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2024-1387

Budget des Arztes bestimmt die Behandlung

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Fallbeschreibung:

Budgetdruck beim Arzt: Physiotherapie verweigert

Vom Hausarzt wurde ich aufgrund von Schmerzen und Bewegungseinschränkung zum Orthopäden überwiesen. Der Orthopäde diagnostizierte eine Hüftarthrose. Nach einer Schmerztherapie mit Kortison wurde ich in ein physiotherapeutisches Programm, das von meiner Krankenkasse anerkannt ist, vermittelt. Soweit lief alles gut. Ich war einige Zeit beschwerdefrei. – Als ich nach etwa einem Jahr die Praxis wieder aufsuchte, weil sich mein Zustand verschlechtert hatte, fiel mir zunächst auf, dass die Zeit im Wartezimmer sich sehr verlängerte (trotz Termin ca. 1 Stunde), während die Zeit im Behandlungszimmer extrem kurz war. – Nicht nachvollziebar war für mich allerdings, nach welchem Muster mir Physiotherapie verschrieben wurde – oder eben nicht. Bei einer Ablehnung wurde mir wortreich vom Arzt erläutert, wie sorgsam er für jeden seiner Patienten die genau richtige Verschreibung abwägen müsse – und mir ginge es doch gut, ich könnte doch (noch) laufen. Tatsächlich hatte ich starke Schmerzen, die mich auch beruflich beinträchtigt haben. Da der Arzt nicht mehr auf das spezielle Programm zugreifen konnte, hätte das Rezept für mich sein Budget belastet. Das war offenbar nicht vorgesehen.
Irgendwann war schließlich doch eine Operation erforderlich. In der Anschlussheilbehandlung war mir genau erklärt worden, in welchem Umfang (bis zu 6 Monaten) auf Grundlage des besonderen Verordnungsbedarfs anschließend weitere Physiotherapie erfolgen solle, die aufgrund des Befunds nach der OP jeder Arzt verschreiben könne. – Der Orthopäde stellte ein Rezept über 6 Einheiten Physiotherapie aus. Als ich anschließend wieder zu ihm kam, lehnte er weitere Verschreibungen ab. Mein Verweis auf die Regelung, die mir in der Reha genannt und schriftlich ausgehändigt worden war, wurde mit einem Wutausbruch beantwortet: „Muss ich Ihnen schon wieder erklären, dass ich genau entscheiden kann, welche Behandlung Sie brauchen. Ihre Beweglichkeit ist voll wiederhergestellt, mehr brauchen Sie nicht.“ Ich entgegnete: „Dann muss ich mir das Rezept vom Hausarzt ausstellen lassen.“ Blitzschnell erhielt ich daraufhin ein weiteres Rezept über 6 Einheiten. Am selben Tag faxte der Orthopäde meinem Hausarzt einen Brief, in dem er ihn überfreundlich wissen ließ, dass ich bei ihm in orthopädischer Behandlung sei (was aus meiner Sicht ab diesem Tag nicht mehr der Fall war).
Es war ziemlich offenkundig, dass er sein schmales Budget einteilen musste. Um das durchzusetzen, wurde mir sehr unfreundlich unterstellt, unangemessene Ansprüche zu stellen.

Gut gelaufen:

Die Diagnose war korrekt, und auch die Entscheidung, nicht sofort zur Operation zu schreiten, sondern die Arthrose durch Physiotherapie zu behandeln, bewerte ich im Nachhinein positiv. Der Arzt kannte ein spezielles Programm, das von meiner Krankenkasse anerkannt war. Auch wenn ich inzwischen vermute, dass es ihm darum ging, sein eigenes Budget zu schonen, war dieses Physiotherapieprogramm mit sehr vielen Einheiten für mich auf jeden Fall eine gute Entscheidung. Auch die Entscheidung für die OP war schließlich korrekt.

Schlecht gelaufen:

Der Arzt unterstellte mir unangemessene Ansprüche, obwohl ich vor der OP unter starken Schmerzen litt, die durch manuelle Therapie hätten gelindert werden können. Das kann ich beurteilen, weil ich die Therapie auf eigene Rechnung bei meinem Physiotherapeuten gebucht habe. Nach der OP wurde der besondere Verordnungsbedarf nach einer Hüftoperation ignoriert.

