2026-120
Pflichtverletzungen in psychiatrischer Behandlung
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Ich befinde mich wegen einer therapieresistenten Depression und PTBS in Behandlung – aufgrund einer gewaltvollen Partnerschaft. Es wurde in meiner elektronischen Patientenakte die Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung (F60.3) dokumentiert – nach einem Gespräch von nur wenigen Minuten, ohne Aufklärung oder nachvollziehbare Begründung. Diese Diagnose habe ich zufällig in meiner elektronischen Patientenakte entdeckt. Nach mehreren schriftlichen Nachfragen wurde die Diagnose wieder zurückgenommen, jedoch erst nach Hinweis darauf, dass ich mich an die Ärztekammer wenden werde. Auf meine Kritik an dieser Falschdiagnose folgten zunehmende Spannungen, trotz meines mehrfachen Bemühens um Gespräche und Lösungsmöglichkeiten.
2. Verlauf / Pflichtverletzungen
Beginn einer Esketamintherapie (Spravato®), die erstmals eine deutliche klinische Besserung brachte. Abrupter Abbruch der Therapie durch den behandelnden Arzt, ohne stichhaltige medizinische Begründung und ohne Entlassungs- oder Überleitungsplanung. Aussage: „Aufgrund meines Hinweises, mich an die Ärztekammer zu wenden, sei das Vertrauensverhältnis zerstört.“
Zusage eines Folgetermins durch den Chefarzt (Termin wäre im xxx gewesen, ich hatte eine Begleitperson von der UETB – Unabhängigen Ergänzenden Teilhabe Beratung – gebeten, mich im Gespräch zu begleiten), der kurz darauf telefonisch wieder ohne medizinische Begründung abgesagt wurde – ausdrücklich mit Hinweis auf meine laufenden Beschwerden. Zusätzlich wurde versucht, mich mit vertraulich geäußerten Inhalten aus einem früheren Gespräch unter Druck zu setzen. Dieses Verhalten stellt einen Missbrauch des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientin und Arzt dar.
Den behandelnden Ärzten war klar bekannt, dass für mich eine stationäre Behandlung ausgeschlossen ist. Dies ist in meiner Patientenverfügung hinterlegt, und wurde von mir wiederholt schriftlich und mündlich betont.
Trotz mehrfacher Hinweise auf meine Suizidalität und den Umstand, dass meine Medikation ausläuft, wurde mir keine Weiterbehandlung ermöglicht.
Trotz des Wissens um meine Patientenverfügung, meine familiäre Situation (alleinerziehende Mutter von zwei schwermehrfachbehinderten Kindern ohne familiäre Unterstützung vor Ort) wurde mir weder ein ambulanter Termin bei irgendeinem Arzt vermittelt noch zumindest ein Rezept für meine ausgehenden Medikamente verschrieben.
Erst nach Stellen einer Strafanzeige schaltete sich der ärztliche Direktor ein, es wurde sowohl die Behandlung fortgeführt als auch die Diagnose in den Akten sowie der ePA gelöscht.
Juristische Bewertung
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung: Abbruch einer wirksamen Behandlung und wiederholte Verweigerung trotz bekannter starker Suizidalität.
§§ 70, 75, 118 SGB V – Versorgungspflicht: Pflicht zur Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und kontinuierlichen Versorgung verletzt.
§§ 630a, 630c BGB – Patientenrechte: Behandlungspflicht nach fachlichem Standard sowie Aufklärungspflichten missachtet.
§ 1 PsychKHG BW – Schutzpflicht: Anspruch auf Hilfen und Schutz in psychischer Krise missachtet.
§ 1 Abs. 2 MBO-Ä – Diskriminierungsverbot: Benachteiligung aufgrund eines laufenden Kammerverfahrens.
§ 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen: der Chefarzt der Psychiatrie nutzte vertraulich erlangte Informationen zweckwidrig gegen mich, um Druck aufzubauen.
§ 9 MBO-Ä – Berufspflichten: Vertraulichkeit und Integrität verletzt.
Verletzung konkreter Patientenrechte
Zusätzlich sehe ich durch das Verhalten der genannten Ärzte mehrfach meine Patientenrechte nach dem BGB verletzt:
§ 630a Abs. 2 BGB: Pflicht zur Behandlung nach anerkanntem fachlichem Standard (Abbruch einer wirksamen Therapie ohne medizinische Begründung).
§ 630c Abs. 2 BGB: Pflicht zur Aufklärung (keine Information über Risiken des Abbruchs, Fehldiagnose).
§ 630f BGB: Pflicht zur vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation
§ 630g BGB: Anspruch auf Einsichtnahme und nachvollziehbare Begründung von Diagnosen.
§ 70, 75, 118 SGB V: Pflicht zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung (Verweigerung der ambulanten Weiterbehandlung trotz akuter Suizidalität).
§ 1 PsychKHG BW: Anspruch auf Hilfen und Schutz bei psychischer Krise (keine Krisenintervention trotz mehrfacher Hinweise auf akute Suizidgedanken).
Der Fall, den eine Patientin hier geschildert hat, ist außergewöhnlich belastend – und er zeigt, wie verletzlich Menschen sein können, die sich in einer psychischen Krise in psychiatrische Behandlung begeben und dabei auf schwerwiegende Kommunikationsprobleme und strukturelle Hindernisse stoßen. Besonders schwer wiegt, dass eine zunächst wirksame Behandlung unterbrochen wurde, obwohl bekannte Risiken vorlagen – und dass es der Betroffenen erst nach erheblichem eigenem Einsatz gelang, eine Fortsetzung der Versorgung zu erreichen.
Was dieser Fall auch zeigt: Die elektronische Patientenakte (ePA) – das digitale Dokument, in dem Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe erfasst werden – kann Patientinnen und Patienten neue Möglichkeiten geben, ihre Versorgung zu überblicken. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit aktuell diskutiert, dass manche Einträge in der ePA unzutreffend oder nicht nachvollziehbar begründet sein können. Das ist ein systemisches Problem, das Betroffene nicht zu verantworten haben.
Wenn jemand in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt – etwa eine Diagnose, die ohne Erklärung auftaucht, oder ein Therapieabbruch ohne erkennbaren Grund –, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation aktiv zu gestalten.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie, vertrauliche Beratung zu Patientenrechten und konkreten Konfliktsituationen an – telefonisch, online und in vielen Regionen auch persönlich. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen und damit zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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