelnden Therapeuten oder der behandelnden Ärztin anzurufen, wenn die Begutachtung besonders belastend war.
  • Eine Vertrauensperson kann dabei helfen, die zuständige Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts oder eine Beratungsstelle zu kontaktieren, um zu klären, welche weiteren Schritte im Verfahren möglich sind.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Anwaltliche oder sozialrechtliche Beratung vorab einholen: Vor einer Begutachtung im Sozialgerichtsverfahren ist es möglich, eine Beratung bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt oder bei einem Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) in Anspruch zu nehmen. Diese können erklären, welche Rechte Betroffene im Begutachtungsverfahren haben.
  • Befangenheitsantrag als Option kennen: Wenn das Verhalten eines Gutachters als eindeutig unangemessen erlebt wird, ist es möglich, beim zuständigen Gericht einen Befangenheitsantrag zu stellen. Das bedeutet: Man kann beantragen, dass ein anderer Gutachter eingesetzt wird. Hierzu empfiehlt sich anwaltliche Begleitung.
  • Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer: Gutachter, die zugleich Ärzte sind, unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesärztekammer. Dort ist es möglich, eine nicht-anonyme Beschwerde einzureichen, wenn das Verhalten eines Gutachters als standeswidrig erlebt wurde. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kann dabei helfen, diesen Weg zu verstehen und den richtigen Ansprechpartner zu finden.
  • Psychische Erste Hilfe nach belastenden Terminen planen: Es kann hilfreich sein, mit der behandelnden therapeutischen Fachkraft vorab zu besprechen, wie man sich nach einem solchen Termin stabilisieren kann – und einen kurzfristigen Kontakt für danach zu vereinbaren.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und vertrauliche Beratung zu Patientenrechten – auch in Fragen rund um Gutachten und Beschwerdewege: 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Wenn Sie Ihre Erfahrung teilen und damit anderen helfen möchten, können Sie Ihren Fall auch auf mehr-patientensicherheit.de melden – Ihre Schilderung kann dazu beitragen, dass solche Situationen künftig besser erkannt und verhindert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, anderer Bereich
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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