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2026-120

Pflichtverletzungen in psychiatrischer Behandlung

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Fallbeschreibung:

Fehldiagnose & Behandlungsabbruch in der Psychiatrie

Ich befinde mich wegen einer therapieresistenten Depression und PTBS in Behandlung – aufgrund einer gewaltvollen Partnerschaft. Es wurde in meiner elektronischen Patientenakte die Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung (F60.3) dokumentiert – nach einem Gespräch von nur wenigen Minuten, ohne Aufklärung oder nachvollziehbare Begründung. Diese Diagnose habe ich zufällig in meiner elektronischen Patientenakte entdeckt. Nach mehreren schriftlichen Nachfragen wurde die Diagnose wieder zurückgenommen, jedoch erst nach Hinweis darauf, dass ich mich an die Ärztekammer wenden werde. Auf meine Kritik an dieser Falschdiagnose folgten zunehmende Spannungen, trotz meines mehrfachen Bemühens um Gespräche und Lösungsmöglichkeiten.
2. Verlauf / Pflichtverletzungen

Beginn einer Esketamintherapie (Spravato®), die erstmals eine deutliche klinische Besserung brachte. Abrupter Abbruch der Therapie durch den behandelnden Arzt, ohne stichhaltige medizinische Begründung und ohne Entlassungs- oder Überleitungsplanung. Aussage: „Aufgrund meines Hinweises, mich an die Ärztekammer zu wenden, sei das Vertrauensverhältnis zerstört.“
Zusage eines Folgetermins durch den Chefarzt (Termin wäre im xxx gewesen, ich hatte eine Begleitperson von der UETB – Unabhängigen Ergänzenden Teilhabe Beratung – gebeten, mich im Gespräch zu begleiten), der kurz darauf telefonisch wieder ohne medizinische Begründung abgesagt wurde – ausdrücklich mit Hinweis auf meine laufenden Beschwerden. Zusätzlich wurde versucht, mich mit vertraulich geäußerten Inhalten aus einem früheren Gespräch unter Druck zu setzen. Dieses Verhalten stellt einen Missbrauch des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientin und Arzt dar.
Den behandelnden Ärzten war klar bekannt, dass für mich eine stationäre Behandlung ausgeschlossen ist. Dies ist in meiner Patientenverfügung hinterlegt, und wurde von mir wiederholt schriftlich und mündlich betont.
Trotz mehrfacher Hinweise auf meine Suizidalität und den Umstand, dass meine Medikation ausläuft, wurde mir keine Weiterbehandlung ermöglicht.
Trotz des Wissens um meine Patientenverfügung, meine familiäre Situation (alleinerziehende Mutter von zwei schwermehrfachbehinderten Kindern ohne familiäre Unterstützung vor Ort) wurde mir weder ein ambulanter Termin bei irgendeinem Arzt vermittelt noch zumindest ein Rezept für meine ausgehenden Medikamente verschrieben.

Erst nach Stellen einer Strafanzeige schaltete sich der ärztliche Direktor ein, es wurde sowohl die Behandlung fortgeführt als auch die Diagnose in den Akten sowie der ePA gelöscht.

Juristische Bewertung
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung: Abbruch einer wirksamen Behandlung und wiederholte Verweigerung trotz bekannter starker Suizidalität.
§§ 70, 75, 118 SGB V – Versorgungspflicht: Pflicht zur Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und kontinuierlichen Versorgung verletzt.
§§ 630a, 630c BGB – Patientenrechte: Behandlungspflicht nach fachlichem Standard sowie Aufklärungspflichten missachtet.
§ 1 PsychKHG BW – Schutzpflicht: Anspruch auf Hilfen und Schutz in psychischer Krise missachtet.
§ 1 Abs. 2 MBO-Ä – Diskriminierungsverbot: Benachteiligung aufgrund eines laufenden Kammerverfahrens.
§ 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen: der Chefarzt der Psychiatrie nutzte vertraulich erlangte Informationen zweckwidrig gegen mich, um Druck aufzubauen.
§ 9 MBO-Ä – Berufspflichten: Vertraulichkeit und Integrität verletzt.

