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2024-1462

Nichterfüllung des Überweisungsauftrages – Lungenentzündung nicht abgeklärt

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Fallbeschreibung:

Überweisung ignoriert: Lungenentzündung nicht geröntgt

Aufgrund einer Lungenentzündung wurde meine Schwiegertochter vom Hausarzt zum Röntgen der Lunge ins Klinikum überwiesen. Die aktuellen Blutwerte wurden bereits in der Praxis festgestellt und der Patientin mitgegeben.

In der Klinik wurde Blut genommen, da diese aus dem hausinternen Labor, digital, gebraucht wurden – was wir nicht verstehen konnten – es lagen aktuelle Werte vor…. Nach etwa vier Stunden Wartezeit in einem Isolationsraum, ohne die Möglichkeit ein Getränk zu bekommen, wurde sie ohne Röntgen, mit beiliegenden Arztbrief entlassen.

Eine Untersuchung, wie beschrieben, fand nicht statt. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass, aufgrund des jungen Alters und der Gesamtsituation keine Röntgenaufnahme nötig wäre. Die Angaben zu ihrer körperlichen Konstitution wurden weder durch Befragung noch durch Überprüfung festgestellt und entsprechen nicht der Tatsache.

Nach der Entlassung musste sie auf ihren Mann warten. Diese Wartezeit durfte sie nicht im Vorraum der Klinik verbringen, sondern wurde ins Freie geschickt.

Gut gelaufen:

Schlecht gelaufen:

Nichterfüllung des Überweisungsauftrages Extrem lange Wartezeit Verweis aus dem Krankenhaus bei kalter Witterung, trotz Lungenentzündung + Nierenbeckenentzündung + Fieber

Verbesserungsvorschläge:

ALLES

Weitere Infos:

Untragbare Situation

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Mensch schwer krank ist und auf eine dringend empfohlene Untersuchung wartet, ist das für die betroffene Person und ihre Angehörigen eine belastende und beängstigende Erfahrung. Besonders schwer wiegt es, wenn am Ende des Wartens eine Untersuchung ausbleibt, die der zuweisende Arzt oder die zuweisende Ärztin als notwendig eingeschätzt hatte.

In diesem Fall wurde eine junge Frau mit Verdacht auf Lungenentzündung vom Hausarzt zur Röntgenuntersuchung in ein Krankenhaus überwiesen. Aktuelle Blutwerte lagen bereits vor. In der Klinik wurde dennoch erneut Blut abgenommen, die Wartezeit betrug mehrere Stunden, und am Ende wurde die Patientin ohne die angekündigte Bildgebung – also ohne Röntgenaufnahme – entlassen. Angaben zu ihrer körperlichen Situation wurden nach Angaben der Angehörigen weder erfragt noch überprüft.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine Überweisung für eine bestimmte Untersuchung mitbringt, kann aktiv nachfragen, wenn der Behandlungsverlauf von diesem Auftrag abzuweichen scheint.

  • Es ist möglich, beim Anmeldegespräch klar auf den Überweisungsauftrag hinzuweisen und zu fragen, wie dieser umgesetzt wird – zum Beispiel: „Meine Hausärztin hat mich gezielt zur Röntgenaufnahme der Lunge überwiesen. Wann wird diese durchgeführt?“
  • Wenn eine Entscheidung getroffen wird, die von der ursprünglichen Einschätzung des überweisenden Arztes oder der Ärztin abweicht, kann man um eine kurze Erklärung bitten – etwa: „Können Sie mir erklären, warum die Röntgenaufnahme jetzt nicht mehr notwendig ist?“
  • Angaben zur eigenen körperlichen Konstitution – etwa Vorerkrankungen, besondere Risikofaktoren oder aktuelle Beschwerden – können aktiv in das Gespräch eingebracht werden, wenn das medizinische Personal danach nicht fragt.
  • Wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht selbst äußern kann, ist es möglich, eine Begleitperson mitzunehmen, die im Gespräch unterstützt und wichtige Informationen weitergeben kann.

Worauf Sie achten können

  • Liegt eine schriftliche Überweisung vor, ist es möglich, diese beim Erstkontakt explizit vorzulegen und zu fragen, ob der darin genannte Untersuchungsauftrag vollständig aufgenommen wurde.
  • Bereits vorliegende Befunde – etwa Blutwerte aus einer Arztpraxis – können beim Aufnahmegespräch direkt übergeben und auf ihre Relevanz für die Behandlung hingewiesen werden.
  • Wenn die Versorgungssituation vor Ort als problematisch erlebt wird – etwa fehlende Getränke bei langer Wartezeit mit Fieber oder fehlende Aufenthaltsmöglichkeit nach der Entlassung – ist es möglich, dies gegenüber dem Pflegepersonal oder dem Empfang anzusprechen.
  • Nach einer Entlassung aus einer Notaufnahme oder Ambulanz kann der Arztbrief (das schriftliche Entlassungsdokument) mitgenommen und dem Hausarzt oder der Hausärztin zeitnah vorgelegt werden – insbesondere wenn Beschwerden fortbestehen oder sich verschlechtern.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

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