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2025-009

Unterversorgung mit Wasser und Nahrung bei Demenzerkrankten

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Fallbeschreibung:

Demenz im Pflegeheim: Unterversorgung mit Wasser und Nahrung

Altenheim: Missstände bei der Betreuung von dementen Menschen. Sie werden nicht ausreichend mit dem Notwendigsten versorgt, wie Medikamente, Nahrung, Wasser.

Gut gelaufen:

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Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

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Weitere Infos:

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Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein nahestehender Mensch in einem Pflegeheim lebt und dort nicht ausreichend versorgt wird, ist das für Angehörige eine zutiefst belastende Erfahrung. Menschen mit Demenz – einer Erkrankung, die das Gedächtnis, das Denken und die Orientierung beeinträchtigt – sind in besonderem Maße auf eine zuverlässige Versorgung mit Flüssigkeit, Nahrung und Medikamenten angewiesen, da sie ihren Bedarf oft nicht selbst kommunizieren können.

In einer Situation wie dieser gab es für die betroffene Person selbst keinen realistischen Spielraum zum Eingreifen – das ist wichtig anzuerkennen. Aufgrund der Demenzerkrankung war es ihr nicht möglich, Mängel zu benennen oder eigenständig Abhilfe einzufordern. Die Verantwortung, auf Missstände aufmerksam zu machen, lag damit außerhalb ihrer Möglichkeiten.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Regelmäßige Besuche ermöglichen es, den Zustand des pflegebedürftigen Menschen direkt zu beobachten. Anzeichen wie Gewichtsverlust, trockene Haut oder Schläfrigkeit können auf Unterversorgung mit Flüssigkeit oder Nahrung hinweisen und lassen sich bei häufigem Kontakt früher erkennen.
  • Bei Bedenken ist es möglich, das Gespräch direkt mit der Pflegedienstleitung zu suchen. Eine konkrete Formulierung kann dabei helfen: „Mir ist aufgefallen, dass mein Vater beim letzten Besuch sehr ausgetrocknet wirkte – können wir gemeinsam schauen, wie die Flüssigkeitszufuhr dokumentiert wird?“
  • Angehörige können sich an den Heimbeirat (eine gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung der Bewohner:innen) oder die zuständige Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes wenden, wenn Gespräche mit der Einrichtung keine Verbesserung bringen. Die Heimaufsicht ist eine Behörde, die Pflegeeinrichtungen überprüft und bei Beschwerden eingeschaltet werden kann.
  • Eine schriftliche Dokumentation eigener Beobachtungen – etwa mit Datum, Uhrzeit und konkreter Beschreibung – kann hilfreich sein, wenn eine formelle Beschwerde eingereicht wird.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Pflegevertrag lassen sich vor dem Einzug ins Pflegeheim sorgfältig prüfen – darin ist festgelegt, welche Leistungen die Einrichtung erbringen muss.
  • Es ist möglich, sich vorab über die Qualitätsberichte und Prüfergebnisse einer Einrichtung zu informieren. Der Medizinische Dienst (MD) veröffentlicht Prüfberichte zu Pflegeheimen, die online zugänglich sind.
  • Eine Notfallkarte oder ein Betreuungsblatt mit wichtigen Informationen zur Person – etwa bekannte Schluckbeschwerden, Vorlieben bei Speisen und Getränken, Hinweise zur Medikamenteneinnahme – kann dem Pflegepersonal wichtige Orientierung geben.
  • Die Benennung einer festen Ansprechperson im Pflegeheim, die regelmäßig über den Zustand des pflegebedürftigen Menschen informiert, lässt sich zu Beginn der Betreuung vereinbaren.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige – auch bei Fragen zur Pflege und zu Beschwerdemöglichkeiten. Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
Geschlecht: männlich

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