2024-1247
Fehlerhafte Behandlung meiner Lebensgefährtin mit Todesfolge
Dieser Fall hilft die Patientensicherheit für alle zu verbessern. Sie möchten ebenfalls einen Fall melden? Zum Meldeformular
Bericht zur fehlerhaften Behandlung meiner Lebensgefährtin in der Neurologie.
Meine Lebensgefährtin wurde durch den Bereitschaftsarzt wegen akuter Herzinsuffizienz mit den Befunden
– Herz absolut arrhytmisch bei VHF
– massive US-Ödeme
– V.a. Apoplex
– V.a. ACS
ins Kh eingewiesen.
Nach kurzzeitiger Behandlung einer erst im Krankenhaus festgestellten Lungenentzündung wurde sie gegen ihren, durch mich vorgetragenen Willen in die Neurologie verlegt, da sie, wie auch bei ihren drei vorherigen Aufenthalten in der Kardiologie, leicht verwirrt erschien. Der als Vertreter des Chefarztes fungierende Oberarzt hat es kategorisch abgelehnt, die Patientin wunschgemäß in die Kardiologie zu verlegen mit der Aussage, die Behandlung der Herzinsuffizienz und die Ödemausschwemmung könnten in der Neurologie genauso gut wie in der Kardiologie erfolgen, was tatsächlich in keiner Weise der Fall war.
In der Neurologie konzentrierte sich die Behandlung nicht, wie bei den drei vorherigen Krankenhausaufenthalten, die längstens nach zwei Wochen beendet werden konnten, auf die Herzinsuffizienz und Ödemausschwemmung, sondern auf die leichte Verwirrung.
Im Zeitraum von ca. drei Wochen wurden sechs EEGs aufgenommen und, obwohl lediglich in einem EEG epilepsietypische Potentiale sicher erkennbar waren, wurde bei der Patientin, die nie etwas mit Epilepsie zu tun hatte, ohne vorherige Anamnese und Aufklärung und entgegen der Leitlinie DGN „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“ und den Informationsblättern 052, 055,, 121 der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie eine medikamentöse Epilepsietherapie mit zwei Antiepileptika in praktisch Höchstdosierung eingeleitet.
Entsprechend der Leitlinie und den Informationsblättern soll bei Auftreten epilepsietypischer Potentiale im EEG, keine medikamentöse Behandlung erfolgen, diese sollte frühestens nach dem ersten Anfall einsetzen.
Bei älteren Menschen sollte nur ein Präparat und das auch nur in niedrigst möglicher Dosierung verabreicht werden, gerade ausreichend zur Anfallsvermeidung.
Mit Missachtung der Leitlinie und der Empfehlungen DGfE wurde der fachliche Standard verletzt, auf dessen Einhaltung ein Patient gemäß § 630a, Abs. 2 BGB Anspruch hat.
Unter dem Einfluss der stark sedierenden Wirkung der Antiepileptika und eines zusätzlich verabreichten Neuroleptikums, geriet die Patientin in einen Besorgnis erregenden Zustand:
Sie öffnete auch tagsüber kaum noch die Augen, sie konnte sich nicht mehr deutlich artikulieren, ihre Stimme war „verwaschen“ und sie wirkte wie in einem schläfrigen Trancezustand.
Auf meine Bitte, nun unbedingt den behandelnden Chefarzt zu sprechen, erschien am selben Nachmittag der Oberarzt, der weder den auffälligen Zustand, noch die Tatsache erklären konnte, dass die Ödeme nicht erkennbar ausgeschwemmt waren.
Auch in der zwei Tage später stattgefundenen Besprechung mit dem Chefarzt war von einer Epilepsietherapie keine Rede. Für die auffälligen Erscheinungen wurde das Neuroleptikum verantwortlich gemacht, dessen sofortige Absetzung mir zugesagt wurde. Bezüglich der nicht erkennbaren Ödemausschwemmung sollte ein Kardiologe hinzugezogen werden.
Zwei Tage später, meinte die in der Nacht diensthabende Ärztin, die Patientin könnte, aufgrund einer Blickwendung und schnaufender Geräusche einen nonkonvulsiven Anfall erlitten haben und injizierte der bereits mit Antiepleptika in nicht altersgemäßer Dosis zugeschütteten Patientin ein Beruhigungsmittel und eine weitere Dosis eines Antiepileptikums.
Am Morgen fand man die Patientin praktisch leblos mit einem GCS von 3 vor.
