2024-1387
Budget des Arztes bestimmt die Behandlung
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Vom Hausarzt wurde ich aufgrund von Schmerzen und Bewegungseinschränkung zum Orthopäden überwiesen. Der Orthopäde diagnostizierte eine Hüftarthrose. Nach einer Schmerztherapie mit Kortison wurde ich in ein physiotherapeutisches Programm, das von meiner Krankenkasse anerkannt ist, vermittelt. Soweit lief alles gut. Ich war einige Zeit beschwerdefrei. – Als ich nach etwa einem Jahr die Praxis wieder aufsuchte, weil sich mein Zustand verschlechtert hatte, fiel mir zunächst auf, dass die Zeit im Wartezimmer sich sehr verlängerte (trotz Termin ca. 1 Stunde), während die Zeit im Behandlungszimmer extrem kurz war. – Nicht nachvollziebar war für mich allerdings, nach welchem Muster mir Physiotherapie verschrieben wurde – oder eben nicht. Bei einer Ablehnung wurde mir wortreich vom Arzt erläutert, wie sorgsam er für jeden seiner Patienten die genau richtige Verschreibung abwägen müsse – und mir ginge es doch gut, ich könnte doch (noch) laufen. Tatsächlich hatte ich starke Schmerzen, die mich auch beruflich beinträchtigt haben. Da der Arzt nicht mehr auf das spezielle Programm zugreifen konnte, hätte das Rezept für mich sein Budget belastet. Das war offenbar nicht vorgesehen.
Irgendwann war schließlich doch eine Operation erforderlich. In der Anschlussheilbehandlung war mir genau erklärt worden, in welchem Umfang (bis zu 6 Monaten) auf Grundlage des besonderen Verordnungsbedarfs anschließend weitere Physiotherapie erfolgen solle, die aufgrund des Befunds nach der OP jeder Arzt verschreiben könne. – Der Orthopäde stellte ein Rezept über 6 Einheiten Physiotherapie aus. Als ich anschließend wieder zu ihm kam, lehnte er weitere Verschreibungen ab. Mein Verweis auf die Regelung, die mir in der Reha genannt und schriftlich ausgehändigt worden war, wurde mit einem Wutausbruch beantwortet: „Muss ich Ihnen schon wieder erklären, dass ich genau entscheiden kann, welche Behandlung Sie brauchen. Ihre Beweglichkeit ist voll wiederhergestellt, mehr brauchen Sie nicht.“ Ich entgegnete: „Dann muss ich mir das Rezept vom Hausarzt ausstellen lassen.“ Blitzschnell erhielt ich daraufhin ein weiteres Rezept über 6 Einheiten. Am selben Tag faxte der Orthopäde meinem Hausarzt einen Brief, in dem er ihn überfreundlich wissen ließ, dass ich bei ihm in orthopädischer Behandlung sei (was aus meiner Sicht ab diesem Tag nicht mehr der Fall war).
Es war ziemlich offenkundig, dass er sein schmales Budget einteilen musste. Um das durchzusetzen, wurde mir sehr unfreundlich unterstellt, unangemessene Ansprüche zu stellen.
Eine Diagnose zu erhalten, eine Behandlung zu beginnen und sich schließlich besser zu fühlen – und dann zu erleben, dass die weitere Versorgung ins Stocken gerät, obwohl man spürbar leidet: Das ist eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die medizinische Versorgung erschüttern kann. Situationen wie diese kommen vor, und sie haben strukturelle Hintergründe, die für Patient:innen oft nicht sichtbar sind.
Im ambulanten Bereich erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte von den Krankenkassen ein sogenanntes Regelleistungsvolumen – ein Budget, das die Menge der abrechenbaren Leistungen in einem Quartal begrenzt. Wird dieses Budget ausgeschöpft, können weitere Verordnungen, also zum Beispiel Physiotherapie-Rezepte, für die Praxis finanziell nachteilig werden. Für gesetzlich versicherte Patient:innen ist dieser Mechanismus von außen kaum erkennbar. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Budgetbegrenzung, etwa den sogenannten besonderen Verordnungsbedarf: Bestimmte Diagnosen oder Eingriffe – darunter Hüftoperationen – berechtigen zu einem erhöhten Umfang an Folgetherapien, der das Regelbudget nicht belastet. Diese Regelung ist verbindlich, aber nicht immer selbstverständlich bekannt oder wird nicht immer konsequent angewandt.
Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, kann von einigen konkreten Schritten profitieren – unabhängig davon, in welcher Phase der Behandlung man sich gerade befindet.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versorgung Ihren gesetzlichen Ansprüchen entspricht, können Sie sich kostenlos und unabhängig bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen. Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – denn jeder Bericht kann dazu beitragen, die Versorgung für andere zu verbessern.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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