Verletzung konkreter Patientenrechte
Zusätzlich sehe ich durch das Verhalten der genannten Ärzte mehrfach meine Patientenrechte nach dem BGB verletzt:
§ 630a Abs. 2 BGB: Pflicht zur Behandlung nach anerkanntem fachlichem Standard (Abbruch einer wirksamen Therapie ohne medizinische Begründung).
§ 630c Abs. 2 BGB: Pflicht zur Aufklärung (keine Information über Risiken des Abbruchs, Fehldiagnose).
§ 630f BGB: Pflicht zur vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation
§ 630g BGB: Anspruch auf Einsichtnahme und nachvollziehbare Begründung von Diagnosen.
§ 70, 75, 118 SGB V: Pflicht zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung (Verweigerung der ambulanten Weiterbehandlung trotz akuter Suizidalität).
§ 1 PsychKHG BW: Anspruch auf Hilfen und Schutz bei psychischer Krise (keine Krisenintervention trotz mehrfacher Hinweise auf akute Suizidgedanken).

Gut gelaufen:

Der ärztliche Direktor hat sich zwar sehr spät eingeschaltet – aber zumindest als er sich eingeschaltet hat, hat er Verantwortung übernommen. Wenn vorher einer der Ärzte zugehört hätte und mich nicht gleich „in eine Schublade“ gesteckt hätte, wäre es sicher weder zu den Beschwerden noch zu einer Strafanzeige gekommen. Beides habe ich nach Behandlungsaufnahme und Diagnosekorrektur wieder zurückgezogen habe.

Schlecht gelaufen:

Das Verhalten des behandelnden Oberarztes und des Chefarztes war geprägt von dem Versuch, Ihr Machtposition gegen mich auszuspielen. Machtmissbrauch!! Berechtigte Kritik wurde nicht gehört, sondern sofort mit Behandlungsabbruch gehandelt. Ich hoffe sehr, dass durch die ePA Ärzte in Zukunft Diagnosen gründlicher stellen, wahrheitsgemäßer Dokumentieren, Behandlungen nicht einfach abbrechen und dass der Umgang mit Patient:innen, die auch Kritik äußern, überdacht wird. Kurz nachdem der ärztliche Direktor sich selbst eingeschaltet hatte, kam folgendes in den Medien: „Durch die neue ePA stoßen Patienten … vermehrt auf erfundene Befunde. Besonders psychische Erkrankungen sind demnach betroffen.“ (18.10.2025, Der Tagesspiegel) „Für bestimmte Diagnosen können Ärzte höhere Pauschalen abrechnen und das könnte zu übertriebenen oder gar erfundenen Befunden führen.“ (21.10.2025, t-online) „Einmal eingetragene Diagnosen lassen sich offenbar nur schwer wieder entfernen.“ (22.10.2025, Welt) „Betroffene klagen über Nachteile.“ (22.10.2025, Welt) „Viele Patientenakten enthalten erfundene oder übertriebene Diagnosen.“ (10.2025 , Neue Westfälische) „Durch den Einblick in die neue elektronische Patientenakte erfahren offenbar immer mehr Patienten von falschen Diagnosen oder Phantomdiagnosen in ihren ärztlichen Unterlagen.“ (22.10.2025, Welt) „Manipulation von Patientenakten: Irreparabler Vertrauensverlust in die Halbgötter in Weiß.“ ( Neue Westfälische) „Es waren nur zwei Worte, die das Vertrauen in seinen Hausarzt erschütterten.“ (Welt am Sonntag) Im gleichen Artikel heißt es weiter: „Ich war komplett schockiert, was mein Hausarzt mir diagnostiziert hat.“

Verbesserungsvorschläge:

– Vermehrte Aufklärung über Patientenrechte und aktive Nutzung der ePA durch Patienten – Schulung von Patienten im Umgang mit der ePA – Präventive Maßnahmen um Machtmissbrauch von Ärzten gegenüber Patienten vor allem im psychiatrischen Setting zu unterbinden und vorzubeugen

