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2024-124

Behandlung fast verweigert

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Fallbeschreibung:

Schmerzen nicht ernst genommen – Falsche Verordnung in Arztpraxis

Ich kam mit starken Armschmerzen in die Praxis und wurde zu einem Vertretungsarzt geschickt. Er/Sie hat mich nur oberflächlich untersucht und abgetastet und meinte daraufhin „Sie haben keine Schmerzen“. Ich habe chronische Schulterschmerzen und bin schon länger in Behandlung. Er/ Sie hat aber weder meinen Erläuterungen zugehört, noch sorgfältig meine Akte gelesen. Er/ Sie wollte mich eigentlich nur abwimmeln ohne Behandlung oder Diagnose. Nachdem ich insistiert hatte, hat er/ sie mir Physiotherapie verschrieben (meine üblich Behandlung). Es stellte sich heraus, dass er/ sie aber Krankengymnastik aufgeschrieben hatte, was meinen Therapeuten bei der Behandlung stark einschränkte. Auf Nachfrage hieß es, das sei „aus Budgetgründen“ das einzig mögliche.

Gut gelaufen:

Nichts.

Schlecht gelaufen:

Herablassende Behandlung und gaslighting durch den Arzt/ die Ärztin

Verbesserungsvorschläge:

Kontrolle der Qualität in Arztpraxen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn die eigenen Beschwerden nicht ernst genommen werden, ist das eine belastende Erfahrung – besonders dann, wenn man bereits länger in Behandlung ist und die eigene Krankengeschichte gut kennt. In Vertretungssituationen, in denen eine unbekannte Ärztin oder ein unbekannter Arzt die Behandlung übernimmt, kann es vorkommen, dass wichtige Informationen aus der Patientenakte nicht vollständig berücksichtigt werden. Auch Unklarheiten bei der Verordnung – etwa der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik, zwei formal verschiedenen Heilmittelkategorien – können die weitere Behandlung beeinflussen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer in einer vergleichbaren Situation eigene Handlungsmöglichkeiten nutzen möchte, findet hier einige Hinweise.

  • Es ist möglich, beim Gespräch aktiv auf die eigene Vorgeschichte hinzuweisen und konkret zu benennen, welche Behandlung bisher verordnet wurde – zum Beispiel: „Ich bin bereits seit längerer Zeit in Behandlung. Meine bisherige Ärztin hat mir regelmäßig Physiotherapie verordnet. Können Sie das bitte in meiner Akte nachvollziehen?“
  • Wer eine Verordnung (also einen schriftlichen Behandlungsauftrag an Therapeutinnen oder Therapeuten) erhält, kann diese noch in der Praxis kurz auf den genauen Wortlaut prüfen – und bei Unklarheiten direkt nachfragen, ob die Angabe der gewünschten Behandlungsform entspricht.
  • Es kann hilfreich sein, zu einem Termin mit einer Vertretung eine kurze schriftliche Zusammenfassung der eigenen Krankengeschichte und der bisherigen Behandlung mitzubringen – gerade bei chronischen Erkrankungen.
  • Wenn eine Verordnung einschränkend oder unvollständig erscheint, ist es möglich, die Praxis im Nachgang zu kontaktieren und eine Korrektur zu bitten – oder die behandelnde Stammärztin beziehungsweise den Stammarzt um eine ergänzende Verordnung zu ersuchen.

Worauf Sie achten können

  • Stimmt die Bezeichnung auf der Verordnung mit der üblichen Behandlung überein? Physiotherapie und Krankengymnastik sind formal unterschiedliche Heilmittel und können unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten eröffnen.
  • Wurde die eigene Krankengeschichte im Gespräch erkennbar berücksichtigt – zum Beispiel durch Bezugnahme auf frühere Befunde oder Verordnungen?
  • Besteht die Möglichkeit, bei anhaltenden Zweifeln an einer Verordnung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen?
  • Gibt es in der Praxis eine Ansprechperson – etwa in der Verwaltung oder beim Praxisteam –, an die man sich bei Fragen zur Verordnung wenden kann, bevor man die Praxis verlässt?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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