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2024-206

Zuviele Zähne gezogen ohne Rücksprache – Folge bis heute ohne Zahn im Unterkiefer

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Fallbeschreibung:

Falsch gezogene Zähne: Fehler beim Zahnchirurgen

Beim Zahnchirurgen wurden mir ohne Rücksprache zwei Zähne zu viel im Unterkiefer gezogen. Der genaue Auftrag meines behandelnden Zahnarztes lag zu diesem Zeitpunkt auch schriftlich vor.
Eine Woche nach diesem Termin war ich bei meinem Zahnarzt und der stellte fest, dass zwei Zähne, die als Haltezähne für eine Prothese dienen sollten, fälschlicherweise gezogen wurden. Sofort wurde der Zahnchirurg informiert.
Fast 9 Monate nach der Behandlung hat dann der Chirurg diese Falschbehandlung seiner Haftpflichtversicherung gemeldet!
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat diese Versicherung noch keine Kostenübernahmeerklärung für die notwendige Implantatsetzung abgegeben.
Eine Vollprothese ohne Haltezähne kann ich leider nicht einsetzen zum Essen.
Somit bin ich bis zum heutigen Zeitpunkt ohne einen Zahn im Unterkiefer.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Alles

Verbesserungsvorschläge:

In der Zahnmedizin müssen schneller Korrekturren bzw. Heilmaßnahmen bei ärztlichen Fehlern getroffen werden. Wie kann es sein, das Patienten 1,5 Jahre und wer weiß, wie lange noch, ohne Zahne im Unterkiefer auskommen müssen?

Weitere Infos:

Man hat das Gefühl, die Versicherung spielt auf Zeit, da es sich in meinem Fall um einen älteren Menschen handelt. Aber ansonsten bin ich kerngesund!

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein zahnärztlicher Eingriff, der anders verläuft als geplant, kann weitreichende Folgen für den Alltag haben – von Schwierigkeiten beim Essen bis hin zu einem langen und zermürbenden Weg durch Versicherungsverfahren. Dass eine solche Situation über Monate oder sogar Jahre andauert, ist eine erhebliche Belastung, die ernst genommen werden sollte.

In Fällen wie diesem wurde ein Eingriff durchgeführt, der über den schriftlich dokumentierten Behandlungsauftrag hinausging. Der überweisende Zahnarzt hatte den Umfang des Eingriffs schriftlich festgelegt – dennoch wurden zusätzliche Zähne entfernt, die als Haltezähne (also als Verankerungspunkte für eine herausnehmbare Zahnprothese) vorgesehen waren. Die Folge: Die geplante Versorgung war nicht mehr umsetzbar, und die Klärung der Kostenfrage zog sich trotz frühzeitiger Meldung des Fehlers über viele Monate hin.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer vergleichbaren Lage befindet oder vorsorglich informieren möchte, findet hier einige Möglichkeiten, die hilfreich sein können.

  • Behandlungsauftrag aktiv ansprechen: Vor einem Eingriff ist es möglich, den Chirurgen oder die Chirurgin direkt zu fragen, welche Zähne konkret entfernt werden sollen – zum Beispiel: „Können Sie mir kurz zeigen, welche Zähne laut Überweisung gezogen werden?“ Das gibt die Gelegenheit, Missverständnisse noch vor dem Eingriff zu klären.
  • Eigene Kopie der Überweisung mitbringen: Es ist möglich, sich vom überweisenden Zahnarzt eine Kopie des schriftlichen Behandlungsauftrags aushändigen zu lassen und diese beim Termin beim Chirurgen selbst dabei zu haben.
  • Fehler zeitnah schriftlich dokumentieren lassen: Wenn ein Behandlungsfehler festgestellt wird, kann es hilfreich sein, sich vom behandelnden Zahnarzt eine schriftliche Stellungnahme geben zu lassen und alle Schritte – Datum, Gespräche, Kontakte zur Versicherung – selbst zu notieren.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Unterstützung bei Fragen zu Behandlungsfehlern und Versicherungsverfahren. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann den weiteren Weg erleichtern.

Worauf Sie achten können

  • Liegt eine schriftliche Überweisung mit genauem Behandlungsauftrag vor – und ist sichergestellt, dass diese dem Chirurgen oder der Chirurgin bekannt ist?
  • Ist vor dem Eingriff besprochen worden, welche Zähne konkret behandelt oder entfernt werden sollen?
  • Gibt es nach einer auffälligen Behandlung die Möglichkeit, zeitnah den überweisenden Zahnarzt oder die Zahnärztin zu informieren und den Befund dokumentieren zu lassen?
  • Ist bekannt, dass bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler auch die Zahnärztekammer (Schlichtungsstelle) oder ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden kann – unabhängig vom Versicherungsverfahren?

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützt Betroffene kostenlos bei Fragen rund um Behandlungsfehler, Versicherungsverfahren und Patientenrechte – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos). Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu melden, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – denn jeder Bericht kann dazu beitragen, die Versorgung für andere zu verbessern.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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