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2024-1189

Operation aus Kostengründen von Wadenbein- und Schienbeinknochenbruch abgelehnt

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Fallbeschreibung:

Ich hatte vor einigen Wochen einen Treppensturz, was zum Bruch der Wadenbein- und Schienbeinknochen führte. Der Unfall passierte im Ausland. Ich wurde dann dort operiert. Der Chirurg/ Die Chirurgin hatte mir bei der Entlassung dringend geraten die eingesetzten Stellschrauben nach ca. 6 Wochen entfernen zu lassen, um eine Versteifung des Sprunggelenks entgegen zu wirken. Nach ca. 3 Wochen nach der OP erlaubte man mir nach Deutschland zurückzufliegen. In Deutschland angekommen, riet mir meine Hausärztin/ mein Hausarzt die Materialentfernung in der einer Klinik durchführen zu lassen. Weshalb ich mich dorthin begab. Nach gründlicher Untersuchung hat der/ die behandelnde Arzt/ Ärztin mir Termine zur Voruntersuchung vor der OP und OP gegeben. Nach der Voruntersuchung, Belehrung und Aufklärung sollte ich zwecks ambulanter OP in die Klinik fahren. Auf der Fahrt in die Klinik rief mich die/der behandelnde Ärztin/ Arzt an und meinte, dass der Chefarzt/ die Chefärztin die Operation aus Kosten- Nutzengründen abgelehnt habe und sagte den Termin ab. In einer Mail hat der/die behandelnde Arzt/ Ärztin den Chefarzt/ die Chefärztin zitiert, wonach ich mit Vollbelastung des Beins beginnen und das Brechen der Einstellschrauben in Kauf nehmen soll. Dieses Vorgehen sei in USA aus Kostengründen üblich und daher verweigere der Chefarzt/ die Chefärztin die Materialentfernung. Ich war ziemlich irritiert und verunsichert, zumal der/ die behandelnde Arzt/ Ärztin bei den vorherigen Visiten mir von jeglicher Belastung des Beins abgeraten hatte. Deshalb wandte ich mich an meine Orthopädin/ meinen Orthopäden, die/ der ebenfalls irritiert war. Er/ Sie hat deshalb mich in eine andere Klinik überwiesen, wo man die Entscheidung aus der anderen Klinik nicht nachvollziehen konnte und deshalb mir einen ambulanten OP-Termin gegeben hat und im Rahmen dieses Termins die Stellschrauben entfernt wurden.

Gut gelaufen:

Der/ Die behandelnde Arzt/ Ärztin wirkte sehr kompetent und ihm/ ihr war es reichlich unangenehm die Entscheidung seines Chefarztes/ seiner Chefärztin mir mitzuteilen

Schlecht gelaufen:

Der Chefarzt/ Die Chefärztin hat meine Schmerzen, die Versteifung meines Gelenks und Komplikationen durch Bruch von Metallschrauben in meinem Bein aus Kostengründen in Kauf genommen. Sein/ Ihr Verhalten ist ethisch und menschlich nicht nachvollziehbar.

Verbesserungsvorschläge:

Der Chefarzt/ Die Chefärztin sollte medizinisch ethische Seminare besuchen. Gesundheitsökonomie darf nicht zu Lasten der Gesundheit der Patienten gehen. Die Abrechnung meiner Besuche zur Voruntersuchung inkl. Abrechnung der Röntgenaufnahmen dürften in Frage gestellt werden. Diese Kosten hätten vermieden werden können, wenn der Chefarzt/ die Chefärztin keine Operation zulassen wollte.

Weitere Infos:

In den letzten 3 Jahren haben (Fehlbehandlung bei der grauen Star-OP oder Fersenbeinbruch,, etc.) meine Frau und ich viele Arztbesuche und damit verbundenen Zusatzkosten für die Krankenkasse erlebt, die auf Fehlbehandlung zurückzuführen waren. Wir haben versucht diese bei der Krankenkasse zu adressieren, fanden jedoch kein Gehör.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus, Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: männlich

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