Verbesserungsvorschläge:

Es sollte auf jeden Fall möglich sein, dass unabhängig davon, welche/n Arzt/Ärztin ich wähle, und unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des Quartals ich meinen Termin dort habe, immer der gleiche Zugang zu Heilbehandlungen besteht. Wenn es eine Richtlinie zum besonderen Verordnungsbedarf nach einer Hüftoperation gibt, muss diese auch anwendbar sein.

Weitere Infos:

Auch wenn es nur ein Nebenaspekt war: Dass ich als Kassenpatientin trotz Termin im Wartezimmer sitze, während später kommende Privatpatienten sofort drankommen, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Diagnose zu erhalten, eine Behandlung zu beginnen und sich schließlich besser zu fühlen – und dann zu erleben, dass die weitere Versorgung ins Stocken gerät, obwohl man spürbar leidet: Das ist eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die medizinische Versorgung erschüttern kann. Situationen wie diese kommen vor, und sie haben strukturelle Hintergründe, die für Patient:innen oft nicht sichtbar sind.

Im ambulanten Bereich erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte von den Krankenkassen ein sogenanntes Regelleistungsvolumen – ein Budget, das die Menge der abrechenbaren Leistungen in einem Quartal begrenzt. Wird dieses Budget ausgeschöpft, können weitere Verordnungen, also zum Beispiel Physiotherapie-Rezepte, für die Praxis finanziell nachteilig werden. Für gesetzlich versicherte Patient:innen ist dieser Mechanismus von außen kaum erkennbar. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Budgetbegrenzung, etwa den sogenannten besonderen Verordnungsbedarf: Bestimmte Diagnosen oder Eingriffe – darunter Hüftoperationen – berechtigen zu einem erhöhten Umfang an Folgetherapien, der das Regelbudget nicht belastet. Diese Regelung ist verbindlich, aber nicht immer selbstverständlich bekannt oder wird nicht immer konsequent angewandt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, kann von einigen konkreten Schritten profitieren – unabhängig davon, in welcher Phase der Behandlung man sich gerade befindet.

  • Entlassdokumente und schriftliche Informationen aufbewahren: Nach einer stationären Behandlung oder Rehabilitation erhalten Patient:innen häufig schriftliche Hinweise zu empfohlenen Folgetherapien und deren Umfang. Es kann hilfreich sein, diese Unterlagen vollständig zu sichern und bei Folgeterminen mitzunehmen – auch als Gesprächsgrundlage. Ein möglicher Einstieg ins Gespräch: „In meiner Entlassungsverordnung steht, dass mir bis zu sechs Monate Physiotherapie aufgrund des besonderen Verordnungsbedarfs zustehen. Wie gehen wir damit um?“
  • Den Hausarzt oder die Hausärztin aktiv einbeziehen: Bei Unstimmigkeiten über Verordnungen ist es möglich, eine andere Praxis – etwa die Hausarztpraxis – um die Ausstellung des Rezepts zu bitten. Jede Ärztin und jeder Arzt kann im Rahmen seiner Befugnisse Verordnungen ausstellen. Das ist kein ungewöhnlicher Schritt, sondern eine legitime Möglichkeit im Versorgungssystem.
  • Die eigene Krankenkasse als Informationsquelle nutzen: Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten. Bei Fragen zu Ansprüchen – etwa zum besonderen Verordnungsbedarf nach bestimmten Operationen – kann eine schriftliche Auskunft der Kasse hilfreich sein. Diese Auskunft lässt sich dann ebenfalls als Gesprächsgrundlage bei Arztterminen nutzen.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und neutrale Beratung zu Patientenrechten und Versorgungsfragen an – auch dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob die eigenen Ansprüche berechtigt sind.

Worauf Sie achten können

  • Entlassbriefe, Reha-Abschlussberichte und schriftliche Therapieempfehlungen vollständig aufbewahren und bei Bedarf griffbereit haben.
  • Bei unklarer Ablehnung einer Verordnung ist es möglich, gezielt nach der Begründung zu fragen – und diese Begründung schriftlich zu erbitten.
  • Wenn eine Praxis die Versorgung nicht fortführen kann oder will, ist ein Wechsel zu einer anderen Praxis oder eine ergänzende Verordnung durch die Hausarztpraxis eine gangbare Option.
  • Die eigene Krankenkasse kann schriftlich bestätigen, welche Leistungen im Einzelfall zustehen – diese Information lässt sich im Gespräch mit dem Behandlungsteam einbringen.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versorgung Ihren gesetzlichen Ansprüchen entspricht, können Sie sich kostenlos und unabhängig bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen. Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – denn jeder Bericht kann dazu beitragen, die Versorgung für andere zu verbessern.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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