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2024-253

Kosten für PET-CT nach beendeter Chemo-Behandlung nicht übernommen

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Fallbeschreibung:

PET-CT nach Chemo: Krankenkasse verweigert Kostenübernahme

Lt. Krankenkasse werden die Kosten für ein PET-CT nach einer beendeten Chemo-Behandlung nicht übernommen. Antwort der KK war „ Diese Frage stellt sich nicht …..“
Auch das MdK war dieser Meinung.

Trotz Nachweis einer tödlichen Krebserkrankung sowie per Gutachten der Ärzte und der Tumorboardentscheidung der Ärzte verschiedener Fachrichtungen wurde die Übernahme der Kosten von ca. 1300€ nicht übernommen., obwohl das PET-CT im Gegensatz zu den gängigen Untersuchungen ( MRT usw. ) als einziges Verfahren event. Krebszellen ausschließen kann.

Gut gelaufen:

Gerade beim PET-CT können andere gängige sehr kostenintensive Verfahren und deren Häufigkeit umgangen werden.

Schlecht gelaufen:

Schlecht gelaufen ist, nachdem ein MdK den Notstand bzw. die Lebensgefahr dieser Krebserkrankung festgestellt hatte, einfach ein anderes MdK um ein Gutachten gebeten wurde. Trotz Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht sowie Klage vor dem Oberlandessozialgwricht wurde alles abgeschmettert.

Verbesserungsvorschläge:

Die Ausweitung auf mehrere Krebserkrankungen bei der Kostenübernahme des PET-CT durch die Krankenkasse. Dieses ist im europäischen Ausland schon Gang und Gebe.

Weitere Infos:

Der Patient bzw. die Angehörigen werden allein gelassen., als ob die Diagnose-Krebs- nicht schon schlimm genug ist. Mein Sohn war mitten im Studium, als er die Diagnose bekam. Natürlich hatte er kein Einkommen. Die Kosten wurden von den Angehörigen übernommen. Nun ist er 6 Jahre krebsfrei, musste sich nicht noch etlichen Untersuchungen unterziehen. Ich empfehle, die moderne Medizin allen zugänglich zu machen und nicht nur den Privilegierten.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine schwere Krebserkrankung bedeutet für Betroffene und ihre Familien bereits eine enorme Belastung – körperlich, emotional und oft auch finanziell. Wenn in einer solchen Situation empfohlene diagnostische Verfahren von der Krankenkasse nicht übernommen werden, kann das zusätzlichen Druck erzeugen und das Gefühl entstehen, mit dieser Situation allein gelassen zu werden.

Das PET-CT (Positronen-Emissions-Tomographie mit Computertomographie) ist ein bildgebendes Verfahren, das Stoffwechselaktivitäten im Körper sichtbar macht und in bestimmten Situationen andere, häufig ebenfalls kostspielige Untersuchungen ergänzen oder ersetzen kann. Die Übernahme der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen ist in Deutschland derzeit nicht für alle Krebserkrankungen und Behandlungssituationen geregelt – selbst dann nicht, wenn behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie ein interdisziplinäres Tumorboard (eine Konferenz von Fachleuten verschiedener medizinischer Disziplinen) das Verfahren ausdrücklich empfehlen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit einer Ablehnung durch die Krankenkasse konfrontiert ist, muss das nicht zwingend als letztes Wort hinnehmen – es gibt Wege, die sich erkunden lassen.

  • Widerspruch einlegen: Gegen jeden Ablehnungsbescheid einer Krankenkasse ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheids. Es kann hilfreich sein, ärztliche Stellungnahmen, Befundberichte und die Empfehlung des Tumorboards dem Widerspruch beizulegen. Eine mögliche Formulierung: „Ich widerspreche dem Bescheid vom [Datum] und bitte um erneute Prüfung unter Berücksichtigung der beigefügten medizinischen Unterlagen.“
  • Unabhängige Beratung suchen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Fragen rund um Leistungsansprüche gegenüber Krankenkassen – telefonisch, online und in Beratungsstellen vor Ort. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann dabei helfen, Fristen und Möglichkeiten im Blick zu behalten.
  • Sozialrechtliche Unterstützung einbeziehen: Sozialdienste in onkologischen Zentren (Einrichtungen, die auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisiert sind) oder Krebsberatungsstellen kennen häufig die lokalen Gegebenheiten und können beim Umgang mit Kostenübernahme-Fragen unterstützen oder an spezialisierte Sozialrechtsstellen vermitteln.
  • Erfahrungen melden: Fälle wie dieser können auf Patientensicherheitsportalen wie mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden. Das trägt dazu bei, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und langfristig Verbesserungen anzustoßen.

Worauf Sie achten können

  • Alle Bescheide der Krankenkasse schriftlich aufbewahren und Fristen für Widersprüche im Blick behalten (in der Regel: ein Monat ab Zugang des Bescheids).
  • Ärztliche Empfehlungen, Gutachten und Tumorboard-Entscheidungen schriftlich anfordern und für eventuelle Widerspruchsverfahren sichern.
  • Bei Ablehnung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD, früher: MDK) ist ein Widerspruch gegen dessen Stellungnahme möglich – hierbei kann rechtliche oder sozialrechtliche Beratung wertvoll sein.
  • Informationen zu Härtefallfonds, Stiftungen oder anderen Unterstützungsangeboten für Menschen mit Krebserkrankungen lassen sich über Krebsberatungsstellen oder die Deutsche Krebshilfe erfragen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter 0800 011 77 22 (kostenfrei) erreichbar und unterstützt bei Fragen zu Leistungsansprüchen und Widerspruchsverfahren. Weitere Informationen und Berichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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