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2024-1113

Krankengymnastik statt manueller Therapie

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Fallbeschreibung:

Nach einer Hüft-Operation war ich in einer ambulanten Gesundheitseinrichtung zur Physiotherapie. Ich hatte als Patientin, die privat versichert ist, 3 Rezepte abgegeben, ein Rezept war auf 10-mal manuelle Therapie (MT) ausgestellt, das 2. Rezept auf Krankengymnastik (KG) und das dritte auf KGG (Krankengymnastik an Geräten). An mir wurde nie eine MT vorgenommen, obwohl diese Maßnahme in Rechnung gestellt wurde und gegenüber der Krankengymnastik 4€ pro Sitzung teurer gewesen ist. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Gesundheitseinrichtung meinte dieser, dass diese Sache bei Privatpatienten zulässig sei. Für mich ist dies Betrug am Patienten und an der Krankenkasse sowieso!! Ist dies juristisch haltbar?

Gut gelaufen:

Das Gespräch mit dem Geschäftsführer war sachlich ohne Emotionen.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde nie darüber informiert und auch von der Physiotherapeutin nie gefragt, ob der Verzicht auf die manuelle Therapie für mich in Ordnung sei. Es kann keine LEISTUNG ABGERECHNET WERDEN, DIE NIE ERBRACHT WURDE!

Verbesserungsvorschläge:

Der Patient muss gefragt werden, ob er mit einem Verzicht auf die manuelle Therapie einverstanden ist. Informationen sind notwendig, auch darüber dass eine Leistung günstiger abgerechnet wird.

Weitere Infos:

Das ist Betrug, der Gesundheitseinrichtung müsste das Handwerk gelegt werden!

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, ambulant
Geschlecht: weiblich

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