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2026-093

Strukturelle Versorgungslücke in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung

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Fallbeschreibung:

Versorgungslücke Kinder- und Jugendpsychiatrie: Kein Therapieplatz

Ich wende mich an Sie als Mutter eines Jugendlichen mit Depressionen, weil wir seit Monaten eine strukturelle Versorgungslücke in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung erleben, die aus unserer Sicht kein Einzelfallproblem mehr ist.

Unser Sohn steht seit Sommer 2025 auf mehreren Wartelisten für ambulante Psychotherapie sowie für eine stationäre Behandlung. Trotz intensiver eigener Bemühungen ist es bislang nicht gelungen, eine kontinuierliche therapeutische Versorgung sicherzustellen.

In mehreren Fällen wurden wir nach Erstgesprächen von psychotherapeutischen Praxen darüber informiert, dass keine Aufnahme auf die Warteliste erfolgen könne, da zuvor eine teil- oder vollstationäre Behandlung empfohlen worden sei. Gleichzeitig bestehen für stationäre Plätze erhebliche Wartezeiten.

Damit entsteht eine paradoxe Versorgungssituation: Jugendliche mit erheblichem psychotherapeutischem Behandlungsbedarf gelten im ambulanten System als „zu schwer erkrankt“, während im stationären Bereich keine zeitnahen Kapazitäten verfügbar sind. Trotz klarer Behandlungsindikation erfolgt dadurch über längere Zeit keine kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung.

Ich habe im Rahmen meiner Suche mindestens 16 geeignete psychotherapeutische Praxen im für unser Kind selbstständig erreichbaren Umkreis kontaktiert. Die überwiegende Mehrheit konnte keine Wartelisten mehr führen oder keine Aufnahme zusagen.

Daraufhin habe ich mich an die Krankenkasse gewandt mit der Bitte um Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens für eine verfügbare Behandlung in einer Privatpraxis. (Die Privatpraxen haben freie Kapazitäten, und möglicherweise sind private Therapeut:innen eher bereit, die schwierige Arbeit zu übernehmen, Jugendlichen mit Depressionen zu helfen – mehr jedenfalls als gesetzlich zugelassene Therapeut:innen, die den Luxus haben, sich nur die „einfachen“ Fälle aussuchen zu können.) Die Rückmeldung lautete, dass hierfür nicht ausreichend Nachweise über Aufnahmen auf Wartelisten vorlägen. Diese Anforderungen stehen aus meiner Sicht im deutlichen Widerspruch zur Realität faktisch nicht mehr verfügbarer Therapieplätze. Außerdem hieß es, dass 16 Praxen kontaktiert zu haben wäre nicht ausreichend.

Ein weiterer struktureller Aspekt betrifft das Zusammenspiel von Krisen- bzw. Akutstationen und ambulanter Weiterbehandlung. Akutstationen dienen der kurzfristigen Stabilisierung in akuten psychischen Krisensituationen sowie der Sicherstellung akuter Selbstgefährdung. Sie bieten jedoch keine längerfristige psychotherapeutische Behandlung, sondern sind auf kurzfristige medizinische und sichernde Intervention ausgelegt.

In der Praxis kann die Inanspruchnahme einer Akutstation im weiteren Verlauf dazu führen, dass ambulante Weiterbehandlung erschwert oder abgelehnt wird, da Fälle anschließend als zu komplex für die ambulante Versorgung eingeschätzt werden. Zusätzlich kann es in Einzelfällen auch zur Beendigung bereits bestehender ambulanter Behandlungen kommen, wenn eine Akutbehandlung erfolgt ist. Dadurch entstehen erhebliche Unterbrechungen in der Versorgung, gerade in ohnehin instabilen Krisensituationen.

So entsteht eine systemische Versorgungslücke zwischen Akutversorgung und ambulanter Therapie. Gleichzeitig hängt der Zugang zur Behandlung faktisch stark davon ab, ob eine akute Selbstgefährdung vorliegt, während der tatsächliche psychotherapeutische Behandlungsbedarf davon unabhängig bestehen kann.

Zur Verdeutlichung der strukturellen Problematik erscheint mir ein Vergleich hilfreich: In der somatischen Medizin wäre es kaum vorstellbar, dass ein*e Pat. mit einer schweren Erkrankung zwar akut stationär stabilisiert wird, anschließend jedoch keine weiterführende Behandlung erhält, weil ambulante Fachärzte eine Weiterbehandlung mit Verweis auf die zuvor erfolgte stationäre Versorgung ablehnen würden. Eine solche Unterbrechung der Behandlungskette würde als klarer Versorgungsfehler gelten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum im psychotherapeutischen Versorgungssystem keine vergleichbare kontinuierliche Behandlungskette gewährleistet ist und warum Träger mit Kassensitz Patientinnen und Patienten mit nachgewiesenem Behandlungsbedarf faktisch ablehnen können, ohne dass eine real verfügbare alternative Versorgung besteht.

