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2026-010

Aufnahme in einer psychiatrischen Institutsambulanz wird wegen Überlastung abgelehnt

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Fallbeschreibung:

Meine Ehefrau wurde gebeten, sich in einer psychiatrischen Institutsambulanz (PiA) einzufinden, weil die niedergelassene Psychiaterin meint, dass nur dort ausreichend behandelt werden kann. Die zuständige PiA ist eine Stunde mit dem Auto entfernt und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unerreichbar. Diese PiA lehnt jegliche weitere Aufnahme ab, weil sie überlastet ist. Auch weil meine Frau eine niedergelassene Psychiaterin hat, bräuchte sie ja keine PiA, so die Patientenaufnahme der dortigen PiA. Die PiA, die am nächsten gelegen wäre, nimmt nur Patienten aus dem Stadtkreis auf, aber nicht uns aus dem Landkreis. Das wird pauschal abgelehnt, wegen fehlender Zuständigkeit. Eine dritte PiA lässt einen in der Warteschleife verhungern. Denn da wird man immer wieder nach hinten geschoben. Von Platz 1 auf Platz 7. Die Psychiaterin kann, trotz des gesetzlichen Auftrags der PiA, ihre Patientin nicht dorthin verweisen, und so sind Rückfälle und Krankenhausaufenthalte wahrscheinlich.

Gut gelaufen:

Nichts. Immerhin hat sie eine ambulante Psychiaterin.

Schlecht gelaufen:

Ablehnung in allen PiAs, trotz gesetzlichem Auftrag für komplexe psychiatrische Behandlungen. Krankenkassen können nichts unternehmen. 116 117 ist genauso wenig hilfreich, weil keine Vermittlung möglich ist. Auch eine zentrale Warteliste gibt es nicht. Weder bei den Krankenhäusern, noch bei der 116 117.

Verbesserungsvorschläge:

Ambulante Psychiater müssen Meldung an Krankenkasse machen, wenn Patienten trotz Indikation keinen Platz in der PiA bekommen. Nur die Krankenkassen haben das Wissen und die Macht, dort etwas zu bewegen. Überprüfung der Behandlungskapazitäten nicht anhand pauschaler Schlüssel, sondern nach aktuellem Bedarf (über Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) möglich). Zentrale Wartelisten und Platzvergabe durch 116 117. Das statische Landes- und Bundesamt soll diese Daten statistisch auswerten, um den realen Bedarf regelmäßig zu erforschen, und im G-BA jährlich berichten.

Weitere Infos:

Es wäre nett, wenn die Krankenkassen mehr Initiative zeigen könnten. So wären auch Einsparpotenzial oder eine effizientere Mittelverwendung möglich.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 19-29 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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