Trotz mehrwöchigen Aufenthaltes auf der Intensivstation, größtenteils im Koma mit künstlicher Beatmung, ist die Patientin nicht mehr in ein bewusstes Leben zurückgekehrt.
Keine 48 Stunden, nachdem ihr unter Missachtung der Vorgaben in der Leitlinie Prolongiertes Weaning, die geblockte Trachealkanüle entfernt worden war, trat Herzstillstand und, da eine Reanimation nicht zeitgerecht gelang, Hirntod ein. Die Entfernung der Trachealkanüle erfolgte wiederum ohne vorherige Aufklärung und Zustimmung meinerseits, obwohl ich inzwischen zum rechtlichen Betreuer der Patientin bestellt worden war.
Todesursache: Exitus letalis bei septischem Schock infolge einer Aspirationspneumonie
Subsumierend ist festzustellen, dass der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre, wenn die Patientenrechte und die Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften eingehalten worden wären.
Dieser Bericht schildert den Verlust eines geliebten Menschen unter Umständen, die tief erschüttern. Wenn Angehörige erleben, dass ihre Sorgen nicht gehört werden und sich der Zustand einer nahestehenden Person trotz intensiver Bemühungen verschlechtert, ist das eine außerordentlich belastende Erfahrung.
Der Fall zeigt, wie komplex stationäre Behandlungen sein können, wenn mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorliegen und verschiedene Fachabteilungen beteiligt sind. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass einzelne Beschwerden in den Vordergrund rücken, während andere – aus Sicht der Angehörigen dringlichere – Behandlungsziele weniger Beachtung finden. Für die betroffene Person und ihren Lebenspartner gab es in weiten Teilen dieses Verlaufs keinen realistischen Spielraum, die medizinischen Entscheidungen zu verändern. Das ist wichtig anzuerkennen.
Angehörige können – wenn sie es möchten – eine aktive Rolle als Begleitpersonen übernehmen. Folgende Möglichkeiten können dabei hilfreich sein:
Wer eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder rechtliche und emotionale Unterstützung sucht, kann sich jederzeit an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und unabhängig unter 0800 011 77 22. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es zudem möglich, eigene Erfahrungen anonym zu berichten und damit dazu beizutragen, dass ähnliche Situationen in Zukunft erkannt und verhindert werden können.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
Eine Patientin mit Herzschrittmacher erhielt trotz Hinweis vier Ultraschall-Narbenbehandlungen. Was dieser CIRS-Fall für die Patientensicherheit bedeutet.
Fall lesen →Nach einer schweren Sehnenoperation fehlten körperliche Untersuchung und Reha-Plan. Ein CIRS-Fall zeigt, wie wichtig strukturierte Nachsorge ist.
Fall lesen →Eine Patientin schildert schwere Komplikationen nach einem Arztbesuch beim Gynäkologen. Erfahren Sie, wie Betroffene reagieren können.
Fall lesen →Nach einer Handoperation blieb CRPS (Morbus Sudeck) wochenlang unerkannt. Ein CIRS-Fall über verzögerte Diagnose und die Folgen für Betroffene.
Fall lesen →Nach inverser Schulterprothese wurde in der Reha zu früh mit 10 kg trainiert. Starke Schmerzen blieben ungehört. Ein wichtiger Fall für Patientensicherheit.
Fall lesen →Eine Typ-1-Diabetikerin berichtet von unkontrolliertem Blutzucker über 300 mg/dl im Krankenhaus. Was tun, wenn Patienten nicht gehört werden?
Fall lesen →Nach Röntgenbestrahlung gegen Fersensporn entwickelte ein Patient Hammerzehen und starke Krämpfe. Wie fehlende Kommunikation Vertrauen zerstört.
Fall lesen →Eine ältere Frau stirbt zwei Wochen nach einem Sturz. Verzögerte Diagnose, unbehandelte Entzündung – was lief schief? Ein CIRS-Fall zur Patientensicherheit.
Fall lesen →Ergotherapie-Praxis lehnt Langzeitpatienten ab – Schlaganfall-Betroffene stehen ohne Versorgung da. Was Patienten jetzt tun können.
Fall lesen →Ein Patient berichtet von schmerzhafter Physiotherapie, mangelnder Hygiene und fragwürdiger Abrechnung. Was bei solchen Erlebnissen wichtig ist.
Fall lesen →
Die Betriebskrankenkassen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,
Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team