Für betroffene Familien ist diese Situation nicht nur organisatorisch schwierig, sondern emotional hochgradig belastend. Trotz aktiver und frühzeitiger Hilfesuche entsteht häufig der Eindruck, dass sich im System keine durchgehend zuständige Struktur für schwer erkrankte Jugendliche findet.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Familien, die für ein erkranktes Kind einen Therapieplatz suchen, zeigen oft enormes Engagement – und stoßen dennoch immer wieder auf Absagen. Diese Erfahrung ist nicht nur erschöpfend, sondern auch tief verunsichernd, wenn man weiß, dass das eigene Kind Unterstützung braucht.

In der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung kann es vorkommen, dass Jugendliche mit erheblichem Behandlungsbedarf weder im ambulanten noch im stationären System zeitnah versorgt werden – weil ambulante Praxen sie als zu schwer erkrankt für ihr Angebot einschätzen, während stationäre Einrichtungen keine freien Kapazitäten haben. Diese Situation ist kein Einzelfall und liegt nicht in der Verantwortung der betroffenen Familien. Sie ist Ausdruck struktureller Engpässe im Versorgungssystem.

Was Angehörige oder Begleitpersonen in einer solchen Situation tun können

Es gibt einige Wege, die Angehörige in dieser schwierigen Lage erkunden können – ohne Garantie auf schnellen Erfolg, aber mit dem Ziel, alle vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

  • Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragen: Wenn keine zeitnah verfügbaren Kassensitzpraxen gefunden werden können, ist es möglich, bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Privatpraxis zu stellen. Dabei empfiehlt sich eine lückenlose schriftliche Dokumentation aller kontaktierten Praxen – idealerweise mit Datum, Name der Praxis und dem Ergebnis des Kontakts. Hilfreich kann eine Formulierung sein wie: „Wir haben X Praxen kontaktiert und in keinem Fall eine Aufnahme auf die Warteliste erreicht. Wir bitten um Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 SGB V.“ Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kann dabei unterstützen, diesen Antrag korrekt zu formulieren.
  • Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen: Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) betreibt eine Terminservicestelle, die unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 erreichbar ist. Diese Stelle ist gesetzlich verpflichtet, bei der Vermittlung von Therapieplätzen zu helfen – auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine Anfrage dort kann als zusätzlicher Nachweis gegenüber der Krankenkasse dienen.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen einbeziehen: Institutsambulanzen (kurz: PIA) sind psychiatrische Ambulanzen, die direkt an Kliniken angegliedert sind. Sie sind oft auf komplexere Fälle spezialisiert und können eine Brückenversorgung anbieten, während auf einen festen Therapieplatz gewartet wird. Eine Zuweisung ist über den Kinder- und Jugendarzt oder den Kinderpsychiater möglich.
  • Schriftlich um eine Übergangsversorgung bitten: Es ist möglich, behandelnde Ärzt:innen oder Psychiater:innen direkt um eine kurzfristige Überbrückungsversorgung zu bitten – auch wenn keine kontinuierliche Therapie möglich ist. Eine regelmäßige ärztliche Begleitung, auch in Form von Gesprächsterminen, kann in dieser Zeit stabilisierend wirken.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Alle Kontaktversuche mit Praxen schriftlich festhalten: Datum, Name, Ergebnis – diese Dokumentation ist für Anträge bei der Krankenkasse wichtig.
  • Die Terminservicestelle 116 117 früh einschalten und die Kontaktaufnahme ebenfalls dokumentieren.
  • Beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über den Behandlungsbedarf anfordern – sie kann Anträge und Gespräche mit Kostenträgern erleichtern.
  • Die Beratungsangebote der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) in Anspruch nehmen – sie beraten kostenlos zu Rechten gegenüber Krankenkassen und können bei Widersprüchen begleiten.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige – auch zu Fragen rund um Kostenerstattung und den Umgang mit Krankenkassen: www.patientenberatung.de, Telefon: 0800 011 77 22.

Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder gemacht haben, können Sie diese auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden – solche Berichte helfen dabei, strukturelle Versorgungsprobleme sichtbar zu machen und langfristig Verbesserungen anzustoßen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 15-18 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Psychotherapiepraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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