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Fall, den eine Patientin hier geschildert hat, ist außergewöhnlich belastend – und er zeigt, wie verletzlich Menschen sein können, die sich in einer psychischen Krise in psychiatrische Behandlung begeben und dabei auf schwerwiegende Kommunikationsprobleme und strukturelle Hindernisse stoßen. Besonders schwer wiegt, dass eine zunächst wirksame Behandlung unterbrochen wurde, obwohl bekannte Risiken vorlagen – und dass es der Betroffenen erst nach erheblichem eigenem Einsatz gelang, eine Fortsetzung der Versorgung zu erreichen.

Was dieser Fall auch zeigt: Die elektronische Patientenakte (ePA) – das digitale Dokument, in dem Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe erfasst werden – kann Patientinnen und Patienten neue Möglichkeiten geben, ihre Versorgung zu überblicken. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit aktuell diskutiert, dass manche Einträge in der ePA unzutreffend oder nicht nachvollziehbar begründet sein können. Das ist ein systemisches Problem, das Betroffene nicht zu verantworten haben.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn jemand in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt – etwa eine Diagnose, die ohne Erklärung auftaucht, oder ein Therapieabbruch ohne erkennbaren Grund –, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation aktiv zu gestalten.

  • Die eigene ePA regelmäßig einsehen: Über die offizielle ePA-App ist es möglich, Diagnosen und Einträge einzusehen. Wer eine Diagnose vorfindet, die unbekannt oder unverständlich ist, kann nachfragen – zum Beispiel: „Könnten Sie mir erklären, auf welcher Grundlage diese Diagnose gestellt wurde und was sie für meine Behandlung bedeutet?“
  • Diagnosen schriftlich hinterfragen: Eine Diagnose, die ohne erkennbare Grundlage oder ohne Aufklärung (also ohne verständliche Erklärung durch die behandelnde Person) in der Akte steht, kann schriftlich angezweifelt werden. Es ist möglich, eine nachvollziehbare Begründung einzufordern – das ist ein verbrieftes Recht nach § 630g BGB.
  • Eine Begleitperson oder Unterstützung hinzuziehen: In belastenden oder komplexen Gesprächen mit medizinischem Fachpersonal ist es möglich, eine Vertrauensperson mitzunehmen – oder sich durch eine Beratungsstelle begleiten zu lassen. Stellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bieten kostenfreie Unterstützung an.
  • Bei einem ungeplanten Behandlungsabbruch konkret nach Alternativen fragen: Wer erlebt, dass eine laufende Behandlung ohne klare medizinische Begründung beendet wird, kann ausdrücklich nach einer Überleitung fragen – zum Beispiel: „Welche Möglichkeiten gibt es, meine Weiterbehandlung zu sichern, und können Sie mir dabei helfen, einen Anschluss zu finden?“

Worauf Sie achten können

  • Diagnosen in der ePA können eingesehen und bei Unklarheiten schriftlich hinterfragt werden – ein Anspruch auf verständliche Erklärung ist gesetzlich verankert.
  • Bei einem geplanten oder ungeplanten Therapieende ist eine strukturierte Überleitung – also die gezielte Übergabe an eine Weiterbehandlung – medizinischer Standard; es ist möglich, diese aktiv einzufordern.
  • Wer sich in einer psychischen Krise befindet und keine Weiterversorgung erhält, kann sich an psychiatrische Krisendienste, die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos, 24/7) oder eine psychiatrische Notaufnahme wenden.
  • Beschwerden über ärztliches Verhalten können bei der zuständigen Ärztekammer, dem Medizinischen Dienst oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingereicht werden – ohne dass daraus zwingend rechtliche Schritte folgen müssen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie, vertrauliche Beratung zu Patientenrechten und konkreten Konfliktsituationen an – telefonisch, online und in vielen Regionen auch persönlich. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen und damit zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

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