2024-081
Herbeiführung von Zahnverlust durch Einhaltungszwang des Behandlungsplans
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Behandlungsanlass:
Das Entfernen eines Zahns mit Beschwerden;
bei diesem Anlass wurde ein zweiter Zahn ohne akute Beschwerden bewertet, für seine Entfernung.
Dafür werde nun ein gemeinsamer Behandlungsplan von der Krankenkasse verlangt, wurde mir mitgeteilt.
Es müsse nun nach diesem Behandlungsplan vorgegangen werden, bei den weiteren Schritten der Entfernung der Zähne.
Die dabei entstandenen Zahnlücken, links und rechts oben im Mund, musste mit einer Interemsbrücke versorgt werden.
Rechts war der Zahn zwischen zwei Implantaten, links zwischen dem letzten und dritt letzten vorhandenen eigenen Zähnen.
Die Möglichkeit der Brücke wird mir nun für die rechte Lücke aufgezeigt von dem Zahnarzt für Zweitmeinung. Der zweite Zahnarzt sollte von mir aufgesucht werden, wegen der möglichen Versorgung der schwierigen Knochen Tiefe eines möglichen Implantats auf der linken Seite. Der Behandlungsplan berücksichtigt scheinbar nicht, dass die natürlichen Zähne sich ohne Abstützung verändern, die Implantate jedoch nicht.
Dies wurde mir verschwiegen bei Beginn der Behandlung.
Der linke letzte Zahn verändert schon nach kurzer Zeit ohne die Interemsbrücke seine Lage, musste ich feststellen, wenn die Interemsbrücke nicht getragen wurde.
Nun wird behauptet der linke letzte Zahn oben sei unwichtig. Das widerspricht dem Grundsatz, dass jeder Zahn zu erhalten ist.
Der Zahn könnte erhalten werden, er wird jedoch einfach nicht mehr von den Zahnärzten versorgt. Möglicher Weise billigend herbeigeführt bis er nicht mehr zu retten ist, weil er der letzte in der linken oberen Zahnreihe ist.
Dabei ist es möglich, dass der Anlass für die Desinformation in der Behandlung, durch die Vorgaben der Krankenkasse für oder gegen Versorgung bestimmter Zähne, z.B. am Ende der Zahnreihe hervorgerufen wurde.
Nach Stand der aktuell geplanten zeitlichen Anordnung der weiteren Behandlung, wäre es nicht mehr möglich die Interemsbrücke zu tragen, der Zahnverlust des zuvor abgestützten Zahns ist zu dadurch zu befürchten, in der oberen linke Zahnreihe.
Die Möglichkeit der Erhaltung des nun zusätzlich bedrohten Zahns wurde nicht bedacht, oder aufgezeigt.
Wenn die Zahnerhaltung im Vordergrund der Versorgung steht, hätte mir das entsprechend aufgezeigt werden müssen, wie das ermöglicht werden hätte können.
Das Vertrauen in den Zahnarzt, für Wahl des Kosten günstigsten Wegs mit Erhaltung der gesamten Zähne, wurde beeinflusst von den Vorgaben der Erhaltungswürdigkeit nach Meinung der Krankenkasse, anstatt des Menschen zu dem sie gehören. Das ist nicht nur enttäuschend bei der Vertrauenswürdigkeit, sondern auch bevormundend gegen den freien Willen des Rechts der eigenen Selbstbestimmung, gegen die Grundrechte der Verfassung.
Der Behandlungsweg zieht sich nun seit Sommer 2023 hin, aufgrund der Verzögerungen in der Terminanordnung durch die Zahnärzte. Die Interemsbrücke hat bereit spürbare Schäden an weiteren Zähnen verursacht. Im vorderen Bereich fiel eine Füllung heraus durch die Reibung bei der üblichen Kautätigkeit für Nahrungsaufnahme, die Metallbügel bewirken Reibung an den Haltezähnen – die inzwischen mit Temperatur Empfindlichkeit an den Zahnhälsen reagieren.
Die Tendenz bei der ärztlichen Behandlung ist die Beeinflussung meiner Person zur privaten zahnärztlichen Versorgung, aus der Krankenkassen Versorgung hinaus, da mir mitgeteilt wurde, dass Kosten für Zähne als Implantate und in ihrer späteren Versorgung, nicht mehr von der Krankenkasse getragen werden.
Das Verhalten der Ärzte der Zahnbehandlung in Verbindung mit den Krankenkassen widerspricht der lebenslangen Versorgungszusage im Krankenkassensystem, nach dem Solidaritätsprinzip unter den Generationen. Dabei wird die Grenze des Selbstbestimmungsrechts nach der Verfassung umgangen durch Desinformation, mithilfe des Missbrauchs der Fachkenntnisse der Behandlungswege in der Zahnmedizin.
Zahnbehandlungen, die mehrere Zähne und längere Zeiträume umfassen, können komplex werden – vor allem dann, wenn Behandlungspläne, Kassenleistungen und individuelle Wünsche nach Zahnerhalt schwer in Einklang zu bringen sind. Wer in einer solchen Situation das Gefühl hat, nicht ausreichend über alle Konsequenzen eines Behandlungswegs informiert worden zu sein, befindet sich in einer belastenden Lage.
In diesem Fall schildert die betroffene Person, dass durch die gemeinsame Planung zweier Zahnentfernungen und die anschließende Versorgung mit einer Interimsprothese (einem vorübergehenden Zahnersatz) weitere Zähne unter Druck geraten sind – und dass wichtige Informationen über mögliche Langzeitfolgen aus ihrer Sicht nicht ausreichend besprochen wurden. Hinzu kommt das Erleben, bei Entscheidungen über die eigene Versorgung nicht genug Raum für Selbstbestimmung gehabt zu haben.
Wer vor einer umfangreicheren Zahnbehandlung steht, kann sich auf verschiedene Weisen aktiv einbringen – sofern Kapazität und Situation das zulassen.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
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