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2025-079

Pilz nach der jährlichen Kontrolle beim Gynäkologen

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Fallbeschreibung:

Pilzinfektion nach gynäkologischer Untersuchung – CIRS-Fall

Hatte jetzt das zweite Jahr in Folge, nach der jährlichen Kontrolle beim Gynäkologen eine schlimme Pilzinfektion.
Beim ersten Mal dachte ich noch ein Zufall, jetzt nicht mehr! Seine Instrumente zur Untersuchung können nicht ordentlich gereinigt sein.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Dort werde ich nicht mehr hingehen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein solches Erlebnis ist belastend – körperlich und emotional. Wenn nach einer ärztlichen Untersuchung wiederholt Beschwerden auftreten, ist das Vertrauen in die Praxis verständlicherweise erschüttert.

Infektionen nach gynäkologischen Untersuchungen können verschiedene Ursachen haben. Eine mögliche Ursache ist eine unzureichende Aufbereitung von Untersuchungsinstrumenten. Gleichzeitig gibt es weitere Faktoren, die das Auftreten einer Pilzinfektion begünstigen können – etwa eine vorübergehend veränderte Scheidenflora (das natürliche Gleichgewicht der Bakterien und Pilze in der Scheide). Ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der Untersuchung besteht, lässt sich ohne fachliche Abklärung nicht abschließend beurteilen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen Zusammenhang zwischen einer Untersuchung und danach auftretenden Beschwerden vermutet, hat verschiedene Möglichkeiten.

  • Es ist möglich, die Beschwerden direkt gegenüber der Praxis anzusprechen und nach der Aufbereitung der verwendeten Instrumente zu fragen – zum Beispiel: „Ich habe nach den letzten zwei Untersuchungen eine Pilzinfektion entwickelt. Können Sie mir erklären, wie Ihre Instrumente gereinigt und desinfiziert werden?“
  • Eine Meldung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Ärztekammer ist möglich. Diese Stellen sind für die Überwachung von Hygienestandards in Arztpraxen zuständig und können Hinweisen nachgehen.
  • Es kann hilfreich sein, die aufgetretenen Beschwerden zeitlich zu dokumentieren – also festzuhalten, wann die Untersuchung stattfand und ab wann die Symptome auftraten. Das erleichtert eine spätere Einschätzung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt.
  • Eine zweite gynäkologische Praxis aufzusuchen ist jederzeit möglich – sowohl zur Behandlung der aktuellen Beschwerden als auch für künftige Vorsorgeuntersuchungen.

Worauf Sie achten können

  • Instrumente für gynäkologische Untersuchungen müssen nach festgelegten Hygienestandards aufbereitet werden – in der Praxis sind dafür sichtbare Hinweise möglich, etwa verpackte Einmalinstrumente oder Sterilisationssiegel.
  • Wiederholte Beschwerden nach Untersuchungen in derselben Praxis können ein Anlass sein, die Situation ärztlich abklären zu lassen.
  • Erfahrungen wie diese lassen sich anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden – das kann dazu beitragen, Muster zu erkennen und die Versorgung für alle zu verbessern.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung an – auch bei Fragen rund um Hygiene und Patientenrechte.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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