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2025-198

Lungenembolie trotz Gerinnungsstörung und eindeutiger Symptome nicht erkannt -> stat. Behandlung

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Fallbeschreibung:

Lungenembolie nicht erkannt: Risiken bei Gerinnungsstörung

Eine junge Frau mit bekannter Blutgerinnungsstörung suchte über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) medizinische Hilfe. Sie klagte über starke Atemnot und stechende Brustschmerzen – Symptome, die potenziell auf eine lebensbedrohliche Lungenembolie hindeuten können, insbesondere bei einer Gerinnungsstörung. Trotz der kritischen Konstellation unterließ der/die behandelnde Arzt/Ärztin sämtliche notwendige Diagnostik, wie z. B. eine D-Dimer-Bestimmung, ein EKG oder eine bildgebende Untersuchung. Stattdessen entließ er/sie die Patientin mit der Diagnose „Rückenschmerzen“ nach Hause.

Zwei Tage später verschlechterte sich der Zustand der Frau dramatisch. Sie rief ein weiteres Mal den Bereitschaftsdienst an und sollte ins Krankenhaus kommen. Dort erhielt sie die Diagnose: beidseitige Lungenembolie und kam direkt auf die Intensivstation. Die Situation war akut lebensbedrohlich und erforderte eine sofortige intensivmedizinische Behandlung. Bis heute lehnt der/die behandelnde Arzt/Ärztin jede Verantwortung ab und besteht darauf, korrekt gehandelt zu haben.
Solche Fälle werfen viele Fragen auf – medizinisch, juristisch und ethisch. In Deutschland liegt die Beweislast bei vermuteten Behandlungsfehlern zunächst bei den Patientinnen und Patienten. Sie müssen nachweisen, dass:
1. ein Fehler in der Behandlung vorlag,
2. dieser Fehler grob fahrlässig war und
3. ein konkreter Schaden daraus resultierte.

Dieser Fall zeigt auf tragische Weise, wie wichtig eine gründliche Anamnese und Diagnostik sind – besonders bei Risikopatient:innen. Es verdeutlicht aber auch die strukturellen Herausforderungen im Umgang mit Ärztefehlern. Patientinnen wie diese junge Frau bleiben oft mit dem Gefühl zurück, nicht gehört oder ernst genommen worden zu sein – selbst wenn die Fakten eine deutliche Sprache sprechen.

Gut gelaufen:

Die sehr gute Behandlung im Krankenhaus.

Schlecht gelaufen:

Das häufig junge Patienten nicht ernst genommen werden.

Verbesserungsvorschläge:

Patienten sind nach solchen Erfahrungen oft auf sich allein gestellt. Bei Diagnosefehlern liegt die Beweispflicht immer beim Patienten, die aber oftmals kaum die Kraft haben, sich dagegen zu wehren. Eine bessere Unterstützung für Betroffene wäre hilfreich.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn jemand mit ernsten Beschwerden medizinische Hilfe sucht und dennoch nicht die Versorgung erhält, die die Situation erfordert, ist das eine zutiefst belastende Erfahrung – für die Betroffenen selbst und für alle, die ihnen nahestehen. Starke Atemnot und stechende Brustschmerzen sind Symptome, die in Kombination mit einer bekannten Blutgerinnungsstörung – das heißt einer Erkrankung, bei der das Blut eine erhöhte Neigung zur Bildung von Gerinnseln hat – medizinisch dringend abgeklärt werden sollten. In manchen Fällen kommt es vor, dass diese Einordnung im ersten Kontakt mit dem Gesundheitssystem nicht gelingt, mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine Vorerkrankung hat, die das Risiko für bestimmte Komplikationen erhöht, kann auf verschiedene Möglichkeiten zurückgreifen, um im Ernstfall besser gehört zu werden.

  • Vorerkrankungen aktiv benennen: Es ist möglich, die eigene Gerinnungsstörung oder andere relevante Diagnosen beim ersten Arzt- oder Erstkontakt klar zu nennen – auch wenn danach nicht gefragt wird. Eine Formulierung wie „Ich habe eine diagnostizierte Blutgerinnungsstörung – könnte das im Zusammenhang mit meinen Beschwerden relevant sein?“ kann dazu beitragen, dass diese Information in die Bewertung einfließt.
  • Symptome präzise beschreiben: Die genaue Art, Stärke und Dauer der Beschwerden lässt sich so konkret wie möglich schildern – zum Beispiel: wann die Symptome begannen, ob sie sich verändert haben und ob sie in Ruhe oder bei Belastung auftreten.
  • Eine Begleitperson mitnehmen: Wer eine Vertrauensperson dabei hat, kann sich in der Situation besser unterstützt fühlen. Begleitpersonen können Informationen ergänzen, Nachfragen stellen und dazu beitragen, dass Beschwerden vollständiger wahrgenommen werden.
  • Bei anhaltenden oder zunehmenden Beschwerden erneut Hilfe suchen: Wenn sich die Symptome nach einem Arztbesuch nicht bessern oder verschlechtern, ist es möglich, sich erneut an den Bereitschaftsdienst (116 117) oder direkt an eine Notaufnahme zu wenden – auch wenn beim ersten Besuch eine andere Diagnose gestellt wurde. Eine Formulierung wie „Meine Beschwerden haben sich seit dem letzten Kontakt verschlechtert, ich mache mir Sorgen“ ist dabei hilfreich.

Worauf Sie achten können

  • Liegt eine Vorerkrankung vor, die das Risiko für bestimmte Komplikationen erhöht? Diese Information ist bei jedem medizinischen Kontakt relevant und kann aktiv eingebracht werden.
  • Werden die geschilderten Symptome vom Gegenüber aufgenommen und nachgefragt – oder bleibt das Gespräch sehr kurz? Bei dem Gefühl, nicht vollständig gehört zu werden, ist eine Rückfrage möglich: „Könnte meine Vorerkrankung eine Rolle spielen?“
  • Gibt es nach dem Arztbesuch eine klare Einschätzung dazu, worauf zu achten ist und wann erneut Hilfe gesucht werden sollte? Bleibt das unklar, ist eine Nachfrage möglich.
  • Bei plötzlicher oder zunehmender Atemnot und Brustschmerzen ist der Notruf 112 eine wichtige Option – insbesondere wenn die Beschwerden sich rasch verschlechtern.

Sie sind nicht allein

Wer das Gefühl hat, bei einem Arztbesuch nicht ernst genommen worden zu sein, oder wer nach einem belastenden Behandlungsverlauf Orientierung sucht, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – sie berät kostenlos und unabhängig zu medizinischen und rechtlichen Fragen. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es zudem möglich, eigene Erfahrungen anonym zu melden und damit dazu beizutragen, dass solche Situationen künftig besser erkannt werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 19-29 Jahre
Art der Einrichtung:Bereitschaftsdienstpraxen, Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

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