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2024-181

Sehstörungen nicht ernst genommen – Folge Sehkraft kehrte nicht vollständig zurück

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Fallbeschreibung:

Sehstörungen bei MS: Verzögerte Diagnose mit Folgeschäden

Ich bemerkte plötzliche Sehstörungen. Irgendwas stimmte nicht. Ich fühlte mich total geblendet, konnte nicht mehr lesen, war nicht mehr verkehsfähig. Ich hatte Angst, weil ich nicht wusste was passiert. Ich konnte das Gesicht meiner Frau nicht erkennen. Mein eigenes im Spiegel nicht mehr sehen. Die Farben waren blass bis grau.

Ich rief bei meinem Augenarzt/ meiner Augenärztin an. Weil ich ziemlich durch den Wind war, weil ich die Symptome überhaupt nicht einordnen konnte, vergaß ich meine Brille. Ich möchte erwähnen, dass meine Brille – 0,5 Dioptrien hat, also eine sehr leichte Sehhilfe ist.

Mein/e damalige/r Augenärztin/ Augenarzt behandelte mich sehr von Oben herab. Sie/Er unterbrach mich mehrfach bei den Schilderungen meiner Symptome, wies mich harsch an, dass ich die Buchstaben und Zahlen vorlesen soll. Sie/ Er verwies darauf, dass ich beim nächsten Mal meine Brille mitbringen soll. Sie/ Er leuchtete noch meine Augen ab. Das war es dann.

Die Symptome verschwanden nicht. Drei Tage später rief ich bei einer Praxis an, die mit einer Augenklinik kooperiert. Dort bekam ich sofort einen Termin für den nächsten Tag. Dort wurde ich gründlich untersucht. Nachdem der Arzt/ die Ärztin am Auge selbst nichts feststellen konnte, überwies sie/er mich als Notfall in die Neurologie. Dort wurde nach verschiedenen Untersuchungen MS festgestellt und dann 5 Tage lang hochdosiert mit Kortison behandelt.

Meine Sehkraft kehrte nicht vollständig zurück. Dank der Arroganz habe ich einen bleibenden Schaden davon getragen, der wahrscheinlich nicht oder so ausgeprägt wäre, hätte sie/er mich ernst genommen. Ich bin der Meinung, dass ein Augenarzt/ eine Augenärztin wissen muss, dass wenn der Patient nichts sieht und es keinen Befund gibt, dass der Patient dann in die Neurologie gehört.

Gut gelaufen:

Die/ Der zweite Augenarzt/ Augenärztin war kompetent und hat schnell und richtig gehandelt.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde nicht ernst genommen. Der Erstbehandler/ Die Erstbehandlerin hat mir nicht zugehört und mich abgeurteilt, weil ich meine Brille vergessen hatte.

Verbesserungsvorschläge:

Ich wünschte ich könnte den Erstbehandler/ die Erstbehandlerin in Regress nehmen. Aber ich traue mich nicht etwas zu unternehmen aus Angst, dass man mir nicht glaubt.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Plötzliche Sehstörungen können sehr beängstigend sein – besonders dann, wenn man nicht weiß, was hinter ihnen steckt. In diesem Fall führte eine neurologische Erkrankung zu Sehproblemen, die zunächst nicht als solche erkannt und entsprechend behandelt wurden.

Plötzlich auftretende Sehstörungen ohne einen klar erkennbaren Befund am Auge selbst können auf eine Erkrankung des Nervensystems hinweisen. In solchen Situationen ist eine weiterführende Untersuchung – etwa in der Neurologie (Fachbereich für Erkrankungen des Nervensystems) – ein wichtiger Schritt. Dass diese Zusammenhänge für Betroffene in einem Moment der Verunsicherung schwer einzuschätzen sind, ist völlig verständlich.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn plötzliche Sehstörungen auftreten, gibt es einige Möglichkeiten, die eigene Versorgung zu unterstützen:

  • Bei starken oder ungewöhnlichen Symptomen ist es möglich, gezielt nach einem Notfalltermin oder einer Praxis mit Klinikanbindung zu fragen – etwa mit den Worten: „Ich habe plötzliche Sehstörungen, die ich mir nicht erklären kann. Können Sie mich noch heute sehen?“
  • Es kann helfen, die eigenen Symptome so konkret wie möglich zu beschreiben – zum Beispiel: seit wann, ob es sich verändert, ob ein oder beide Augen betroffen sind, ob weitere Beschwerden wie Schwindel oder Taubheitsgefühle bestehen. Wer möchte, kann sich vorab kurze Notizen machen.
  • Wenn das Gefühl bleibt, dass eine Untersuchung nicht ausreichend war, ist es möglich, zeitnah eine zweite ärztliche Meinung einzuholen – in einer anderen Praxis, einer Augenklinik oder einer Notaufnahme.
  • Bei Sehstörungen, die sich innerhalb von Stunden nicht bessern, ist auch der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder – bei starker Verschlechterung – der Notruf 112 eine Option.

Worauf Sie achten können

  • Plötzliche Sehstörungen, die neu auftreten und nicht durch eine bekannte Ursache erklärbar sind, können ein Hinweis auf eine ernsthafte Erkrankung sein – auch wenn das Auge selbst äußerlich unauffällig wirkt.
  • Wenn ein Arzt oder eine Ärztin am Auge keinen Befund findet, ist eine Überweisung in die Neurologie eine mögliche und sinnvolle nächste Maßnahme – danach zu fragen ist berechtigt.
  • Begleitende Symptome wie Kribbeln, Taubheit, Gleichgewichtsprobleme oder ungewöhnliche Erschöpfung können wichtige Hinweise sein und sind es wert, aktiv erwähnt zu werden.
  • Wer das Gefühl hat, in einer Behandlungssituation nicht gehört worden zu sein, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und anonym unter 0800 011 77 22.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: keine Angabe

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