Fallbeschreibung:
Ich habe ein Backenzahnimplantat unten rechts erhalten. Es wurde eine Krone auf das Implantat aufgesetzt. Das Implantat lockerte sich 4 Jahre später und wurde am selben Tag zusammen mit der Krone entfernt. Die Firma xx, der deutsche Hersteller dieses Implantats, bietet dieses Implantat auf dem deutschen Markt nicht an.
Ich habe nach Implantatentfernung eine Zweitmeinung zum Sachverhalt eines anderen Zahnarztes eingeholt. Der Durchmesser des Implantats war zu schmal gewählt. Das Implantat nicht tief genug in den Unterkiefer eingebracht. Die Krone war dementsprechend so hoch aufgesetzt, daß der Hohlraum zwischen Krone und Unterkiefer allabendlich mit Zahnseide zu reinigen war. Der Zahnarzt hatte vor der Implantat OP nicht über Risiken, Garantien und Gewährleistungspflichten informiert. Ein Aufklärungsgespräch fand nicht statt. Ebenso wurde kein Aufklärungsprotokoll erstellt. Vor diesem Hintergrund fordere ich c.a. 2200€ Schadenersatz für die privat bezahlten OP Kosten die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen wurden. Der Zahnarzt verweigert eine Rückerstattung.
Gut gelaufen:
Die Verheilung des Unterkiefers nach Implantat Entfernung lief problemlos. Ich bekam nach Hinweis meinerseits auf große Probleme mit der Verdauung ob des prophylaktisch einzunehmenden Antibiotikums ein anderes welches ich weitaus besser vertragen habe.
Schlecht gelaufen:
Der Arzt hat mich vollkommen unzureichend vor dem Eingriff aufgeklärt und informiert: nach Entfernung des Implantats habe ich -übrigens erst nach Aufforderung meinerseits- den Implantatpass erhalten. Gleiches gilt für Gewährleistungs- und Garantie- pflichten: Einige Hersteller bieten 10 Jahre Garantie. Die meisten anderen Hersteller 5 – 6 Jahre. Ich bekam vor der OP keinerlei Informationen mitgeteilt welche Gewährleistung bzw. Garantie Dauer in meinem Fall geltend gemacht werden könnte. Ebenso fehlte jeder Hinweis auf das Risiko eines Implantatverlustes so wie er in meinem Fall dann eintrat.
Verbesserungsvorschläge:
Ich fordere mein Geld zurück.
Weitere Infos:
Nach medizin rechtlicher Situation haben Gerichte mit sehr ähnlicher Sachlage wie folgt entschieden: einer Klägerin wurden zugesprochen die Behandlungkosten vollumfänglich zurückzuerstatten, da der ausführende Zahnarzt vor dem Eingriff die Patientin nicht aufgeklärt hatte. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen. Ich für meinen Teil fordere überhaupt kein Schmerzensgeld. Aber ich will die Behandlungskosten für den Implantat- und Kronen- Verlust zurück haben, da ich bei ordentlicher Aufklärung von diesem Eingriff definitiv abstand genommen hätte.
Infos zum Fall:
Perspektive:
Patientin oder Patient
Alter:
50-69 Jahre
Art der EInrichtung:
Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht:
männlich