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2024-1113

Krankengymnastik statt manueller Therapie

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Fallbeschreibung:

Falsche Abrechnung in der Physiotherapie – CIRS-Fall

Nach einer Hüft-Operation war ich in einer ambulanten Gesundheitseinrichtung zur Physiotherapie. Ich hatte als Patientin, die privat versichert ist, 3 Rezepte abgegeben, ein Rezept war auf 10-mal manuelle Therapie (MT) ausgestellt, das 2. Rezept auf Krankengymnastik (KG) und das dritte auf KGG (Krankengymnastik an Geräten). An mir wurde nie eine MT vorgenommen, obwohl diese Maßnahme in Rechnung gestellt wurde und gegenüber der Krankengymnastik 4€ pro Sitzung teurer gewesen ist. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Gesundheitseinrichtung meinte dieser, dass diese Sache bei Privatpatienten zulässig sei.
Für mich ist dies Betrug am Patienten und an der Krankenkasse sowieso!!
Ist dies juristisch haltbar?

Gut gelaufen:

Das Gespräch mit dem Geschäftsführer war sachlich ohne Emotionen.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde nie darüber informiert und auch von der Physiotherapeutin nie gefragt, ob der Verzicht auf die manuelle Therapie für mich in Ordnung sei. Es kann keine LEISTUNG ABGERECHNET WERDEN, DIE NIE ERBRACHT WURDE!

Verbesserungsvorschläge:

Der Patient muss gefragt werden, ob er mit einem Verzicht auf die manuelle Therapie einverstanden ist. Informationen sind notwendig, auch darüber dass eine Leistung günstiger abgerechnet wird.

Weitere Infos:

Das ist Betrug, der Gesundheitseinrichtung müsste das Handwerk gelegt werden!

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation wie ein Hüfteingriff ist belastend – und die anschließende Physiotherapie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erholung. Umso verunsichernder kann es sein, wenn man im Nachhinein feststellt, dass verordnete Leistungen möglicherweise nicht wie vorgesehen erbracht wurden.

In diesem Fall wurden einer Patientin drei verschiedene physiotherapeutische Leistungen verordnet – darunter manuelle Therapie (MT), also gezielte Handgriffe zur Behandlung von Gelenken und Muskeln. Die Abrechnung gegenüber der Krankenversicherung enthielt diese Leistung, obwohl sie nach Einschätzung der Patientin nicht durchgeführt wurde. Eine solche Diskrepanz zwischen erbrachter und abgerechneter Leistung ist in jedem Fall klärungswürdig – unabhängig davon, ob es sich um Privat- oder gesetzliche Versicherung handelt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer seine Behandlung im Blick behalten möchte, kann auf einige hilfreiche Möglichkeiten zurückgreifen.

  • Rezepte vor Behandlungsbeginn gemeinsam durchsprechen: Es ist möglich, die Therapeutin oder den Therapeuten zu Beginn zu fragen, welche der verordneten Leistungen konkret geplant sind – und in welcher Reihenfolge. Eine mögliche Formulierung wäre: „Ich habe drei verschiedene Verordnungen dabei – können Sie mir kurz erklären, was davon wann zum Einsatz kommt?“
  • Behandlungsplan schriftlich festhalten lassen: Viele Einrichtungen bieten einen kurzen Behandlungsplan an. Es ist möglich, darum zu bitten, sodass verordnete und geplante Leistungen für alle Seiten transparent sind.
  • Abrechnungen prüfen: Privat Versicherte erhalten in der Regel eine Rechnung, bevor diese an die Versicherung weitergeleitet wird. Ein Vergleich zwischen verordneten Leistungen und abgerechneten Positionen ist jederzeit möglich – und kann Unklarheiten frühzeitig sichtbar machen.
  • Abweichungen gezielt ansprechen: Wenn eine verordnete Leistung nicht stattgefunden hat, kann das direkt mit der Therapeutin, dem Therapeuten oder der Einrichtungsleitung besprochen werden. Eine sachliche Nachfrage wie „Ich sehe auf der Rechnung manuelle Therapie – können Sie mir erklären, wann diese durchgeführt wurde?“ eröffnet oft ein klärendes Gespräch.

Worauf Sie achten können

  • Verordnungen (Rezepte) enthalten genaue Angaben zur Art, Anzahl und Häufigkeit der Leistung – es ist möglich, sich bei Übergabe kurz zu vergewissern, dass alle drei Angaben auf dem Rezept lesbar und vollständig sind.
  • Bei Privatversicherung empfiehlt es sich, Rechnungen vor Einreichung sorgfältig zu lesen und bei unklaren Positionen zunächst Rückfrage bei der Einrichtung zu stellen.
  • Wenn eine Leistung aus therapeutischen Gründen durch eine andere ersetzt wird, ist es möglich, sich das kurz erläutern zu lassen und bei Einverständnis auch schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Bei anhaltenden Unstimmigkeiten steht die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos zur Verfügung – sie berät zu Rechten gegenüber Leistungserbringern und Versicherungen und ist unter 0800 011 77 22 erreichbar.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können verunsichern – rechtliche und praktische Fragen rund um Abrechnung und Patientenrechte beantwortet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und unabhängig. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihren Fall anonym melden und damit dazu beitragen, dass ähnliche Situationen erkannt und verbessert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, ambulant
Geschlecht: weiblich

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