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2025-121

Vernachlässigung und fehlende Versorgung in Klinik

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Fallbeschreibung:

Blutzucker-Notfall: Typ-1-Diabetikerin in Klinik nicht versorgt

Meine Bekannte ist im Krankenhaus und wird falsch behandelt und ruft um Hilfe. Hier ihre Nachricht:

Sehr geehrter Herr Dr. xxx,
ich wende mich heute in großer Verzweiflung an Sie. Ich bin derzeit Klinik xxx untergebracht – jedoch nicht versorgt, sondern vernachlässigt. Seit Sonntag liegt mein Blutzuckerwert konstant über 250 mg/dl,sogar bei über 300 mg/dl. Trotzdem wird dies von den behandelnden Ärzt*innen als „normal“ abgetan. Ich bin Typ-1-Diabetikerin und weiß, dass diese Werte keinesfalls akzeptabel oder stabil sind.
Statt mir zu helfen, werde ich ignoriert, falsch ernährt (obwohl ich Vegetarierin bin), und erhalte eine Medikation, die meinen Zustand nicht verbessert, sondern verschlechtert.
Ich bitte Sie inständig um Hilfe, eine fachärztliche Überprüfung meines Zustandes – und vor allem um Menschlichkeit. Ich habe Angst, ich bin erschöpft und fühle mich allein gelassen in einer Situation, die medizinisch wie menschlich nicht tragbar ist.

Ihr wurde wohl auch das Insulin weggenommen. Niemand hört ihr zu und sie ist verzweifelt und weiss nicht mehr, an wen sie sich wenden soll.

Ich kann nicht helfen, da ich nicht mit ihr verwandt bin und weit weg wohne.

Mit freundlichen Grüßen

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn jemand im Krankenhaus das Gefühl hat, dass seine Beschwerden nicht ernst genommen werden, kann das sehr belastend sein – sowohl für die betroffene Person selbst als auch für nahestehende Menschen, die helfen möchten, aber nicht vor Ort sind. Besonders bei einer vorbestehenden Erkrankung wie Typ-1-Diabetes – einer Form von Zuckerkrankheit, bei der der Körper kein eigenes Insulin mehr produziert und dauerhaft auf eine genaue Dosierung angewiesen ist – können anhaltend erhöhte Blutzuckerwerte eine ernsthafte medizinische Situation darstellen.

In einer solchen Lage ist es für die betroffene Person oft schwer, sich Gehör zu verschaffen – und für Begleitpersonen oder Bekannte, von außen wirkungsvoll zu unterstützen. Das ist wichtig anzuerkennen: Die Möglichkeiten zum Eingreifen sind in dieser Situation real begrenzt, insbesondere wenn man nicht vor Ort ist und keine rechtliche Vertretung hat.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Den Patientenservice der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) kontaktieren: Die UPD bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Patient:innen und deren Angehörige. Die UPD ist telefonisch unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr) erreichbar und kann konkrete nächste Schritte aufzeigen.
  • Die betroffene Person ermutigen, den Patientenfürsprecher der Klinik anzusprechen: Jedes Krankenhaus in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher zu benennen. Diese Person nimmt Beschwerden entgegen, bleibt unabhängig vom Klinikpersonal und kann die Betroffene unterstützen. Der Name und die Erreichbarkeit sind in der Regel am Eingang, auf Stationen oder über die Klinikwebsite zu finden.
  • Zur Kontaktaufnahme mit der Krankenhausleitung ermutigen: Es ist möglich, sich schriftlich oder mündlich direkt an die Krankenhausleitung oder den ärztlichen Direktor zu wenden. Eine kurze, sachlich formulierte Schilderung der Situation kann dabei helfen – zum Beispiel: „Ich bin Typ-1-Diabetikerin, mein Blutzucker liegt seit mehreren Tagen über 250 mg/dl und ich bitte dringend um eine fachärztliche Mitbeurteilung.“
  • Bei akuter Verschlechterung des Zustands den Notruf in Betracht ziehen: Wenn eine Person im Krankenhaus in eine akut lebensbedrohliche Lage gerät und keine Hilfe erhält, ist es möglich, unter 112 den Notruf zu rufen – auch aus einer Klinik heraus.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall als Ansprechpartner:in gegenüber dem Krankenhaus auftreten kann – dafür ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung hilfreich, die vorab beim behandelnden Arzt oder der Ärztin hinterlegt werden kann.
  • Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen: Diese Dokumente ermöglichen es einer selbst gewählten Person, medizinische Entscheidungen mitzugestalten, wenn man selbst nicht gehört wird oder nicht in der Lage ist, sich zu äußern.
  • Wichtige medizinische Informationen – wie Diagnosen, Medikamente, Allergien und Ernährungsbedürfnisse – schriftlich festhalten und bei einem Krankenhausaufenthalt bereit haben. Das erleichtert die Kommunikation und kann Missverständnisse in der Versorgung verringern.
  • Die Möglichkeit kennen, jederzeit eine ärztliche Zweitmeinung anzufordern oder um eine konsiliarische Mitbeurteilung – das heißt die Einschätzung einer Fachärztin oder eines Facharztes einer anderen Abteilung – zu bitten. Dieses Recht steht Patient:innen grundsätzlich zu.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22 berät kostenlos und vertraulich – auch Angehörige und Bekannte, die für eine betroffene Person Unterstützung suchen. Weitere Informationen und Berichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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