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2025-346

Fehlinfornation und Verkauf

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Fallbeschreibung:

Fehlinformation & Verkaufsdruck in Arztpraxis: CIRS-Fall

Mir wurde an der Anmeldung in der Orthopädie Praxis mitgeteilt, dass ich nur einen Körperbereich pro Termin nennen dürfe. Als Grund wurde gesagt, die Krankenkassen würden es so wollen. D.h. ich hätte noch zwei weitere Einzeltermine vereinbaren müssen. Der Termin bei der Ärztin selbst war extrem kurz und sowohl die Ärztin als auch ihre beim Termin anwesende Assistentin haben versucht, mir mehrere Privatleistungen zu verkaufen (Tape, Spritzen). Das zog sich nach dem Termin an der Anmeldung fort. Als es um die Anpreisung einer Wärmesalbe für 15 Euro ging, wurde mir auch gesagt, dass eine Kartenzahlung erst ab 30 Euro möglich sei. D.h. es wurde versucht, mich zum Kauf von zwei Salben zu überzeugen. Insgesamt hatte ich den Eindruck, eher in einem Shoppingcenter zu sein als in einer Arztpraxis.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Der Fokus auf dem Verlauf

Verbesserungsvorschläge:

Den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Arztbesuche sind oft mit Erwartungen verbunden: Man möchte gehört werden und eine klare Orientierung erhalten. Umso belastender kann es sein, wenn eine Praxis sich weniger wie ein medizinischer Versorgungsort anfühlt und mehr wie ein kommerzielles Umfeld.

In diesem Fall wurde der Patientin bereits an der Anmeldung mitgeteilt, dass pro Termin nur ein Körperbereich besprochen werden dürfe – mit dem Hinweis, die Krankenkasse verlange das so. Hinweis: Diese Aussage ist in dieser Form nicht korrekt. Gesetzliche Krankenkassen schreiben keine solche Einschränkung vor. Während des eigentlichen Arzttermins wurden der Patientin mehrere Privatleistungen – also Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – angeboten, darunter Tape-Verbände, Spritzen und eine Wärmesalbe. Auch an der Anmeldung wurde der Verkauf fortgesetzt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Interessen zu wahren.

  • Bei Aussagen wie „Die Krankenkasse verlangt das so“ ist es möglich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen – telefonisch oder per App. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren, und geben in der Regel schnell Auskunft.
  • Wenn Privatleistungen angeboten werden, kann man sich Zeit lassen und um schriftliche Informationen bitten, bevor man zustimmt. Eine mögliche Formulierung: „Können Sie mir das bitte schriftlich geben? Ich möchte das in Ruhe entscheiden.“
  • Es ist möglich, ein Angebot abzulehnen, ohne eine Begründung zu nennen. Ein einfaches „Nein, danke – ich möchte das heute nicht“ reicht aus.
  • Wenn mehrere Beschwerden vorliegen, die besprochen werden sollen, kann man das bereits beim Vereinbaren des Termins erwähnen – und bei Bedarf schriftlich festhalten, was besprochen werden soll.

Worauf Sie achten können

  • Privatleistungen – also Leistungen, die selbst bezahlt werden müssen – sind klar von Kassenleistungen zu unterscheiden. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vor dem Erbringen einer Privatleistung eine schriftliche Vereinbarung vorzulegen.
  • Aussagen über angebliche Vorgaben von Krankenkassen lassen sich unkompliziert direkt bei der eigenen Krankenkasse überprüfen.
  • Wenn das Gespräch in der Praxis sehr kurz war und wichtige Fragen offen geblieben sind, ist es möglich, einen weiteren Termin zu vereinbaren oder eine andere Praxis aufzusuchen.
  • Erfahrungen wie diese können anonym auf mehr-patientensicherheit.de gemeldet werden – das hilft, solche Muster sichtbar zu machen.

Sie sind nicht allein

Wer sich nach einem Arztbesuch unsicher fühlt oder den Eindruck hat, dass etwas nicht stimmte, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und anonym. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Fallmeldung finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

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