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2024-1412

Missgeschick beim Setzen eines Bauchkatheters mit kritischen Folgen (u.a. septischer Schock)

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Fallbeschreibung:

Bauchkatheter: Komplikationen und septischer Schock

Bei der Durchbohrung der Bauchdecke zur Einführung eines Bauchkatheters kam es zu einer Varizenverletzung, sodass mittels einer TUR Blase notfallmäßig eine Blutstillung vorgenommen werden musste. Durch einen nachfolgend eintretenden septischen DD hämorraghischen Schock bei gleichzeitigen Nierenversagen musste eine Verlegung auf die Intensivstation erfolgen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

**FALLANALYSE (intern):** A) Überwiegend negativ – schwerwiegende Komplikation mit intensivpflichtiger Folgebehandlung. B) Keine realistischen Handlungsmöglichkeiten für den Patienten: Es handelt sich um einen intraoperativen Eingriff, bei dem die Person sediert bzw. in einem medizinischen Eingriff gebunden war. Kein Spielraum zum Eingreifen. → **Falltyp B** —

Was in solchen Situationen passieren kann

Medizinische Eingriffe wie das Legen eines Bauchkatheters (ein Schlauch, der durch die Bauchdecke in die Bauchhöhle eingeführt wird) sind in der Regel gut erprobt – dennoch können dabei im Einzelfall schwerwiegende Komplikationen auftreten. In diesem Fall kam es zu einer Verletzung einer Krampfader (Varize) in der Bauchdecke, die eine Notfallmaßnahme zur Blutstillung erforderlich machte. Im weiteren Verlauf entwickelten sich ein septischer Schock (eine lebensbedrohliche Reaktion des Körpers auf eine Infektion) sowie ein Nierenversagen, was eine Behandlung auf der Intensivstation nötig machte.

In einer Situation wie dieser befand sich der Patient während des Eingriffs in einer medizinischen Abhängigkeit, in der kein realistischer Spielraum bestand, selbst einzugreifen oder die Situation zu beeinflussen. Das ist wichtig anzuerkennen – Verantwortung für solche Komplikationen liegt nicht bei der betroffenen Person.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Aktiv nachfragen, wenn Unklarheiten bestehen: Wenn ein Angehöriger einen invasiven Eingriff (also einen Eingriff, bei dem Instrumente in den Körper eingeführt werden) erwartet, ist es möglich, vorab gemeinsam mit dem Behandlungsteam mögliche Komplikationen und deren Behandlungsoptionen zu besprechen. Eine Frage wie „Welche Risiken sind bei diesem Eingriff bekannt, und wie wird im Notfall reagiert?“ ist jederzeit berechtigt.
  • Als Ansprechperson verfügbar sein: Angehörige können während des Klinikaufenthalts erreichbar bleiben und dem Behandlungsteam bekannt sein – so lassen sich wichtige Informationen oder Entscheidungen, falls der Patient selbst nicht ansprechbar ist, schnell weitergeben.
  • Den Genesungsverlauf beobachten und ansprechen: Nach einem Eingriff ist es möglich, auf Veränderungen zu achten – etwa Fieber, ungewöhnliche Schmerzen oder Verwirrtheit – und das Pflegepersonal darauf aufmerksam zu machen. Eine Formulierung wie „Ich mache mir Sorgen, weil mein Angehöriger seit heute Nacht Fieber hat – kann das jemand einschätzen?“ kann hilfreich sein.
  • Die eigene Belastung ernst nehmen: Schwere Komplikationen sind auch für Angehörige ein einschneidendes Erlebnis. Es ist möglich, psychosoziale Unterstützung – etwa durch den Sozialdienst der Klinik oder externe Beratungsstellen – in Anspruch zu nehmen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Patientenverfügung ermöglichen es, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorab festzulegen, wer medizinische Entscheidungen treffen darf und welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden.
  • Eine Notfallkarte oder ein Notfallausweis mit den wichtigsten medizinischen Informationen (z. B. Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien) kann in kritischen Situationen dem Behandlungsteam schnell relevante Hinweise geben.
  • Das Gespräch vor geplanten Eingriffen lässt sich nutzen, um gezielt nach bekannten Risiken, der Häufigkeit von Komplikationen und dem Ablauf bei Notfällen zu fragen – dieses Recht auf Information ist im Aufklärungsgespräch verankert.
  • Es ist möglich, eine Vertrauensperson zu benennen und dem Behandlungsteam zu Beginn des Krankenhausaufenthalts bekannt zu machen, die im Ernstfall als erste Kontaktperson gilt.

Sie sind nicht allein

Wer nach einem schwerwiegenden Behandlungsereignis Fragen hat oder Unterstützung sucht, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden, die kostenlos und vertraulich berät. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

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